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Fakten

Bachelor of Science (BSc)

verlängert berufsbegleitend, 8 Semester

Berufspraktikum in jedem Semester

Unterrichtssprachen: Deutsch, teils Englisch

Keine Studiengebühren

Bewerbungsfrist II:
bis 31.05.2024

Zugangsvoraussetzungen

 

Besondere Zulassungsbedingungen zum Studiengang

Das Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege an der FHV ist ein Hochschulstudium und setzt eine der folgenden Qualifikationen bzw. Befähigungen voraus:

 

Allgemeine Universitätsreife:

  • Österreichisches Reifeprüfungszeugnis oder Berufsreifeprüfungszeugnis oder
  • Entsprechendes Studienberechtigungszeugnis oder
  • Gleichwertiges ausländisches Zeugnis (z.B. Abitur) oder
  • Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen  postsekundären Bildungseinrichtung oder
     

Facheinschlägige berufliche Qualifikation:

  • Abgeschlossene österreichische Lehre mit einer Dauer von mind. 3 Jahren oder Abschluss einer dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule sowie deren internationale Entsprechungen mit Zusatzprüfungen an der FHV für Gesundheits- und Krankenpflege oder
  • Abgeschlossene Ausbildung der Pflege- bzw. Pflegefachassistenz mit Zusatzprüfungen an der FHV für Gesundheits- und Krankenpflege oder
  • Deutsche Fachhochschulreife sowie Schweizer Berufsmaturität benötigen die Zusatzprüfungen an der FHV für Gesundheits- und Krankenpflege.

Die Entscheidung über die Einschlägigkeit der beruflichen Qualifikation für den Bachelorstudiengang Gesundheits- und Krankenpflege obliegt im Einzelfall der Studiengangsleitung.

Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache auf Niveau B2 (Maturaniveau) des CEFR (Gemeinsamer Europäischer Sprachrahmen) sind Grundvoraussetzung für die Aufnahme in den Studiengang.

Anerkennung bisheriger Studienleistungen
Besondere Regelungen: Frühere Studienleistungen können in einzelnen Lehrveranstaltungen während des Studiums individuell angerechnet werden. Dies gilt auch für Studienleistungen, die du bereits an einer anerkannten Hochschule oder Universität erbracht hast. Die Gleichwertigkeit der erworbenen Kenntnisse mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich Inhalt und Umfang der zu erlassenden Lehrveranstaltungen wird auf deinen Antrag hin geprüft. Bei Feststellung der Gleichwertigkeit werden positiv absolvierte Prüfungen anerkannt. Eine Wissensüberprüfung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen. Details dazu erhältst du in einem Gespräch mit der Studiengangsleitung.