Um unliebsame Überraschungen bei der Einreise und während des Aufenthalts in Vorarlberg zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig vor Ihrer Anreise über aktuelle gesetzliche Regelungen zu informieren und die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen.
Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz genießen Visums- und Niederlassungsfreiheit in Österreich. Die Finanzierung Ihres Aufenthaltes muss jedoch sichergestellt sein und Sie benötigen zudem einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
Bitte beachten Sie jedoch, dass bei einem Aufenthalt in Österreich mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten, der Aufenthalt in Österreich bei der zuständigen Inlandsbehörde gemeldet werden muss. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift muss mit einer Geldstrafe gerechnet werden.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Aufenthalt im Detail bezüglich der rechtlichen Bestimmungen.
Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Staatsangehörige von EU/EWR-Staaten und der Schweiz
Personen die keine EU/EWR oder Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, werden als "Drittstaatenangehörige" bezeichnet. Drittstaatenangehörige benötigen eine „Aufenthaltsbewilligung Studierender / Studierende“ zum Aufenthalt und/oder ein Visum zur Einreise nach Österreich.
Bis zu 6 Monate | Über 6 Monate |
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Sofern Sie sich nicht länger als 6 Monate für ein Studium in Österreich aufhalten, gelten folgende Bestimmungen: Aufenthalt bis zu 90 Tagen: Aufenthalt bis zu sechs Monaten: Das Visum muss vor der Einreise nach Österreich persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat) im Wohnsitzstaat beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass ein Visum innerhalb Österreichs weder beantragt noch verlängert werden kann. Wir empfehlen dringend, sich frühzeitig über die Visumsbestimmungen zu informieren. Mit Hilfe der Datenbank Einreise und Aufenthalt für Student/innen und Forscher/innen des OeAD können Sie individuelle Abfragen machen und die für Sie geltenden Bestimmungen finden. | Sofern Sie sich länger als 6 Monate für ein Studium in Österreich aufhalten, ist es erforderlich, eine „Aufenthaltsbewilligung Student“ zu beantragen. Informationen für NICHT zur visumsfreien Einreise berechtigte Studierende: Wir empfehlen dringend, sich frühzeitig über die Bestimmungen bezüglich Aufenthaltsbewilligung zu informieren. Mit Hilfe der Datenbank des OeAD´s für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich können Sie individuelle Abfragen machen und die für Sie geltenden Bestimmungen finden. |
Informationen zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen erhalten Sie bei der österreichischen Vertretungsbehörde im jeweiligen Heimatland bzw. falls es im Heimatland keine Vertretungsbehörde gibt, im nächstgelegenen Land, das eine österreichische Vertretungsbehörde hat. Eine Liste mit den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland findet sich hier.
Bitte beachten Sie, dass sich alle Personen (dies gilt für Österreicherinnen und Österreicher, EU/EWR-Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige), die in Österreich ihren Wohnsitz nehmen, innerhalb von 3 Werktagen nach dem Zuzug beim Meldeamt des jeweiligen Wohnorts in Österreich anmelden müssen.
Bitte beachten Sie:
EU/EWR- sowie Schweizer Staatsangehörige, welche länger als 3 Monate in Österreich bleiben, müssen zusätzlich bei der Fremdenbehörde innerhalb der ersten 4 Monate ihres Aufenthalts in Österreich eine Anmeldebescheinigung beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des OeAD.
Gaststudierenden steht das Team des International Office bezüglich Meldeamtsanmeldung und Beantragung der Anmeldebescheinigung mit Rat und Tat zur Seite.