Anerkennung früherer Studienaktivitäten
Für Absolventinnen und Absolventen des alten FH-Studienprogramm Sozialarbeit
Es werden folgende Lehrveranstaltungen anerkannt:
- 1. Semester:
Sozialmanagement 2 ECTS
Theorie der Profession 2 ECTS
Modelle zum Gegenstand u. Handlungstheorien 1 ECTS
Positionen in der Sozial(arbeits)wissenschaft 2 ECTS
Quantitative Methoden 2 ECTS
Qualitative Methoden 2 ECTS - 2. Semester: Forschungsprojekt 1 / 4 ECTS
- 3. Semester: Forschungsprojekt 2 / 4 ECTS
Insgesamt 19 ECTS / 10 SWS
Besondere Regelungen zur Anerkennung früherer Studienaktivitäten
Im Einzelfall können nachgewiesene Studienleistungen, die an Hochschulen und Universitäten erbracht wurden, auf Basis ECTS für einzelne Lehrveranstaltungen oder Module anerkannt werden.
Die Entscheidung über die Anerkennung liegt, nach Rücksprache bei der fachlich zuständigen Lehrperson, bei der Studiengangsleitung.
Allgemeine Regelungen zur Anerkennung früherer Studienleistungen


