Anerkennungen von Credits durch Mobilität oder frühere Studienleistungen

 

Anerkennung von credit mobility

Für Studienleistungen, die im Rahmen von Mobilitätsaktivitäten zu erbringen sind, wird vor dem Auslandsstudienaufenthalt eine individuelle Lernvereinbarung abgeschlossen. Nach dem Auslandsaufenthalt werden erfolgreich abgeschlossene Studienleistungen gemäß der getroffenen Lernvereinbarung auf der Basis von ECTS-Credits oder einem vergleichbaren System akademisch voll anerkannt. Die Mobilitätsphase wird auch im Transcript of Records und im Diploma Supplement entsprechend dokumentiert.   

 

Anerkennung früherer Studienleistungen

Bei der Anerkennung früherer Studienleistungen (formal, nicht formal, informell) gilt das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung:

  • Die Anerkennung früherer Studienleistungen ist vom Studierenden bzw. von der Studierenden zu beantragen. Die Studiengangsleitung entscheidet, ob die bereits erworbenen Kenntnisse dem Anforderungsprofil der zu erlassenden Lehrveranstaltung entspricht; sowohl hinsichtlich Inhalt als auch Umfang.
  • Bei Feststellung der Gleichwertigkeit werden positiv absolvierte Prüfungen anerkannt. Eine Wissensüberprüfung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.
  • Besondere Kenntnisse bzw. Erfahrungen aus der beruflichen Praxis werden bei der Anerkennung von Lehrveranstaltungen oder des Berufspraktikums berücksichtigt; das gilt insbesondere für berufsbegleitend organisierte Studiengänge und Studiengangsteile.

Anerkennungen sind spätestens 14 Tage nach Beginn der anzuerkennenden Lehrveranstaltung bei der Studiengangsleitung zu beantragen. Die/der Studierende hat den Nachweis für die Gleichwertigkeit der Kenntnisse in Bezug auf das Anforderungsprofil, den Umfang und die Inhalte der entsprechenden Lehrveranstaltung zu erbringen.