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Fakten

Master of Arts in Social Sciences (MA)

Berufsbegleitendes Studium, 4 Semester

Auslandssemester (optional)

Unterrichtssprachen: Deutsch, teils Englisch

Keine Studiengebühren

Bewerbungsfrist II:
bis 31.05.2024

Zugangsvoraussetzungen

 

Besondere Zulassungsbedingungen zum Studiengang

Das Masterstudium Soziale Arbeit an der FHV ist ein Hochschulstudium und setzt eine der folgenden Qualifikationen bzw. Befähigungen voraus:
 
  • Abgeschlossenes Bachelorstudium oder Diplomstudium Soziale Arbeit sowie Sozialpädagogik oder
  • Diplomabschluss der mindestens 3-jährigen Akademie für Sozialarbeit (Zugang ohne oder unter Auflagen nach Prüfung durch die Studiengangsleitung) oder
  • Abschluss eines gleichwertigen Studiums (Sozial- oder Humanwissenschaften)

im Ausmaß von mindestens 180 ECTS an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist. Ausnahme ist der Zugang über das Diplom der mindestens 3-jährigen Akademie für Sozialarbeit (180 ECTS) in Verbindung mit facheinschlägiger Berufserfahrung.

Nachweis der deutschen und englischen Sprache auf Niveau B2 des CEFR (Gemeinsamer Europäischer Sprachrahmen). 

Du hast einen Studienabschluss in den Sozial- oder Humanwissenschaften?
Mit einem sozial- oder humanwissenschaftlichen Bachelorabschluss überprüfen wir deine Fähigkeiten analog zu den ausgewiesenen Kompetenzfeldern. Mit einschlägiger Berufserfahrung in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit von mindestens 1.500 Stunden erhältst du einen Zugang zum Studium ohne Auflagen. Diese Berufserfahrung muss durch eine Arbeitsbescheinigung oder ein Arbeitszeugnis als Upload in der Onlinebewerbung nachgewiesen werden. Im Einzelfall entscheidet die Studiengangsleitung über die Einschlägigkeit deiner Berufserfahrung und über deine Grundlagenkenntnisse.

Dir fehlt die notwendige Berufserfahrung?
Auch dann ist eine Zulassung möglich. Die Studiengangsleitung kann dir jedoch Auflagen erteilen (z. B. durch den Besuch von zusätzlichen einschlägigen Lehrveranstaltungen). Kannst du keine oder nur geringe Nachweise deiner Kompetenz vorlegen, bietet dir die FHV bzw. Schloss Hofen anerkannte Fortbildungen zu relevanten Themen.

Anerkennung bisheriger Studienleistungen

Besondere Regelungen: Nachgewiesene Vorkenntnisse und Studienleistungen, die in Masterprogrammen an Hochschulen und Universitäten erbracht wurden, können zu Studienbeginn auf individueller Basis für einzelne Lehrveranstaltungen angerechnet werden. Diese Entscheidung liegt im Ermessen der Studiengangsleitung.