Fördermöglichkeiten zur Finanzierung des Auslandsstudienaufenthaltes

Überblick über die Fördermöglichkeiten

Wir empfehlen Ihnen generell, Förderprogramme genau und frühzeitig zu prüfen, zumal nicht jedes Stipendienprogramm für jedes Studienvorhaben passend ist. Es ist zudem sehr wichtig, Förderungsansuchen sehr sorgfältig zu bearbeiten, da die Qualität des Antrags ganz wesentlich zu einer positiven Beurteilung beitragen kann.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über einige relevante Fördermöglichkeiten für Auslandsstudienaufenthalte. Das Team des International Office der FH Vorarlberg steht für individuelle Beratung und Unterstützung gerne zur Verfügung.

Erasmus+ Förderung

Sowohl für einen Studienaufenthalt an einer europäischen Partnerhochschule, als auch für ein Praktikum im europäischen Ausland können Sie Erasmus+ Förderung beantragen.  Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit bzw. auch für Studierende mit Kind(ern) gibt es im Erasmus+ Programm die Möglichkeit, einen Sonderzuschuss für die erhöhten Kosten während des Auslandaufenthaltes zu beantragen. Auch als Absolventin und Absolvent der FH Vorarlberg können Sie direkt nach Abschluss des Studiums ein gefördertes Graduiertenpraktikum im Rahmen des Erasmus+ Programms absolvieren.



Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Weitere Fördermöglichkeiten

Land Vorarlberg
Das Land Vorarlberg fördert Auslandssemester. Zusätzliche Informationen und das Antragsformular finden Sie unter Vorarlberg Stipendium.

Stipendiendatenbank (Gesamtübersicht über Förderprogramme)
Diverse Förderungsmöglichkeiten für ein Studium im Ausland finden Sie in der Stipendiendatenbank des OeAD.

Auslandsbeihilfe bei Studienbeihilfebezug
Sie beziehen Studienbeihilfe? Dann haben Sie auch die Möglichkeit, eine Beihilfe für ein Auslandsstudium zu beantragen.

Bildungskarenz für berufsbegleitende Studierende
Unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, in Absprache mit dem Arbeitgeber auch für Auslandsstudienaufenthalte Bildungskarenz in Anspruch zu nehmen.  

Kontakt

International Office

+43 5572 792 1201
international@fhv.at

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr