Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlußprüfung
Lehrveranstaltungen
Für die Anmeldung zur abschliessenden mündlichen Bachelorprüfung müssen alle Lehrveranstaltungen des Curriculums positiv abgeschlossen sein.
Berufspraktikum und Bachelorarbeit
60 vom Unternehmen bestätigte Arbeitstage müssen im Rahmen des Berufspraktikums vor Beginn des dritten Studienjahres absolviert sein. Der Gesamtbericht über das Berufspraktikum (Bachelorarbeit 1) sowie die Bachelorarbeit 2 im 6. Semester müssen vom Betreuer positiv bewertet sein und in gebundener Form eingereicht werden.
Abschlussprüfung
Die den Bachelorstudiengang abschließende Prüfung besteht aus einer kommissionellen Prüfung vor einem facheinschlägigen Prüfungssenat. Diese kommissionelle Prüfung setzt sich aus einem Prüfungsgespräch über die durchgeführten Bachelorarbeiten sowie deren Querverbindungen zu relevanten Fächern des Curriculums zusammen.


