Besondere Zulassungsbedingungen zum Studiengang

Die betriebswirtschaftlichen Masterstudien an der FH Vorarlberg setzen folgende Qualifikationen bzw. Befähigungen voraus:

  • Abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Bachelor- oder Diplomstudium oder
  • Abschluss eines gleichwertigen Bachelor- oder Diplomstudiums mit mindestens 30 ECTS (Leistungspunkten nach dem „European Credit Transfer System“) von betriebswirtschaftlichen Inhalten.

Das Studium muss im Ausmaß von mindestens sechs Semestern und 180 ECTS an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, bei der die Zulassung die allgemeine Universitätsreife voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist, absolviert worden sein.

Über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen von gleichwertigen Bachelor- oder Diplomabschlüssen oder ggf. erforderlichen Zusatzleistungen entscheidet die Studiengangsleitung im Einzelfall.

Nachweis der deutschen und englischen Sprache auf Niveau B2 des CEFR (Gemeinsamer Europäischer Sprachrahmen).

Die betriebswirtschaftlichen Masterstudien sind als berufsbegleitende Studien konzipiert. Berufstätigkeit, insbesondere in einem einschlägigen Berufsfeld, ist nicht zwingende Voraussetzung, aber für das Bewerbungsverfahren von Vorteil.

Bewerbungsschluss für den Start im jeweiligen Wintersemester (September): 15. Mai!

Bewerbungen für das Studium an der FH Vorarlberg sind über die Online-Bewerbung möglich. 

Sollten Ihnen noch Zeugnisse oder Prüfungsergebnisse bis zum Bewerbungsschluss fehlen, können diese nachgereicht werden.

Wichtig für Drittstaaten (Nicht-EU/Nicht-EWR): Bewerbungsschluss ist der 1. März
Als Bewerberin bzw. Bewerber aus einem Drittstaat (Nicht-EU bzw. Nicht-EWR) gilt für Sie der 1. März als Ihr Bewerbungsschluss. Hintergrund dafür ist, dass es mitunter länger dauert, bis internationale Dokumente geprüft werden können bzw. Vorlaufzeiten für die Beantragung eines Visums bzw. einer Aufenthaltsgenehmigung notwendig sind.


Detaillierte Informationen über die Zugangsvoraussetzungen (sowie Anforderungen an Sprachkenntnisse) erhalten Sie unter Jetzt bewerben

Anerkennung bisheriger Studienleistungen

Allgemeine Regelungen

Besondere Regelungen:

Nachgewiesene Studienleistungen, die in Masterprogrammen an Hochschulen und Universitäten erbracht wurden, können auf individueller Basis für einzelne Lehrveranstaltungen oder Module angerechnet werden. Diese Entscheidung liegt im Ermessen der Studiengangsleitung.

 

Internationale Dokumente

Regelungen für Bewerberinnen und Bewerber mit internationalen Zeugnissen/Dokumenten

Grundsätzlich benötigen ausländische Urkunden im Hochschulwesen eine Beglaubigung. Alle Beglaubigungs- und Übersetzungsrichtlinien für Bewerberinnen und Bewerber finden Sie unter International studieren.

Für Drittstaaten (Nicht-EU, Nicht-EWR, Ausnahme Schweiz) gilt:

Sofern Sie Bewerbungsunterlagen an die FH Vorarlberg übermitteln, an deren Echtheit oder inhaltlicher Richtigkeit Zweifel bestehen oder die für eine Entscheidung, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, nicht ausreichen, behält die FH Vorarlberg sich vor, eine Kaution in der Höhe von EUR 250,00 einzuheben.

Wenn die Überprüfung die Echtheit und Richtigkeit der Unterlagen ergeben hat und Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, wird Ihnen die Kaution rückerstattet. Bankgebühren und -spesen gehen dabei zu Ihren Lasten. Bitte geben Sie uns die Bankverbindung (Bank, Kontoeigentümer*in, BIC, IBAN) bekannt, auf welche die Rücküberweisung erfolgen soll, ansonsten kann die Überweisung zurück auf das Konto, von welchem der Betrag überwiesen wurde, erfolgen.

Darüber hinaus kann es erforderlich sein, dass Sie Originalunterlagen (oder beglaubigte Kopien von diesen) der FH Vorarlberg bereits vor der Einladung zum Aufnahmeverfahren zukommen lassen müssen. Eine frühzeitige Bewerbung ist deshalb in Ihrem Sinne. 

Bewerbungsschluss für Bewerberinnen bzw. Bewerber aus Drittstaaten: 1. März
Hintergrund dafür ist, dass es mitunter länger dauert, bis internationale Dokumente geprüft werden können bzw. Vorlaufzeiten für die Beantragung eines Visums bzw. einer Aufenthaltsgenehmigung notwendig sind.

Kontaktpersonen International Marketing & Sales MA

Madeleine Kuster
Beratung & Anmeldung – Betriebswirtschaft MA

madeleine.kuster@fhv.at

S204

Details

Mag. (FH) Bernd Schwendinger, PhD
Masterstudiengang Betriebswirtschaft, Studiengangsleiter, Hochschullehrer

+43 5572 792 3381
bernd.schwendinger@fhv.at

S2 21

Details

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Freitag 9:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
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