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Fakten

Master of Science in Engineering (MSc)

Vollzeitstudium, ergänzende berufliche Tätigkeit möglich, 4 Semester

Auslandssemester (optional)

Unterrichtssprachen: Deutsch, teils Englisch

Keine Studiengebühren

Bewerbungsfrist II:
bis 31.05.2024

Zugangsvoraussetzungen

 

Besondere Zulassungsbedingungen zum Studiengang

Das Masterstudium Informatik setzt folgende Qualifikationen bzw. Befähigungen voraus:

  • Abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelor- oder Diplomstudium der Informatik oder
  • Abschluss eines gleichwertigen Studiums (z.B. Biomedizinische Informatik, Wirtschaftsinformatik, Mechatronik)

Das Studium muss im Ausmaß von mindestens sechs Semestern und 180 ECTS an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, bei der die Zulassung die allgemeine Universitätsreife voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist, absolviert worden sein.

Das facheinschlägige Informatik–Grundstudium bzw. das gleichwertige Studium sollte dabei zumindest die Bereiche

  • Algorithmen und Datenstrukturen,
  • Kenntnisse einer höheren, objektorientierten Programmiersprache,
  • Verteilte Systeme,
  • Datenbanken,
  • Mathematik

jeweils im Ausmaß von 6 ECTS umfassen.

Die Entscheidung über die Facheinschlägigkeit bzw. Gleichwertigkeit und damit über die Zulassung zur Aufnahme liegt bei der Studiengangsleitung.

Nachweis der deutschen und englischen Sprache auf Niveau B2 des CEFR (Gemeinsamer Europäischer Sprachrahmen).

Absolvent:innen der FHV Bachelorstudiengänge Informatik – Software and Information Engineering, Informatik – Digital Innovation und Elektronik und Informationstechnologie Dual mit Vertiefung „Technische Informatik“ erfüllen die Zugangsvoraussetzungen.

Anerkennung bisheriger Studienleistungen
Besondere Regelungen: Nachgewiesene Studienleistungen, die in Masterprogrammen an Hochschulen und Universitäten erbracht wurden, können auf individueller Basis für einzelne Lehrveranstaltungen oder Module angerechnet werden. Die Entscheidung über die Anerkennung liegt, nach Rücksprache bei der zuständigen Lehrperson, bei der Studiengangsleitung.