Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlußprüfung
Die einen Bachelorstudiengang abschließende Prüfung besteht aus einer kommissionellen Prüfung vor einem facheinschlägigen Prüfungssenat. Diese kommissionelle Prüfung setzt sich aus einem Prüfungsgespräch über die durch-geführten Bachelorarbeiten sowie deren Querverbindungen zu relevanten Fächern des Curriculums zusammen.
Voraussetzung für die Zulassung zur abschließenden Prüfung:
- alle Leistungsnachweise sind positiv beurteilt
- alle Bachelorarbeiten sind positiv beurteilt


