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Zulassungsverfahren


Falls die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber für einen Studiengang höher ist als die Zahl der zur Verfügung stehenden Aufnahmeplätze, wird für diesen Studiengang ein Aufnahmeverfahren durchgeführt, in dem ausschließlich leistungsbezogene Kriterien angewendet werden, weitere Details dazu sind auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge beschrieben.

 

Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird jedenfalls mit allen Bewerberinnen und Bewerbern ein Aufnahmegespräch geführt, das bei der Reihung berücksichtigt wird.

 

Für die Teilnahme am Aufnahmeverfahren fallen keine Gebühren an.

 

 

 

 

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