Nachfolgend finden Sie Informationen zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen einschließlich der Richtlinien zu den Sprachen und dem Einschreibungsverfahren.

Fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang an der FH Vorarlberg ist die allgemeine Universitätsreife oder eine einschlägige berufliche Qualifikationmit Zusatzprüfungen.

Die allgemeine Universitätsreife ist durch folgende Urkunden nachzuweisen:

  • ein österreichisches Reifeprüfungszeugnis
  • ein österreichisches Zeugnis über die Berufsreifeprüfung
  • ein für den jeweiligen Fachhochschul-Studiengang in Frage kommendes Studienberechtigungszeugnis
  • gleichwertiges ausländisches Zeugnis (allgemeine Hochschulreife)
  • Urkunde über den Abschluß eines mindestens dreijährigen Studiums und 180 ECTS-Credits an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung

Facheinschlägige Berufsausbildung mit Zusatzprüfungen ist nachzuweisen durch:

  • Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule (mind. 3 Jahre) oder Ausbildung im dualen System (facheinschlägige Lehre). Über die Facheinschlägigkeit entscheidet die jeweilige Studiengangsleitung. Bewerberinnen und Bewerber mit einschlägiger beruflicher Qualifikation haben Zusatzprüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch sowie einem Wahlfach positiv zu absolvieren. Das geforderte Niveau bei diesen Zusatzprüfungen sowie der Inhalt des Wahlfachs hängen vom gewählten Studiengang ab.
  • Facheinschlägige deutsche Fachhochschulreife mit Zusatzprüfungen. Je nach Studiengang sind unterschiedliche Zusatzprüfungen in den Fächern Englisch, Mathematik und Physik zu absolvieren.

Informationen zu den Zusatzprüfungen finden Sie unter Wege zum Studium.

Weitere länderspezifische Informationen für Bewerberinnen und Bewerber:

  • aus Deutschland: allgemeine Universitätsreife (Abitur) oder deutsche facheinschlägige Fachhochschulreife mit Zusatzprüfungen; facheinschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfung
  • aus Liechtenstein: allgemeine Universitätsreife oder Liechtensteiner Berufsmaturität; facheinschlägige berufliche Qualifikation mit Ablegung von Zusatzprüfungen
  • aus der Schweiz: allgemeine Universitätsreife; facheinschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen

Bewerberinnen und Bewerber mit internationaler Vorbildung:

Ausländische Zeugnisse werden im Einzelfall geprüft. Ist (laut § 4 Abs 6 FHG) die Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse im Hinblick auf die Inhalte und die Anforderungen einer österreichischen Reifeprüfung nicht gegeben, so hat die Studiengangsleitung die Ergänzungsprüfungen vorzuschreiben, die für die Herstellung der Gleichwertigkeit mit einer inländischen Reifeprüfung erforderlich und vor der Zulassung abzulegen sind. 

Alle Dokumente und Zeugnisse, die außerhalb Österreichs ausgestellt wurden, sind auf Deutsch oder Englisch übersetzt und falls erforderlich beglaubigt zu übermitteln. Detaillierte Informationen zu den Anforderungen finden Sie unter Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten.

Internationale Bewerberinnen und Bewerber für ein Regelstudium finden hier Zusatzinformationen.

Fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Masterstudiengang an der FH Vorarlberg ist:

  • ein abgeschlossener facheinschlägiger Fachhochschul-Bachelorstudiengang oder 
  • der Abschluss eines gleichwertigen Studiums

im Ausmaß von mindestens sechs Semestern und 180 ECTS an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist.

Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist die Studiengangsleitung berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des jeweiligen Masterstudiums abgelegt werden können.
Baut das wissenschaftliche und didaktische Konzept eines Fachhochschul-Studienganges auf Berufserfahrung auf, darf der Zugang zu diesem Fachhochschul-Studiengang auf eine entsprechende Zielgruppe beschränkt werden.

