Steuerrechtliche Absetzbarkeit von Weiterbildungen
Steuerrechtliche Aspekte einer berufsbegleitenden Weiterbildung
Weiterbildungsprogramme können im Hinblick auf steuerrechtliche Absetzbarkeit geltend gemacht werden. Nachfolgend sind die Möglichkeiten einer steuerlichen Absetzbarkeit dargestellt.
Österreich
Sowohl für Dienstnehmer als auch Dienstgeber bestehen zahlreiche Möglichkeiten, Weiterbildungskosten steuerlich geltend zu machen.
Absetzbarkeit von Weiterbildungsausgaben
Werbungskosten einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Sie stehen also in unmittelbarem Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Absetzbar sind insbesondere:
- eigentliche Kurskosten (Kursbeitrag)
- Kosten für Unterlagen, Fachliteratur
- Kosten für „Arbeitsmittel“ (z. B. anteilige PC-Kosten)
- zusätzliche Fahrtkosten
- allenfalls Tagesgelder(für die ersten fünf Tage, wenn der Kurs nicht amWohnort oder Arbeitsort stattfindet)
- Nächtigungskosten
Quelle: http://www.bmf.gv.at/Steuern/TippsfrUnternehmeru_7722/Einkommensteuer/Einkommensteuer.htm
[Stand: 7.9.2012]
Schweiz
Die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit sind in der Schweiz nicht einheitlich geregelt, sondern kantonal verschieden. Daher ist im Einzelfall mit der entsprechenden Steuerverwaltungsbehörde (Steueramt des jeweiligen Bürgerkantons) Kontakt aufzunehmen.
Deutschland
Die Berücksichtigung von Weiterbildungskosten ist im Rahmen der persönlichen Lohnsteuer- oder Einkommensteuererklärung möglich. Wenden Sie sich an Ihr Finanzamt.
Liechtenstein
Nachfolgend ein Auszug aus der Wegleitung zur Steuererklärung 2008. Nähere Informationen unter www.stv.llv.li


