Anerkennung von Credits durch Mobilität und früheren Studienleistungen

 

Anerkennung von Credit Mobility

Wenn du im Rahmen deines Studiums an der FHV ein Auslandssemester absolvierst, wird für die von dir zu erbringenden Studienleistungen an der ausländischen Hochschule eine individuelle Lernvereinbarung abgeschlossen.

Nach dem Abschluss deines Auslandsaufenthalts werden - erfolgreich abgeschlossene Studienleistungen - gemäß der getroffenen Lernvereinbarung auf der Basis von ECTS-Credits oder einem vergleichbaren System akademisch voll anerkannt. Deine Mobilitätsphase wird auch im Transcript of Records und im Diploma Supplement entsprechend dokumentiert.  

 

Anerkennung früherer Studienleistungen

Du hast bereits spezifische Erfahrungen und möchtest dir einzelne Lehrveranstaltungen anrechnen lassen? Dann findest du nachfolgend die wichtigsten Informationen, weitere Details besprichst du dann individuell mit der für dich verantwortlichen Studiengangsleitung.

Bei der Anerkennung früherer Studienleistungen (formal, nicht formal, informell) gilt das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung:

  • Die Anerkennung früherer Studienleistungen ist vom Studierenden bzw. von der Studierenden zu beantragen. Die Studiengangsleitung entscheidet, ob die bereits erworbenen Kenntnisse dem Anforderungsprofil der zu erlassenden Lehrveranstaltung entspricht; sowohl hinsichtlich Inhalt als auch Umfang.
  • Bei Feststellung der Gleichwertigkeit werden positiv absolvierte Prüfungen anerkannt. Eine Wissensüberprüfung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.
  • Besondere Kenntnisse bzw. Erfahrungen aus der beruflichen Praxis werden bei der Anerkennung von Lehrveranstaltungen oder des Berufspraktikums berücksichtigt; das gilt insbesondere für berufsbegleitend organisierte Studiengänge und Studiengangsteile.

Anerkennungen sind spätestens 14 Tage nach Beginn der anzuerkennenden Lehrveranstaltung bei der Studiengangsleitung zu beantragen. Dafür musst du den Nachweis für die Gleichwertigkeit der Kenntnisse in Bezug auf das Anforderungsprofil, den Umfang und die Inhalte der entsprechenden Lehrveranstaltung erbringen.