Einreise und Aufenthaltsbestimmungen Österreich

Zuggleise in der Sonne | © Travis Russ

Wissenswertes vor der Anreise

 

Um unliebsame Überraschungen bei der Einreise und während deines Aufenthalts in Vorarlberg zu vermeiden, empfehlen wir dir, dich rechtzeitig vor deiner Anreise über aktuelle gesetzliche Regelungen zu informieren und die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen.


Allgemeine Tipps

  • Überprüfe, ob du für die Einreise bzw. den Aufenthalt in Österreich einen Einreise- und/oder Aufenthaltstitel benötigst und stelle frühzeitig die erforderlichen Anträge.
  • Stelle sicher, dass dein Reisepass für die Dauer des gesamten Aufenthaltes gültig ist. Mache sicherheitshalber zwei Kopien (nimm eine mit, die andere hinterlegst du bei einer Person deines Vertrauens in deinem Heimatland).
  • Beachte, dass es im Hinblick auf die Verwendung eines Fahrzeugs mit ausländischem Kennzeichen in Österreich entsprechende Zulassungsbestimmungen gibt!
  • Wenn du mit dem Auto anreist, musst du zudem eventuell einen Internationalen Führerschein besitzen. Nähere Informationen zur Beantragung erhälst du beim nächsten Österreichischen Konsulat.
  • Gib deinem Postzustelldienst deine neue Adresse bekannt, damit du wichtige Postzusendungen auch weiterhin erhältst.
  • Bringe einen Nachweis über Kranken- und Unfallversicherung (e-card) oder einen Nachweis über privaten Versicherungsschutz mit.
  • Schließe gegebenenfalls eine Reiseversicherung und eine Haftpflichtversicherung ab.
  • Bringe gegebenenfalls einen Steckdosen-Adapter für Elektrogeräte (110 bzw. 220 Volt) mit.

Nach der Ankunft - Melderechtliche Vorschriften

  • Bitte beachte, dass sich alle Personen (dies gilt für Österreicherinnen und Österreicher, EU/EWR-Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige), die in Österreich ihren Wohnsitz nehmen, innerhalb von 3 Werktagen nach dem Zuzug beim Meldeamt des jeweiligen Wohnorts in Österreich anmelden müssen.
  • EU/EWR- sowie Schweizer Staatsangehörige, welche länger als 3 Monate in Österreich bleiben, müssen zusätzlich bei der Fremdenbehörde innerhalb der ersten 4 Monate ihres Aufenthalts in Österreich eine Anmeldebescheinigung beantragen. Weitere Informationen findest du auf Homepage des OeAD.

Gaststudierenden steht das Team des International Office bezüglich Meldeamtsanmeldung und Beantragung der Anmeldebescheinigung mit Rat und Tat zur Seite.