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Anerkennung früherer Studienaktivitäten


Besondere Regelungen zur Anerkennung früherer Studienaktivitäten

Auf die generelle Anerkennung von Kenntnissen auf der Grundlage eines Hochschulabschlusses aus bestimmten Studienbereichen wird bewusst verzichtet, es gilt die lehrveranstaltungsbezogene Anerkennung. Studierende können die Anerkennung von Kenntnissen beantragen und haben in diesem Fall die Gleichwertigkeit der Kenntnisse in Bezug auf das Anforderungsprofil der entsprechenden Lehrveranstaltung des beantragten Studienganges nachzuweisen.

 

Als Beurteilungsgrundlage dient die Lehrzielsetzung der jeweiligen Lehrveranstaltung. Die Entscheidungskompetenz über die Art und den Umfang der Anerkennung und über die Art und Weise der Nachweisführung obliegt der Studiengangsleitung.

 

Eine generelle Höherstufung in ein höheres Semester ist nur möglich, wenn alle Lehrveranstaltungen des zu überspringenden Semesters voll und ganz mit gleichwertigen Seminarleistungen anerkannt werden.

 

 

Allgemeine Regelungen zur Anerkennung früherer Studienleistungen

 

 

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