Welche Bildungsabschlüsse für einen bestimmten FH-Masterstudiengang an der FH Vorarlberg als facheinschlägige Zugangsvoraussetzung gelten, finden Sie unter der Rubrik "Zugangsvoraussetzung" des jeweiligen Studiengangs bzw. kontaktieren Sie bitte die zuständige Studiengangsadministration. Dort erfahren Sie auch, ob ein Mindest-ECTS-Ausmaß in gewissen Bereichen gefordert wird.

Bewerberinnen und Bewerber mit internationaler Vorbildung:

Alle Dokumente und Zeugnisse, die außerhalb Österreichs ausgestellt wurden, sind auf Deutsch oder Englisch übersetzt und beglaubigt zu übermitteln. Detaillierte Informationen zu den Anforderungen finden Sie unter Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten.

Internationale Bewerberinnen und Bewerber für ein Regelstudium finden hier Zusatzinformationen.

Sprachnachweis - Deutsch

Die Unterrichtssprache in den Studiengängen der FH Vorarlberg ist Deutsch, einzelne Lehrveranstaltungen finden auf Englisch statt. Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Ihre Sprachkenntnisse belegen (mindestens B2).
 
Folgende Zeugnisse werden in der Regel als Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Level B2 nach dem Europäischen Referenzrahmen anerkannt (vgl. Zulassungsempfehlungen für ausländische Reifeprüfungszeugnisse, Deutschkenntnisse - Stand September 2020):

  • Deutsch als Prüfungsfach der Reifeprüfung 
  • ein Reifeprüfungszeugnis auf Grund des Unterrichts in deutscher Sprache 
  • Ergänzungsprüfung aus Deutsch am Vorstudienlehrgang
  • Zeugnis über eine Universitäts-Sprachprüfung aus Deutsch (auf der Grundlage des seinerzeitigen § 28 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes – AHStG, BGBl. Nr. 177/1966, in der zuletzt geltenden Fassung)
  • "Zertifikat B2" oder „Wirtschaftssprache Deutsch“ des Österreichischen Sprachdiploms Deutsch (www.osd.at)
  • "TestDaF" (Test Deutsch als Fremdsprache, www.testdaf.de) mit mindestens Niveaustufe TDN 4 in allen Teilprüfungen
  • Zeugnisse der Stufe "Fortgeschrittene 3" oder "Perfektion" der Wiener Internationalen Hochschulkurse (https://sprachenzentrum.univie.ac.at/deutschkurse/)
  • "Zentrale Mittelstufenprüfung" oder "Kleines Deutsches Sprachdiplom" oder "Goethe-Zertifikat B2" oder höhere Stufe des Goethe-Instituts (www.goethe.de
  • "Zweite Stufe" des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz der Länder in der Bundesrepublik (Deutsches Sprachdiplom
  • ECL-Sprachprüfung Deutsch (mindestens B2) des European Consortium for the Certificate of Attainment in Modern Languages (The Foreign Language Centre, University of Pécs), Zertifikate nach Dezember 2020 (https://eclexam.eu - akkreditiert bis 12/2025)
  • ein komplettes Studium auf Deutsch (mind. 3 Jahre) in Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein
    Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium).

In anderen Fällen z.B. Deutsch zwar im Fächerkanon, aber nicht als Prüfungsfach der Reifeprüfung, Unterrichtssprache wird als Mutter- bzw. Erstsprache (native-language) deklariert, kann die Studiengangsleitung das Vorliegen der ausreichenden Sprachkenntnisse im Einzelfall anerkennen, allenfalls nach Einholung von Fachgutachten oder im Zuge des Aufnahmeverfahrens.

Den "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (Common European Framework of Reference for Languages - CEFR) finden Sie zur Selbsteinschätzung Ihrer Sprachkenntnisse unter den beiden folgenden Links:
 
Deutsch www.europass.at/fileadmin/dateien_redaktion/sprachenpass/raster_selbstbeurteilung_de.pdf
Englisch www.europass.cedefop.europa.eu/en/resources/european-language-levels-cefr
 
Abhängig vom jeweiligen Studium finden Sie die geltenden Zugangsvoraussetzungen unter dem Punkt Besondere Zulassungsvoraussetzungen auf den Webseiten der Studiengänge.

