Anerkennung früherer Studienaktivitäten
Besondere Regelung zur Anerkennung erbrachter Leistungen
Für Maturantinnen und Maturanten von facheinschlägigen HTLs besteht die Möglichkeit der individuellen Anrechnung von einzelnen Lehrveranstaltungen während des Studiums.
Maturantinnen und Maturanten mit besonders ausgezeichneten Abschlüssen von facheinschlägigen HTLs haben die Möglichkeit des Einstiegs ins zweite oder dritte Semester unter Beachtung spezieller Rahmenbedingungen und nach Zustimmung der Studiengangsleitung.
Allgemeine Regelungen zur Anerkennung früherer Studienleistungen


