Fakten

Bachelor of Arts in Social Sciences (BA)

Berufsbegleitendes Studium, 7 Semester

Auslandssemester (optional)

Orientierungs- und Berufspraktikum

Unterrichtssprachen: Deutsch, teils Englisch

Keine Studiengebühren

Bewerbungsfrist II:
bis 31.05.2024

Zugangsvoraussetzungen

 

Besondere Zulassungsbedingungen zum Studiengang

Das Bachelorstudium Soziale Arbeit an der FHV ist ein Hochschulstudium und setzt eine der folgenden Qualifikationen bzw. Befähigungen voraus:
 

Allgemeine Universitätsreife:

  • Österreichisches Reifeprüfungszeugnis oder Berufsreifeprüfungszeugnis oder
  • Entsprechendes Studienberechtigungszeugnis oder
  • Gleichwertiges ausländisches Zeugnis (z.B. Abitur) oder
  • Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder

Facheinschlägige berufliche Qualifikation:

  • Abgeschlossene facheinschlägige Lehre mit Zusatzprüfungen an der FHV für Soziale Arbeit oder
  • Abschluss einer facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule (mind. 3 Jahre) mit Zusatzprüfungen an der FHV für Soziale Arbeit
  • Deutsche Fachhochschulreife (facheinschlägig) sowie Schweizer Berufsmaturität benötigen die Zusatzprüfungen an der FHV für Soziale Arbeit.

Einschlägige Praxis im sozialen Handlungsfeld (z.B. im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres) oder andere berufliche Vorerfahrungen vor Aufnahme des Studiums sind von Vorteil.

Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache auf Niveau B2 (Maturaniveau) des CEFR (Gemeinsamer Europäischer Sprachrahmen) sind Grundvoraussetzung für die Aufnahme in den Studiengang.

Anerkennung bisheriger Studienleistungen
Besondere Regelungen: Frühere Studienleistungen können in einzelnen Lehrveranstaltungen während des Studiums individuell angerechnet werden. Dies gilt auch für Studienleistungen, die du bereits an einer anerkannten Hochschule oder Universität erbracht hast. Die Gleichwertigkeit der erworbenen Kenntnisse mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich Inhalt und Umfang der zu erlassenden Lehrveranstaltungen wird auf deinen Antrag hin geprüft. Bei Feststellung der Gleichwertigkeit werden positiv absolvierte Prüfungen anerkannt. Eine Wissensüberprüfung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen. Details dazu erhältst du in einem Gespräch mit der Studiengangsleitung.