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Regelungen zur Anerkennung früherer Studienaktivitäten


Lehrveranstaltungsbezogene Anerkennung

Die generelle Anerkennung von ganzen Semestern auf der Grundlage eines Schul-/Studienabschlusses an bestimmten Schulzweigen oder Hochschulen ist nicht möglich, es gilt grundsätzlich die lehrveranstaltungsbezogene Anerkennung.

 

Studierende können die Anerkennung von Lehrveranstaltungen beantragen und haben in diesem Fall die Gleichwertigkeit der Kenntnisse in Bezug auf das Anforderungsprofil der entsprechenden Lehrveranstaltung nachzuweisen.

 

Als Beurteilungsgrundlage dient die Lehrzielsetzung der jeweiligen Lehrveranstaltung. Die Entscheidungskompetenz über die Art und den Umfang der Anerkennung und über die Art und Weise der Nachweisführung obliegt dem jeweiligen Lehrbeauftragten und der Studiengangsleitung.

 

Details werden in einer Richtlinie des Studiengangs geregelt.

 

Informationen für HTL-AbsolventInnen.

 

 

Allgemeine Regelungen zur Anerkennung früherer Studienleistungen

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