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Regelungen zur Anerkennung früherer Studienaktivitäten

 

Leistungen aus vorherigen Studiengängen werden in der Regel nicht anerkannt. Sollten bereits abgeschlossene Studienleistungen auf Masterlevel vorliegen, liegt es im Ermessen des Studiengangsleiters diese im Einzelfall anzuerkennen.

 

Eine Verkürzung der Studiendauer von 4 Semestern ist nicht möglich. 

 

 

Allgemeine Regelungen zur Anerkennung früherer Studienleistungen

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FH Vorarlberg

Master-Studium Business Process Engineering

Hochschulstraße 1

6850 Dornbirn
Österreich

 

Studiengangsleitung betriebswirtschaftliche

Master-Studiengänge

Dr. Carsten Bartsch

 

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