Besondere Zulassungsbedingungen zum Studiengang

Das Masterstudium Nachhaltige Energiesysteme setzt folgende Qualifikationen bzw. Befähigungen voraus:

  • Abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelor- oder Diplomstudium mit ingenieur-, natur- oder wirtschaftsingenieurwissenschaftlichem Schwerpunkt oder
  • Abschluss eines gleichwertigen Studiums

im Ausmaß von mindestens 180 ECTS an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist.

Das facheinschlägige Bachelorstudium bzw. das gleichwertige Studium muss dabei wahlweise folgende Kernfachbereiche umfassen:

KernfachbereichECTS (Mindestanzahl)
Variante 1
ECTS (Mindestanzahl)
Variante 2
Quantitativ Methoden66
Ingenieurwissenschaften,
Naturwissenschaften
219
Informationstechnik, Informationsverarbeitung33
Betriebswirtschaft,
Volkswirtschaft
-12
Summe3030

Unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen der Studierenden werden durch die Pflicht-Lehrveranstaltung "Förderung individueller Kompetenzen" im 1. Semester ausgeglichen.

Die Entscheidung über die Facheinschlägigkeit bzw. Gleichwertigkeit und damit über die Zulassung zur Aufnahme liegt bei der Studiengangsleitung.

Wenn die Gleichwertigkeit eines Studiums grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die Gleichwertigkeit fehlen, ist die Studiengangsleitung berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des Masterstudiums abzulegen sind.

Nachweis der deutschen und englischen Sprache auf Niveau B2 des CEFR (Gemeinsamer Europäischer Sprachrahmen).

Bewerbungsschluss für den Start im jeweiligen Wintersemester (September) ist der 15. Mai!

Bewerbungen für das Studium an der FHV sind über die Online-Bewerbung möglich. 

Sollten dir noch Zeugnisse oder Prüfungsergebnisse bis zum Bewerbungsschluss am 15. Mai fehlen, kannst du sie natürlich bis zum Studienstart nachreichen.

Mit einer Bewerbung bis zum 1. März startest du früher mit dem Aufnahmeverfahren. Eine frühe Zusage ist je nach Ergebnis im Aufnahmeverfahren möglich.


Detaillierte Informationen über die Zugangsvoraussetzungen (sowie Anforderungen an Sprachkenntnisse) erhalten Sie unter Jetzt bewerben

Sie wollen sich auf das Studium vorbereiten?

Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens erhalten Sie Zugang zu einem Lernmodul mit Vorbereitungsunterlagen.

Anerkennung bisheriger Studienleistungen

Studienleistungen, die an anderen Hochschulen und Universitäten auf Masterniveau erbracht wurden, können nach individuellem Nachweis für einzelne Lehrveranstaltungen angerechnet werden. Die Entscheidung über die Anerkennung liegt bei der Studiengangsleitung.

Internationale Dokumente

Regelungen für Bewerberinnen und Bewerber mit internationalen Zeugnissen/Dokumenten

Grundsätzlich benötigen ausländische Urkunden im Hochschulwesen eine Beglaubigung. Alle Beglaubigungs- und Übersetzungsrichtlinien für Bewerberinnen und Bewerber finden Sie unter International studieren.

Für Drittstaaten (Nicht-EU, Nicht-EWR, Ausnahme Schweiz) gilt:

Sofern Sie Bewerbungsunterlagen an die FH Vorarlberg übermitteln, an deren Echtheit oder inhaltlicher Richtigkeit Zweifel bestehen oder die für eine Entscheidung, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, nicht ausreichen, behält die FH Vorarlberg sich vor, eine Kaution in der Höhe von EUR 250,00 einzuheben.

Wenn die Überprüfung die Echtheit und Richtigkeit der Unterlagen ergeben hat und Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, wird Ihnen die Kaution rückerstattet. Bankgebühren und -spesen gehen dabei zu Ihren Lasten. Bitte geben Sie uns die Bankverbindung (Bank, Kontoeigentümer*in, BIC, IBAN) bekannt, auf welche die Rücküberweisung erfolgen soll, ansonsten kann die Überweisung zurück auf das Konto, von welchem der Betrag überwiesen wurde, erfolgen.

Darüber hinaus kann es erforderlich sein, dass Sie Originalunterlagen (oder beglaubigte Kopien von diesen) der FH Vorarlberg bereits vor der Einladung zum Aufnahmeverfahren zukommen lassen müssen. Eine frühzeitige Bewerbung ist deshalb in Ihrem Sinne. 

Bewerbungsschluss für Bewerberinnen bzw. Bewerber aus Drittstaaten: 1. März
Hintergrund dafür ist, dass es mitunter länger dauert, bis internationale Dokumente geprüft werden können bzw. Vorlaufzeiten für die Beantragung eines Visums bzw. einer Aufenthaltsgenehmigung notwendig sind.

Kontaktpersonen Nachhaltige Energiesystem MSc

Dipl. Kffr. Jutta Büttner
Studiengangsadministratorin Masterstudiengang Nachhaltige Energiesysteme & Masterstudiengang Informatik

+43 5572 792 5102
energie-master@fhv.at

V2 04

Details

Patrizia Rupprechter, BA MA
Studiengangsadministratorin – Beratung und Aufnahme Masterstudiengänge im Fachbereich Technik

+43 5572 792 3040
technik-master@fhv.at

V1 03

Details

DI Babette Hebenstreit
Studiengangsleiterin Masterstudiengang Nachhaltige Energiesysteme (Karenzvertretung)

+43 5572 792 5702
babette.hebenstreit@fhv.at

V7 03

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