Wenn Sie sich für ein berufsbegleitendes Studium entscheiden, waren Sie entweder vor dem Studium schon berufstätig und/oder üben während des Studiums eine Tätigkeit im fachlichen Umfeld des Studienganges aus. Deshalb müssen Sie nur dann ein Berufspraktikum absolvieren, wenn Sie in der Bewerbung zum Studium keine oder keine ausreichende facheinschlägige Berufserfahrung vorweisen können.
Den Tätigkeitsnachweis über das Berufspraktikum bzw. den Nachweis über die Erfüllung der Ausbildungsvereinbarung müssen Sie bis zum Beginn des 6. Semester erbringen.
Johanna Burtscher, BBA
Studiengangsadministratorin – Beratung und Aufnahme Bachelorstudiengänge im Fachbereich Technik
+43 5572 792 3519
technik@fhv.at
V1 03
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Dr. Irene Häntschel-Erhart
Kompetenzfeldleiterin Data & Processes, Studiengangsleiterin Bachelorstudiengang Informatik – Digital Innovation & Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik – Digital Transformation
+43 5572 792 3621
irene.haentschel-erhart@fhv.at
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Unsere Servicezeiten:
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