Für Studienleistungen, die im Rahmen von Mobilitätsaktivitäten zu erbringen sind, wird vor dem Auslandsstudienaufenthalt eine individuelle Lernvereinbarung abgeschlossen. Nach dem Auslandsaufenthalt werden erfolgreich abgeschlossene Studienleistungen gemäß der getroffenen Lernvereinbarung auf der Basis von ECTS-Credits oder einem vergleichbaren System akademisch voll anerkannt. Die Mobilitätsphase wird auch im Transcript of Records und im Diploma Supplement entsprechend dokumentiert.
Bei der Anerkennung früherer Studienleistungen (formal, nicht formal, informell) gilt das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung:
Anerkennungen sind spätestens 14 Tage nach Beginn der anzuerkennenden Lehrveranstaltung bei der Studiengangsleitung zu beantragen. Die/der Studierende hat den Nachweis für die Gleichwertigkeit der Kenntnisse in Bezug auf das Anforderungsprofil, den Umfang und die Inhalte der entsprechenden Lehrveranstaltung zu erbringen.