Regelungen zur Anerkennung früherer Studienaktivitäten
Leistungen aus vorherigen Studiengängen werden in der Regel nicht anerkannt. Sollten bereits abgeschlossene Studienleistungen auf Masterlevel vorliegen, liegt es im Ermessen des Studiengangsleiters diese im Einzelfall anzuerkennen.
Eine Verkürzung der Studiendauer von 4 Semestern ist nicht möglich.
Allgemeine Regelungen zur Anerkennung früherer Studienleistungen


