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Anerkennung früherer Studienaktivitäten

 

Bezüglich der Anerkennung von früheren Studienleistungen gilt das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung.

 

Die Gleichwertigkeit der erworbenen Kenntnisse mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich Inhalt und Umfang der zu erlassenden Lehrveranstaltungen ist auf Antrag der oder des Studierenden festzustellen.

 

Bei Feststellung der Gleichwertigkeit werden positiv absolvierte Prüfungen anerkannt. Eine Wissensüberprüfung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.

 

 

Allgemeine Regelungen zur Anerkennung früherer Studienleistungen

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  Kontakt

FH Vorarlberg

Bachelor-Studium Soziale Arbeit

Hochschulstraße 1

6850 Dornbirn
Austria

 

Studiengangsleitung

Dr. Michael Himmer

 

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Ihre Ansprechpartnerinnen sind

Barbara Kaiser

Studiengangsadministration
T +43 5572 792 5300
F +43 5572 792 9500

soziale-arbeit@bachelorstudium.at

 

und

 

Stephanie Gehrer

Studiengangsadministration

T +43 5572 792 5302

F +43 5572 792 9500

 

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