Sprachnachweis - Englisch
 
Einzelne Lehrveranstaltungen in unterschiedlichen Semestern werden teilweise auf Englisch abgehalten, weshalb gute Englischkenntnisse vorausgesetzt werden, d.h. Ausdruck, Wortschatz, Aussprache und Verständnis sollten dem Level B2 laut Europäischem Referenzrahmen für Sprachen entsprechen. Der Nachweis der Englischkenntnisse erfolgt z.B. durch

  • Englisch als Prüfungsfach der Reifeprüfung (erste lebende Fremdsprache); 
  • entsprechende Zertifikate wie Cambridge-Zertifikate, TOEFL, etc.;
  • ein komplettes Studium auf Englisch (mind. 3 Jahre) in Australien, Irland, Kanada, Neuseeland, UK oder USA - Länder, in denen Englisch die Nationalsprache ist (gilt nicht für Länder in denen Englisch die offizielle Sprache ist.) Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium);
  • Ablegung der Englischprüfung im Rahmen der Zusatzprüfungen.

Falls der Nachweis nicht erbracht werden kann, können die englischen Sprachkenntnisse im Sprachlabor der FH Vorarlberg individuell geprüft werden.
 
Die Kenntnis der Sprachen (Deutsch, Englisch) ist im Zuge des Aufnahmeverfahrens spätestens zu Beginn des Studiums nachzuweisen. Die Anerkennung von Sprachnachweisen im Einzelfall obliegt der Studiengangsleitung (zB Englisch zwar im Fächerkanon, aber nicht als Prüfungsfach der Reifeprüfung).
 
Den "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (Common European Framework of Reference for Languages - CEFR) finden Sie zur Selbsteinschätzung Ihrer Sprachkenntnisse unter den beiden folgenden Links:
 
Deutsch www.europass.at/fileadmin/dateien_redaktion/sprachenpass/raster_selbstbeurteilung_de.pdf
Englisch www.europass.cedefop.europa.eu/en/resources/european-language-levels-cefr
 
Abhängig vom jeweiligen Studium finden Sie die geltenden Zugangsvoraussetzungen unter dem Punkt Besondere Zulassungsvoraussetzungen auf den Webseiten der Studiengänge.

Voraussetzung für den Beginn des Studiums in einem Studiengang der FH Vorarlberg ist der Abschluss eines privatwirtschaftlichen Ausbildungsvertrags zwischen den Studierenden und der FH Vorarlberg.
In diesem Vertrag sind unter anderem die wesentlichen Rechte und Pflichten der Studierenden geregelt, z.B.

  • Anwesenheiten, Studierleistungen, Nutzung der Lernplattform
  • Zahlung des ÖH-Beitrags
  • Beendigungsgründe des Studium
  • Nutzungs- und Verwertungsrechte
  • Beendigung des Ausbildungsvertrages
  • Bestimmungen des Studienplans, der Studien- und Prüfungsordnung, der Hausordnung, Brandschutzordnung, IT-Policy, Campus Card-Benutzungsordnung und Benutzungsordnung der FHV-Bibliothek, Laborordnungen
  • u.v.m.

Beispiele der Ausbildungsverträge (Änderungen vorbehalten)

Die FH Vorarlberg verpflichtet sich demgegenüber dazu, einen ordnungsgemäßen Studienbetrieb zu gewährleisten und die Voraussetzungen zu bieten, damit das Studium im Rahmen der Regelstudienzeit erfolgreich absolviert werden kann.

Eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme und die Fortsetzung des Studiums ist die jeweilige fristgerechte Bezahlung des ÖH-Beitrags durch die Studierenden.

Ergänzende Unterlagen zum Ausbildungsvertrag z.B.

Nähere Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter Datenschutz und Information für die Verwaltung der Daten von Studierenden.