Information für Drittstaatenangehörige


Personen die keine EU/EWR oder Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, werden als "Drittstaatenangehörige" bezeichnet.

Drittstaatenangehörige benötigen eine „Aufenthaltsbewilligung Student“ zum Aufenthalt und/oder ein Visum zur Einreise nach Österreich. Je nach Herkunftsland und Dauer des geplanten Aufenthalts müssen unterschiedliche Antragsstellungen erfolgen. Details sind nachfolgend zu finden.

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