Wenn Sie sich für ein berufsbegleitendes Studium entscheiden, waren Sie entweder vor dem Studium schon berufstätig und/oder üben während des Studiums eine Tätigkeit im fachlichen Umfeld des Studienganges aus. Deshalb müssen Sie nur dann ein Berufspraktikum absolvieren, wenn Sie in der Bewerbung zum Studium keine oder keine ausreichende facheinschlägige Berufserfahrung vorweisen können.
Den Tätigkeitsnachweis über das Berufspraktikum bzw. den Nachweis über die Erfüllung der Ausbildungsvereinbarung müssen Sie bis zum Beginn des 6. Semester erbringen.
Michael Högerl
Beratung & Anmeldung — Informatik – Digital Innovation BSc
+43 5572 792 3600
informatik@fhv.at
W1 03
Details
MMag. Dr. Verena Fastenbauer
Studiengangsleiterin Informatik - Digital Innovation
+43 5572 792 3601
verena.fastenbauer@fhv.at
W1 04
Details
Unsere Servicezeiten:
Montag und Dienstag von 12:30 bis 13:30 Uhr und 16:30 - 18:30 Uhr
(oder individuelle Terminvereinbarung per E-Mail)