Mit der Entscheidung für ein Studium an der FH Vorarlberg, entscheiden Sie sich auch dafür, in einer der innovativsten und schönsten Regionen Europas zu leben.
Die offizielle Unterrichtssprache in fast allen Studiengängen der FH Vorarlberg ist Deutsch. Zudem werden einzelne Lehrveranstaltungen in englischer Sprache abgehalten.
Bewerberinnen und Bewerber haben daher im Zuge des Aufnahmeverfahrens, spätestens jedoch zu Beginn des Studiums, den Nachweis über Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache auf mindestens Level B2 gemäß Europäischem Referenzrahmen für Sprachen (CEFR) zu erbringen.
Lediglich das Masterstudium International Management and Leadership wird zur Gänze in Englisch angeboten. Für diesen Studiengang sind Deutschkenntnisse nicht erforderlich.
Nachfolgend finden Sie relevante Informationen zum Studium an der FH Vorarlberg. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich direkt an die Studiengangsadministration jenes Studienprogramms, für welches Sie sich bewerben möchten.
Sofern Sie Bewerbungsunterlagen an die FH Vorarlberg übermitteln, an deren Echtheit oder inhaltlicher Richtigkeit Zweifel bestehen oder die für eine Entscheidung, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, nicht ausreichen, behält die FH Vorarlberg sich vor, eine Kaution in der Höhe von EUR 250,00 einzuheben.
Wenn die Überprüfung die Echtheit und Richtigkeit der Unterlagen ergeben hat und Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, wird Ihnen die Kaution rückerstattet. Bankgebühren und -spesen gehen dabei zu Ihren Lasten. Bitte geben Sie uns die Bankverbindung (Bank, Kontoeigentümer*in, BIC, IBAN) bekannt, auf welche die Rücküberweisung erfolgen soll, ansonsten kann die Überweisung zurück auf das Konto, von welchem der Betrag überwiesen wurde, erfolgen.
Darüber hinaus kann es erforderlich sein, dass Sie Originalunterlagen (oder beglaubigte Kopien von diesen) der FH Vorarlberg bereits vor der Einladung zum Aufnahmeverfahren zukommen lassen müssen. Eine frühzeitige Bewerbung ist deshalb in Ihrem Sinne.
Bewerbungsschluss für Bewerberinnen bzw. Bewerber aus Drittstaaten: 1. März
Hintergrund dafür ist, dass es mitunter länger dauert, bis internationale Dokumente geprüft werden können bzw. Vorlaufzeiten für die Beantragung eines Visums bzw. einer Aufenthaltsgenehmigung notwendig sind.