Fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang an der FH Vorarlberg ist die allgemeine Universitätsreife oder eine einschlägige berufliche Qualifikationmit Zusatzprüfungen.
Die allgemeine Universitätsreife ist durch folgende Urkunden nachzuweisen:
Facheinschlägige Berufsausbildung mit Zusatzprüfungen ist nachzuweisen durch:
Informationen zu den Zusatzprüfungen finden Sie unter Wege zum Studium.
Weitere länderspezifische Informationen für Bewerberinnen und Bewerber:
Bewerberinnen und Bewerber mit internationaler Vorbildung:
Ausländische Zeugnisse werden im Einzelfall geprüft. Ist (laut § 4 Abs 6 FHG) die Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse im Hinblick auf die Inhalte und die Anforderungen einer österreichischen Reifeprüfung nicht gegeben, so hat die Studiengangsleitung die Ergänzungsprüfungen vorzuschreiben, die für die Herstellung der Gleichwertigkeit mit einer inländischen Reifeprüfung erforderlich und vor der Zulassung abzulegen sind.
Alle Dokumente und Zeugnisse, die außerhalb Österreichs ausgestellt wurden, sind auf Deutsch oder Englisch übersetzt und falls erforderlich beglaubigt zu übermitteln. Detaillierte Informationen zu den Anforderungen finden Sie unter Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten.
Internationale Bewerberinnen und Bewerber für ein Regelstudium finden hier Zusatzinformationen.
Fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Masterstudiengang an der FH Vorarlberg ist:
im Ausmaß von mindestens sechs Semestern und 180 ECTS an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist.
Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist die Studiengangsleitung berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des jeweiligen Masterstudiums abgelegt werden können.
Baut das wissenschaftliche und didaktische Konzept eines Fachhochschul-Studienganges auf Berufserfahrung auf, darf der Zugang zu diesem Fachhochschul-Studiengang auf eine entsprechende Zielgruppe beschränkt werden.
Welche Bildungsabschlüsse für einen bestimmten FH-Masterstudiengang an der FH Vorarlberg als facheinschlägige Zugangsvoraussetzung gelten, finden Sie unter der Rubrik "Zugangsvoraussetzung" des jeweiligen Studiengangs bzw. kontaktieren Sie bitte die zuständige Studiengangsadministration. Dort erfahren Sie auch, ob ein Mindest-ECTS-Ausmaß in gewissen Bereichen gefordert wird.
Bewerberinnen und Bewerber mit internationaler Vorbildung:
Alle Dokumente und Zeugnisse, die außerhalb Österreichs ausgestellt wurden, sind auf Deutsch oder Englisch übersetzt und beglaubigt zu übermitteln. Detaillierte Informationen zu den Anforderungen finden Sie unter Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten.
Internationale Bewerberinnen und Bewerber für ein Regelstudium finden hier Zusatzinformationen.
Sprachnachweis - Deutsch
Die Unterrichtssprache in den Studiengängen der FH Vorarlberg ist Deutsch, einzelne Lehrveranstaltungen finden auf Englisch statt. Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Ihre Sprachkenntnisse belegen (mindestens B2).
Folgende Zeugnisse werden in der Regel als Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Level B2 nach dem Europäischen Referenzrahmen anerkannt (vgl. Zulassungsempfehlungen für ausländische Reifeprüfungszeugnisse, Deutschkenntnisse - Stand September 2020):
In anderen Fällen z.B. Deutsch zwar im Fächerkanon, aber nicht als Prüfungsfach der Reifeprüfung, Unterrichtssprache wird als Mutter- bzw. Erstsprache (native-language) deklariert, kann die Studiengangsleitung das Vorliegen der ausreichenden Sprachkenntnisse im Einzelfall anerkennen, allenfalls nach Einholung von Fachgutachten oder im Zuge des Aufnahmeverfahrens.
Den "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (Common European Framework of Reference for Languages - CEFR) finden Sie zur Selbsteinschätzung Ihrer Sprachkenntnisse unter den beiden folgenden Links:
Deutsch www.europass.at/fileadmin/dateien_redaktion/sprachenpass/raster_selbstbeurteilung_de.pdf
Englisch www.europass.cedefop.europa.eu/en/resources/european-language-levels-cefr
Abhängig vom jeweiligen Studium finden Sie die geltenden Zugangsvoraussetzungen unter dem Punkt Besondere Zulassungsvoraussetzungen auf den Webseiten der Studiengänge.
Sprachnachweis - Englisch
Einzelne Lehrveranstaltungen in unterschiedlichen Semestern werden teilweise auf Englisch abgehalten, weshalb gute Englischkenntnisse vorausgesetzt werden, d.h. Ausdruck, Wortschatz, Aussprache und Verständnis sollten dem Level B2 laut Europäischem Referenzrahmen für Sprachen entsprechen. Der Nachweis der Englischkenntnisse erfolgt z.B. durch
Falls der Nachweis nicht erbracht werden kann, können die englischen Sprachkenntnisse im Sprachlabor der FH Vorarlberg individuell geprüft werden.
Die Kenntnis der Sprachen (Deutsch, Englisch) ist im Zuge des Aufnahmeverfahrens spätestens zu Beginn des Studiums nachzuweisen. Die Anerkennung von Sprachnachweisen im Einzelfall obliegt der Studiengangsleitung (zB Englisch zwar im Fächerkanon, aber nicht als Prüfungsfach der Reifeprüfung).
Den "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (Common European Framework of Reference for Languages - CEFR) finden Sie zur Selbsteinschätzung Ihrer Sprachkenntnisse unter den beiden folgenden Links:
Deutsch www.europass.at/fileadmin/dateien_redaktion/sprachenpass/raster_selbstbeurteilung_de.pdf
Englisch www.europass.cedefop.europa.eu/en/resources/european-language-levels-cefr
Abhängig vom jeweiligen Studium finden Sie die geltenden Zugangsvoraussetzungen unter dem Punkt Besondere Zulassungsvoraussetzungen auf den Webseiten der Studiengänge.
Voraussetzung für den Beginn des Studiums in einem Studiengang der FH Vorarlberg ist der Abschluss eines privatwirtschaftlichen Ausbildungsvertrags zwischen den Studierenden und der FH Vorarlberg.
In diesem Vertrag sind unter anderem die wesentlichen Rechte und Pflichten der Studierenden geregelt, z.B.
Beispiele der Ausbildungsverträge (Änderungen vorbehalten)
Die FH Vorarlberg verpflichtet sich demgegenüber dazu, einen ordnungsgemäßen Studienbetrieb zu gewährleisten und die Voraussetzungen zu bieten, damit das Studium im Rahmen der Regelstudienzeit erfolgreich absolviert werden kann.
Eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme und die Fortsetzung des Studiums ist die jeweilige fristgerechte Bezahlung des ÖH-Beitrags durch die Studierenden.
Ergänzende Unterlagen zum Ausbildungsvertrag z.B.
Nähere Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter Datenschutz und Information für die Verwaltung der Daten von Studierenden.