Besondere Zulassungsbedingungen zum Studiengang

Das Masterstudium Informatik setzt folgende Qualifikationen bzw. Befähigungen voraus:

  • Abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelor- oder Diplomstudium der Informatik oder
  • Abschluss eines gleichwertigen Studiums (z.B. Biomedizinische Informatik, Wirtschaftsinformatik, Mechatronik)

im Ausmaß von mindestens sechs Semestern und 180 ECTS an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist.

Das facheinschlägige Informatik–Grundstudium bzw. das gleichwertige Studium sollte dabei zumindest die Bereiche

  • Algorithmen und Datenstrukturen,
  • Kenntnisse einer höheren, objektorientierten Programmiersprache,
  • Verteilte Systeme,
  • Datenbanken,
  • Mathematik

jeweils im Ausmaß von 6 ECTS umfassen.

Die Entscheidung über die Facheinschlägigkeit bzw. Gleichwertigkeit und damit über die Zulassung zur Aufnahme liegt bei der Studiengangsleitung.

Nachweis der deutschen und englischen Sprache auf Niveau B2 des CEFR (Gemeinsamer Europäischer Sprachrahmen).

Absolvent:innen der FHV Bachelorstudiengänge Informatik – Software and Information Engineering, Informatik – Digital Innovation und Elektrotechnik dual mit Vertiefung Technische Informatik erfüllen die Zugangsvoraussetzungen.

 Informationen zur Zulassung zum Studium

Bewerbungsschluss für den Start im jeweiligen Wintersemester (September) ist der 15. Mai!

Bewerbungen für das Studium an der FHV sind über die Online-Bewerbung möglich. 

Sollten dir noch Zeugnisse oder Prüfungsergebnisse bis zum Bewerbungsschluss am 15. Mai fehlen, kannst du sie natürlich bis zum Studienstart nachreichen.

Mit einer Bewerbung bis zum 1. März startest du früher mit dem Aufnahmeverfahren. Eine frühe Zusage ist je nach Ergebnis im Aufnahmeverfahren möglich.


Detaillierte Informationen über die Zugangsvoraussetzungen (sowie Anforderungen an Sprachkenntnisse) erhalten Sie unter Jetzt bewerben

Anerkennung bisheriger Studienleistungen

Allgemeine Regelungen

Besondere Regelungen:

Nachgewiesene Studienleistungen, die an Hochschulen und Universitäten auf Masterniveau erbracht wurden, können auf individueller Basis für einzelne Lehrveranstaltungen oder Module angerechnet werden. Die Entscheidung über die Anerkennung liegt, nach Rücksprache bei der zuständigen Lehrperson, bei der Studiengangsleitung.

 

Internationale Dokumente

Regelungen für Bewerberinnen und Bewerber mit internationalen Zeugnissen/Dokumenten

Grundsätzlich benötigen ausländische Urkunden im Hochschulwesen eine Beglaubigung. Alle Beglaubigungs- und Übersetzungsrichtlinien für Bewerberinnen und Bewerber finden Sie unter International studieren.

Für Drittstaaten (Nicht-EU, Nicht-EWR, Ausnahme Schweiz) gilt:

Sofern Sie Bewerbungsunterlagen an die FH Vorarlberg übermitteln, an deren Echtheit oder inhaltlicher Richtigkeit Zweifel bestehen oder die für eine Entscheidung, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, nicht ausreichen, behält die FH Vorarlberg sich vor, eine Kaution in der Höhe von EUR 250,00 einzuheben.

Wenn die Überprüfung die Echtheit und Richtigkeit der Unterlagen ergeben hat und Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, wird Ihnen die Kaution rückerstattet. Bankgebühren und -spesen gehen dabei zu Ihren Lasten. Bitte geben Sie uns die Bankverbindung (Bank, Kontoeigentümer*in, BIC, IBAN) bekannt, auf welche die Rücküberweisung erfolgen soll, ansonsten kann die Überweisung zurück auf das Konto, von welchem der Betrag überwiesen wurde, erfolgen.

Darüber hinaus kann es erforderlich sein, dass Sie Originalunterlagen (oder beglaubigte Kopien von diesen) der FH Vorarlberg bereits vor der Einladung zum Aufnahmeverfahren zukommen lassen müssen. Eine frühzeitige Bewerbung ist deshalb in Ihrem Sinne. 

Bewerbungsschluss für Bewerberinnen bzw. Bewerber aus Drittstaaten: 1. März
Hintergrund dafür ist, dass es mitunter länger dauert, bis internationale Dokumente geprüft werden können bzw. Vorlaufzeiten für die Beantragung eines Visums bzw. einer Aufenthaltsgenehmigung notwendig sind.

Kontaktpersonen Informatik MSc

Dipl. Kffr. Jutta Büttner
Studiengangsadministratorin Masterstudiengang Nachhaltige Energiesysteme & Masterstudiengang Informatik

+43 5572 792 5102
informatik-master@fhv.at

V2 04

Details

Patrizia Rupprechter, BA MA
Studiengangsadministratorin – Beratung und Aufnahme Masterstudiengänge im Fachbereich Technik

+43 5572 792 3040
technik-master@fhv.at

V1 03

Details

Prof. (FH) Dipl.-Ing. Dr. Regine Kadgien
Studiengangsleiterin Bachelorstudiengang Informatik – Software and Information Engineering & Masterstudiengang Informatik

+43 5572 792 5101
regine.kadgien@fhv.at

V2 03

Details

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Unsere Service-Zeiten:
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