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Rechtliche Grundlagen von Lehrgängen


Universitätslehrgänge, Lehrgänge zur Weiterbildung und
Lehrgänge universitären Charakters


In Österreich werden drei Rechtsformen für akademische Weiterbildungslehrgänge unterschieden. Ein Universitätslehrgang wird von einer Universität eingerichtet und kann in Kooperation mit anderen Bildungseinrichtungen angeboten werden. Für Fachhochschulen stehen für Weiterbildungsangebote "Lehrgänge zur Weiterbildung" nach § 9 FHStG zur Verfügung. Weiters besteht auch für postsekundäre Bildungseinrichtungen die Möglichkeit, Lehrgänge universitären Charakters anzubieten. Diese werden durch eine Verordnung des Bundesministeriums genehmigt. Diese Form der Lehrgänge ist noch bis Ende 2012 rechtswirksam.

 

 

Allgemeines

Veränderungen am Arbeitsplatz - hervorgerufen durch Internationalisierung, neue Erkenntnisse und die rasche technologische  Entwicklung gehören heute zur Tagesordnung. Es reicht daher nicht mehr aus, einmal einen Beruf zu erlernen. Nur mit Weiterbildung und entsprechender Qualifikation lässt sich der notwendige Einsatz neuer Erkenntnisse und Techniken bewältigen. Diesen Anforderungen trägt Schloss Hofen mit den angebotenen Lehrgängen und Weiterbildungen Rechnung. Alle Lehrgänge sind als berufsbegleitende Zusatzausbildung konzipiert und ermöglichen daher eine fundierte und praxisbezogene Weiterbildung ohne Unterbrechung der beruflichen Laufbahn.

 

Im Management von Lehrgängen hat Schloss Hofen langjährige Erfahrung. Seit 1984 finden in unterschiedlichen Kooperationsformen Universitätslehrgänge und berufsbegleitende Weiterbildungen statt. Gegenwärtig werden in den vier Programmbereichen von Schloss Hofen 40 verschiedene Lehrgänge und berufsbegleitende Weiterbildungen angeboten. Weitere Lehrgänge sind in Vorbereitung. Träger der Lehrgänge ist entweder die Wissenschafts- und Weiterbildungs GmbH Schloss Hofen oder verschiedene österreichische Universitäten bzw. Fachhochschulen. Bei einem Großteil der Lehrgänge sind zusätzlich noch weitere renommierte Partner aus der Praxis im In- und Ausland eingebunden , wie beispielsweise die Internationale Bodenseehochschule (IBH).

 

 

Rechtliche Grundlagen

Schloss Hofen bietet Universitätslehrgänge, Lehrgänge zur Weiterbildung, Lehrgänge universitären Charakters und berufsbegleitende Weiterbildungen ohne universitäre Basis. Die gesetzliche Grundlage für Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters sind durch das Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) gegeben. Während bei einem Universitätslehrgang die Trägerschaft bei einer Universität liegt, ist der Träger eines Lehrgangs universitären Charakters eine außeruniversitäre wissenschaftliche Bildungseinrichtung.

 

Bezeichnung

Für Universitätslehrgänge, die eine bestimmte Anzahl von Semesterstunden umfassen, ist die Bezeichnung „Akademische/r...” (z.B. Marketer/in) vorgesehen bzw. kann ein international gebräuchlicher Mastergrad verliehen werden.

 

 

Anerkennung

Lehrgänge universitären Charakters können auf ein ordentliches Universitätsstudium angerechnet werden, sofern sie inhaltlich gleichwertig sind. Diese Rechtsform von akademischen Weiterbildungsangeboten ist noch bis zum Jahresende 2012 rechtswirksam.

 

Bei Universitätslehrgängen ist nach dem UG 2002 die entsprechende Universität Träger des Lehrgangs und somit von dieser Regelung nicht betroffen.

 

Einzelne Lehrveranstaltungen von Universitätslehrgängen bzw. Lehrgängen universitären Charakters können auf ein ordentliches Universitäts- bzw. Fachhochschulstudium angerechnet werden, wenn diese vom Fakultätsstudienleiter bzw. vom Studiengangsleiter als gleichwertig anerkannt werden.

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