Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung unterstützt Sie gerne - ganz individuell!

Eine Behinderung, eine chronische Erkrankung oder eine sonstige Beeinträchtigung komplizieren ein Studium erheblich. Im Vergleich mit den vermeintlich gesunden Studienkolleginnen und Studienkollegen ist vieles mit mehr Aufwand, mehr Anstrengung und mehr Einsatz verbunden.

Dennoch sind eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung keine Gründe, die den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an der FH Vorarlberg verhindern! Viele Hindernisse lassen sich mit einer rechtzeitigen Vorbereitung, passenden Hilfsmitteln und einigen Sonderregelungen aus dem Weg räumen. Unsere Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung unterstützt Sie dabei, dass Sie möglichst gute Rahmenbedingungen an der FH Vorarlberg vorfinden, die Ihnen ein erfolgreiches Studium ermöglichen. 

In welchen Fällen sollten Sie
die Behindertenbeauftragte kontaktieren?

Wenn Sie bereits an der FH Vorarlberg studieren oder demnächst ein Studium beginnen wollen und wenn Sie sich durch Ihre Behinderung oder Erkrankung im Studium beeinträchtigt fühlen, sollten Sie die Behindertenbeauftragte kontaktieren. Sie ist Ihre Anlaufstelle bei:

  • Körperbehinderungen wie z.B. Mobilitätseinschränkungen
  • Sinnesbehinderungen wie z.B. Sehbehinderung/ Blindheit oder Hörbeeinträchtigung
  • Psychische Beeinträchtigung wie z.B. Depressionen oder Burn-out
  • Teilleistungsschwächen wie z.B. Legasthenie oder ADS
  • Chronische Erkrankungen wie z.B. Allergien/Asthma oder sonstige länger andauernde Krankheiten

Welchen Service können Sie in Anspruch nehmen?

  • Beratung bei der Wahl des richtigen Studienfaches
  • Vereinbarung von Sonderregelungen beim Aufnahmeverfahren, falls Sie aufgrund Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht am regulären Verfahren teilnehmen können oder benachteiligt wären
  • Begleitung und Unterstützung während des Studiums: Dazu zählt alles, was Ihnen einen möglichst "unbehinderten" Studienalltag gewährleistet, angefangen bei der Installation Ihrer technischen Hilfsmittel auf dem Campus bis hin zur Vereinbarung von abweichenden Prüfungsmodalitäten.
  • Weiterführende Beratung z.B. über Förderungen
  • Über Sonderzuschüsse für Auslandsstudienaufenthalte im Rahmen des Erasmus+ Programms informiert Sie das Team des International Office.

Worauf kommt es an?

Ein guter Start ins Studium muss gut vorbereitet sein!

Informieren Sie deshalb rechtzeitig die Behindertenbeauftragte oder Ihre Studiengangsleitung über Ihre Behinderung oder Erkrankung. Vor allem dann, wenn Ihre Beeinträchtigung nicht offensichtlich ist, sollten Sie der Studiengangsleitung und Ihren Lehrbeauftragten die Chance geben, Ihre speziellen Bedürfnisse kennen zu lernen. Nur so können Sie jene Unterstützung erfahren, die Sie benötigen! Ihre Angaben werden vertraulich behandelt, da nichts gegen Ihren Willen geschieht.

Falls es Ihnen dennoch schwer fallen sollte, offen über Ihre Behinderung oder chronische Erkrankung zu sprechen, können Sie sich bei der Behindertenbeauftragten auch anonym über die Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrem speziellen Fall informieren. Eine anonyme Telefon- oder Mailberatung ist möglich!

Die wichtigsten Sonderregelungen

Behinderte Studierende haben das Recht auf eine alternative Prüfungsmethode, wenn sie die reguläre Prüfung aufgrund ihrer Behinderung nicht ablegen können. Es ist beispielsweise möglich, eine Prüfung mündlich statt schriftlich zu absolvieren, wenn der/ die Studierende nicht in der Lage ist, händisch zu schreiben. Allenfalls kann auch mehr Zeit für den Leistungsnachweis gewährt werden. Wenn aufgrund einer Erkrankung ein Prüfungstermin nicht wahrgenommen werden kann, so muss die Studiengangsadministration unverzüglich darüber informiert werden. Dies ist wichtig, damit die Prüfung später nachgeholt werden kann und als Erstantritt gilt.

Eine Behinderung oder chronische Erkrankung binden viel Energie und Kraft. So ist es vielfach nicht möglich, mit dem hohen Leistungstempo der anderen Studienkolleginnen und Studienkollegen mitzuhalten. In solchen Fällen bietet ein Teilstudium eine attraktive Lösung, den Studienfortschritt an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Teilstudium bedeutet, dass in Absprache mit der Studiengangsleitung festgelegt wird, welche Lehrveranstaltungen des Semesters jetzt belegt werden und welche später nachgeholt werden können. Dadurch verlängert sich aber die Dauer des Studiums.

Kontaktperson für Studierende mit besonderen Bedürfnissen

Dipl.-Wi.-Ing. Julia Schneider, MSc
Hochschullehrerin

+43 5572 792 3314
julia.schneider@fhv.at

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