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Steuerrechtliche Absetzbarkeit von Weiterbildungen


Steuerrechtliche Aspekte einer berufsbegleitenden Weiterbildung

Weiterbildungsprogramme können im Hinblick auf steuerrechtliche Absetzbarkeit geltend gemacht werden. Nachfolgend sind die Möglichkeiten einer steuerlichen Absetzbarkeit dargestellt.

 

Österreich

Sowohl für Dienstnehmer als auch Dienstgeber bestehen zahlreiche Möglichkeiten, Weiterbildungskosten steuerlich geltend zu machen.

 

Absetzbarkeit von Weiterbildungsausgaben
Werbungskosten einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Sie stehen also in unmittelbarem Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit.

Absetzbar sind insbesondere:

 

  • eigentliche Kurskosten (Kursbeitrag)
  • Kosten für Unterlagen, Fachliteratur
  • Kosten für „Arbeitsmittel“ (z. B. anteilige PC-Kosten)
  • zusätzliche Fahrtkosten
  • allenfalls Tagesgelder(für die ersten fünf Tage, wenn der Kurs nicht amWohnort oder Arbeitsort stattfindet)
  • Nächtigungskosten

 

Die steuerwirksamen Werbungskosten reduzieren die Einkommensteuer in Höhe des jeweiligen Grenzsteuersatzes. Dieser ist abhängig von dem Einkommen und beträgt 36,5 % bzw. 43,21% bzw. 50 %. Somit reduzieren die getätigten Weiterbildungsausgaben in der Höhe des Grenzsteuersatzes die zu zahlende Einkommenssteuer.


Quelle: http://www.bmf.gv.at/Steuern/TippsfrUnternehmeru_7722/Einkommensteuer/Einkommensteuer.htm

[Stand: 7.9.2012]


Schweiz

Die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit sind in der Schweiz nicht einheitlich geregelt, sondern kantonal verschieden. Daher ist im Einzelfall mit der entsprechenden Steuerverwaltungsbehörde (Steueramt des jeweiligen Bürgerkantons) Kontakt aufzunehmen.


Deutschland

Die Berücksichtigung von Weiterbildungskosten ist im Rahmen der persönlichen Lohnsteuer- oder Einkommensteuererklärung möglich. Wenden Sie sich an Ihr Finanzamt.


Liechtenstein

Nachfolgend ein Auszug aus der Wegleitung zur Steuererklärung 2008. Nähere Informationen unter www.stv.llv.li

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