Forschungsprojekte aus der Praxis
Studierende können konkrete Forschungsprojekte einreichen. Die Einreichungen werden geprüft und die ausgewählten Projekte werden im Rahmen der Lehrveranstaltung „Forschungsprojekte“ durchgeführt:
Kriterien für die Einreichung eines Projektvorschlags:
Die Projektskizze schildert in knapper Form eine allgemeine Ausgangssituation, aus der sich eine vorläufige wissenschaftliche Fragestellung ergibt. Arbeitstitel und Fragestellung werden zu Projektbeginn im Sommersemester noch näher spezifiziert.
Es handelt sich um ein reales Forschungs- und Entwicklungsprojekt, das einen komplexen sozial(arbeits)wissenschaftlichen und praxisbezogenen Kontext vorweist.
Das Projekt verfolgt eine Aufgaben- oder Fragestellung, zu deren Lösung qualitative und/oder quantitative Methoden der empirischen Sozialforschung angewendet werden. Darüber hinaus kann das Projekt auch weitere kommunikative und/oder aktivierende Anteile besitzen. Im Fokus steht jedoch die Anwendung konkreter Forschungsmethodik.
Das Projekt eignet sich für eine Gruppenarbeit für sieben Studierende.
Das Projekt ist bei einer konkreten sozialen Einrichtung, Gemeinde oder Behörde angesiedelt (Nennung der Organisation). Die Organisation sichert pro Projekt eine Kostenpauschale (für zusätzliche Fahrtkosten im Land, die nicht von und zur FHV sind, und/oder sonstige notwendige Sach- und Betriebskosten) in Höhe von maximal 500 € zu. Diese Finanzmittel werden von der Projektgruppe während der Umsetzung eigenständig verwaltet und gegenüber der Organisation abgerechnet.
Die Organisation benennt eine Ansprechperson für die Phase der Projektumsetzung, was von dem/der projekteinreichenden Studierenden vorab geklärt wird (Nennung von Name und Vorname der Ansprechperson).


