Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung


Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung unterstützt dich gerne - ganz individuell!

Eine Behinderung, eine chronische Erkrankung oder eine sonstige Beeinträchtigung komplizieren ein Studium erheblich. Im Vergleich mit den vermeintlich gesunden Studienkolleginnen und Studienkollegen ist vieles mit mehr Aufwand, mehr Anstrengung und mehr Einsatz verbunden.

Dennoch sind eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung keine Gründe, die den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an der FHV – Vorarlberg University of Applied Sciences. Viele Hindernisse lassen sich mit einer rechtzeitigen Vorbereitung, passenden Hilfsmitteln und einigen Sonderregelungen aus dem Weg räumen. Unsere Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung unterstützt dich dabei, dass du möglichst gute Rahmenbedingungen an der FHV vorfindest, die dir ein erfolgreiches Studium ermöglichen. 

 

In welchen Fällen solltest du die Behindertenbeauftragte kontaktieren?

Wenn du bereits an der FH Vorarlberg studierst oder demnächst ein Studium beginnen willst und wenn du dich durch deine Behinderung oder Erkrankung im Studium beeinträchtigt fühlst, solltest du die Behindertenbeauftragte kontaktieren. Sie ist deine Anlaufstelle bei:

  • Körperbehinderungen wie z.B. Mobilitätseinschränkungen
  • Sinnesbehinderungen wie z.B. Sehbehinderung/ Blindheit oder Hörbeeinträchtigung
  • Psychische Beeinträchtigung wie z.B. Depressionen oder Burn-out
  • Teilleistungsschwächen wie z.B. Legasthenie oder ADS
  • Chronische Erkrankungen wie z.B. Allergien/Asthma oder sonstige länger andauernde Krankheiten

 

Welchen Service kannst du in Anspruch nehmen?

  • Beratung bei der Wahl des richtigen Studienfaches
  • Vereinbarung von Sonderregelungen beim Aufnahmeverfahren, falls du aufgrund deiner Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht am regulären Verfahren teilnehmen kannst oder benachteiligt wärst.
  • Begleitung und Unterstützung während des Studiums: Dazu zählt alles, was dir einen möglichst "unbehinderten" Studienalltag gewährleistet, angefangen bei der Installation deiner technischen Hilfsmittel auf dem Campus bis hin zur Vereinbarung von abweichenden Prüfungsmodalitäten.
  • Weiterführende Beratung z.B. über Förderungen
  • Über Sonderzuschüsse für Auslandsstudienaufenthalte im Rahmen des Erasmus+ Programms informiert dich das Team des International Office.


Worauf kommt es an?

Ein guter Start ins Studium muss gut vorbereitet sein!

Informier deshalb rechtzeitig die Behindertenbeauftragte über deine Behinderung oder Erkrankung. Nur so kannst du von Anfang an jene Unterstützung erhalten, die du brauchst.

Falls es dir schwerfallen sollte, offen über deine Behinderung oder chronische Erkrankung zu sprechen, kannst du dich bei der Behindertenbeauftragten auch anonym über die Unterstützungsmöglichkeiten in deinem speziellen Fall informieren. Eine anonyme Telefon- oder Mailberatung ist jederzeit möglich! Deine Angaben werden vertraulich behandelt.


Die wichtigsten Sonderregelungen

Behinderte Studierende haben das Recht auf eine alternative Prüfungsmethode, wenn sie die reguläre Prüfung aufgrund ihrer Behinderung nicht ablegen können. Es ist beispielsweise möglich, eine Prüfung mündlich, statt schriftlich zu absolvieren, wenn der/die Studierende nicht in der Lage ist, händisch zu schreiben. Allenfalls kann auch mehr Zeit für den Leistungsnachweis gewährt werden. Wenn aufgrund einer Erkrankung ein Prüfungstermin nicht wahrgenommen werden kann, so muss die Studiengangsadministration unverzüglich darüber informiert werden. Dies ist wichtig, damit die Prüfung später nachgeholt werden kann und als Erstantritt gilt.

Eine Behinderung oder chronische Erkrankung binden viel Energie und Kraft. So ist es vielfach nicht möglich, mit dem hohen Leistungstempo der anderen Studienkolleginnen und Studienkollegen mitzuhalten. In solchen Fällen bietet ein Teilstudium eine attraktive Lösung, den Studienfortschritt an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Teilstudium bedeutet, dass in Absprache mit der Studiengangsleitung festgelegt wird, welche Lehrveranstaltungen des Semesters jetzt belegt werden und welche später nachgeholt werden können. Dadurch verlängert sich aber die Dauer des Studiums.

Kontaktperson für Studierende mit Beeinträchtigung


Zur Person

Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ist aufgrund einer unheilbaren Netzhauterkrankung erblindet. Sie hat an der Universität Karlsruhe (TH) Wirtschaftsingenieurwesen studiert und kennt aus eigener Erfahrung alle Hürden und Stolpersteine, die durch eine Behinderung verursacht werden. Umgekehrt weiß sie aber auch, was im Falle einer Beeinträchtigung Stress aus dem Studienalltag nimmt und welche Maßnahmen hilfreich sind. Seit einiger Zeit unterrichtet sie an der FHV Prozess- und Innovationsmanagement in verschiedenen Studiengängen.