Anerkennung früherer Studienaktivitäten
Besondere Regelungen zur Anerkennung früherer Studienaktivitäten
Im Einzelfall können nachgewiesene Studienleistungen, die an Hochschulen und Universitäten erbracht wurden, für einzelne Lehrveranstaltungen oder Module angerechnet werden.
Die Entscheidung über die Anerkennung liegt, nach Rücksprache bei der zuständigen Lehrperson, bei der Studiengangsleitung.
Allgemeine Regelungen zur Anerkennung früherer Studienleistungen


