Eine Behinderung, eine chronische Erkrankung oder eine sonstige Beeinträchtigung komplizieren ein Studium erheblich. Im Vergleich mit den vermeintlich gesunden Studienkolleginnen und Studienkollegen ist vieles mit mehr Aufwand, mehr Anstrengung und mehr Einsatz verbunden.
Dennoch sind eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung keine Gründe, die den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an der FH Vorarlberg verhindern! Viele Hindernisse lassen sich mit einer rechtzeitigen Vorbereitung, passenden Hilfsmitteln und einigen Sonderregelungen aus dem Weg räumen. Unsere Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung unterstützt Sie dabei, dass Sie möglichst gute Rahmenbedingungen an der FH Vorarlberg vorfinden, die Ihnen ein erfolgreiches Studium ermöglichen.
Wenn Sie bereits an der FH Vorarlberg studieren oder demnächst ein Studium beginnen wollen und wenn Sie sich durch Ihre Behinderung oder Erkrankung im Studium beeinträchtigt fühlen, sollten Sie die Behindertenbeauftragte kontaktieren. Sie ist Ihre Anlaufstelle bei:
Ein guter Start ins Studium muss gut vorbereitet sein!
Informieren Sie deshalb rechtzeitig die Behindertenbeauftragte oder Ihre Studiengangsleitung über Ihre Behinderung oder Erkrankung. Vor allem dann, wenn Ihre Beeinträchtigung nicht offensichtlich ist, sollten Sie der Studiengangsleitung und Ihren Lehrbeauftragten die Chance geben, Ihre speziellen Bedürfnisse kennen zu lernen. Nur so können Sie jene Unterstützung erfahren, die Sie benötigen! Ihre Angaben werden vertraulich behandelt, da nichts gegen Ihren Willen geschieht.
Falls es Ihnen dennoch schwer fallen sollte, offen über Ihre Behinderung oder chronische Erkrankung zu sprechen, können Sie sich bei der Behindertenbeauftragten auch anonym über die Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrem speziellen Fall informieren. Eine anonyme Telefon- oder Mailberatung ist möglich!
Behinderte Studierende haben das Recht auf eine alternative Prüfungsmethode, wenn sie die reguläre Prüfung aufgrund ihrer Behinderung nicht ablegen können. Es ist beispielsweise möglich, eine Prüfung mündlich statt schriftlich zu absolvieren, wenn der/ die Studierende nicht in der Lage ist, händisch zu schreiben. Allenfalls kann auch mehr Zeit für den Leistungsnachweis gewährt werden. Wenn aufgrund einer Erkrankung ein Prüfungstermin nicht wahrgenommen werden kann, so muss die Studiengangsadministration unverzüglich darüber informiert werden. Dies ist wichtig, damit die Prüfung später nachgeholt werden kann und als Erstantritt gilt.
Eine Behinderung oder chronische Erkrankung binden viel Energie und Kraft. So ist es vielfach nicht möglich, mit dem hohen Leistungstempo der anderen Studienkolleginnen und Studienkollegen mitzuhalten. In solchen Fällen bietet ein Teilstudium eine attraktive Lösung, den Studienfortschritt an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Teilstudium bedeutet, dass in Absprache mit der Studiengangsleitung festgelegt wird, welche Lehrveranstaltungen des Semesters jetzt belegt werden und welche später nachgeholt werden können. Dadurch verlängert sich aber die Dauer des Studiums.
Dipl.-Wi.-Ing. Julia Schneider, MSc
Hochschullehrerin
+43 5572 792 3314
julia.schneider@fhv.at
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