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Anerkennung früherer Studienaktivitäten

Besondere Regelungen zur Anerkennung früherer Studienaktivitäten

Im Einzelfall können nachgewiesene Studienleistungen, die an Hochschulen und Universitäten erbracht wurden, auf Basis ECTS für einzelne Lehrveranstaltungen oder Module angerechnet werden.


Die Entscheidung über die Anerkennung liegt, nach Rücksprache bei der fachlich zuständigen Lehrperson, bei der Studiengangsleitung.

 

Allgemeine Regelungen zur Anerkennung früherer Studienleistungen

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FH Vorarlberg

Master-Studium Informatik

Hochschulstraße 1

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Austria

 

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Prof. (FH) Dipl.-Ing. Dr. Regine Bolter

 

 

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