Anerkennung früherer Studienleistungen
Allgemeine Regelungen zur Anerkennung früherer Studienleistungen (formal, nicht formal, informell)
Bezüglich der Anerkennung von früheren Studienleistungen gilt das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung.
Die Gleichwertigkeit der erworbenen Kenntnisse mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich Inhalt und Umfang der zu erlassenden Lehrveranstaltungen ist auf Antrag der oder des Studierenden festzustellen. Die Entscheidung liegt bei der Studiengangsleitung.
Bei Feststellung der Gleichwertigkeit werden positiv absolvierte Prüfungen anerkannt. Eine Wissensüberprüfung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.
Besondere Kenntnisse bzw. Erfahrungen aus der beruflichen Praxis sind in Bezug auf die Anerkennung von Lehrveranstaltungen oder des Berufspraktikums zu berücksichtigen; das gilt insbesondere für berufsbegleitend organisierte Studiengänge und Studiengangsteile.
Anerkennungen sind spätestens 14 Tage nach Beginn der anzuerkennenden Lehrveranstaltung bei der Studiengangsleitung zu beantragen.
Die/der Studierende hat den Nachweis für die Gleichwertigkeit der Kenntnisse in Bezug auf das Anforderungsprofil, den Umgang und die Inhalte der entsprechenden Lehrveranstaltung zu erbringen.


