Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung
Die einen Bachelor-Studiengang abschließende Prüfung besteht aus einer kommissionellen Prüfung vor einem facheinschlägigen Prüfungssenat.
Diese kommissionelle Prüfung setzt sich aus einem Prüfungsgespräch über die durchgeführten Bachelorarbeiten sowie deren Querverbindungen zu relevanten Fächern des Curriculums zusammen.
Voraussetzung für die Zulassung zur abschließenden Prüfung:
- alle Leistungsnachweise sind positiv beurteilt
- alle Bachelorarbeiten sind positiv beurteilt


