Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für den Studienzugang an der FHV
Um ein Studium an der FHV aufzunehmen, müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Auf dieser Seite erfährst du, welche Voraussetzungen für deine Bewerbung an der FHV wichtig sind – von der formalen Qualifikation bis zu sprachlichen oder fachspezifischen Anforderungen.
Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Bachelorstudium an der FHV:
- Allgemeine Universitätsreife oder
- Einschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen
Allgemeine Universitätsreife:
- Österreichisches Reifezeugnis einschließlich eines Zeugnisses über die Berufsreifeprüfung oder
- Studienberechtigungsprüfungszeugnis für die im Studiengang definierte Studienrichtungsgruppe oder
Studiengänge Technik: Ingenieurwissenschaftliche Studien
Studiengänge Wirtschaft: Sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studien
Studiengänge Soziales: Sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studien
Studiengänge Gesundheit: Sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studien oder Medizinische und Veterinärmedizinische Studien
Studiengänge Gestaltung: Sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studien
- gleichwertiges ausländisches Zeugnis oder
Als gleichwertig gilt ein ausländisches Zeugnis, das einem der oben genannten österreichischen Abschlüsse auf Basis einer völkerrechtlichen Vereinbarung, einer Nostrifizierung oder einer Entscheidung der Studiengangsleitung gleichgestellt ist. Anerkannt werden beispielsweise die Liechtensteiner Berufsmaturität oder die deutsche fachgebundene Hochschulreife, sofern deren Facheinschlägigkeit dem gewählten Studiengang entspricht.
Ist die Gleichwertigkeit im Hinblick auf Inhalte und Anforderungen einer österreichischen Reifeprüfung nicht gegeben, kann die Studiengangsleitung laut § 4 Abs. 6 FHG Ergänzungsprüfungen vorschreiben. Diese müssen vor der Zulassung abgelegt werden und richten sich nach den Fächern der vorgesehenen Studienberechtigungsprüfung. Eine bereits positiv absolvierte Teilprüfung an einer österreichischen Hochschule kann die vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen ersetzen.
- Abschluß eines mindestens dreijährigen Studiums und 180 ECTS an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
Einschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen:
- Abschlüsse aller fachlichen Lehrberufe und berufsbildender mittlerer Schulen mit einer Ausbildungsdauer von jeweils mindestens 3 Jahren bzw. einer nach Umfang und Anforderung vergleichbaren Berufsausbildung oder
- Deutsche Fachhochschulreife oder
- Schweizer Berufsmaturität
Die Einschlägigkeit der Berufsabschlüsse sind im jeweiligen Studiengang beschrieben. Über die Facheinschlägigkeit entscheidet die jeweilige Studiengangsleitung. Je nach gewähltem Studiengang sind unterschiedliche Zusatzprüfungen zu absolvieren.
Informationen für internationale Bewerber:innen:
- Aus Deutschland:
- Freier Zugang: allgemeine Universitätsreife (Abitur) bzw. fachgebundene Hochschulreife
- Einschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfung: facheinschlägige Fachhochschulreife
- Aus Liechtenstein:
- Freier Zugang: allgemeine Universitätsreife bzw. Liechtensteiner Berufsmaturität
- Aus der Schweiz:
- Freier Zugang: allgemeine Universitätsreife
- Einschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen: Schweizer Berufsmaturität
Bewerber:innen mit internationaler Vorbildung:
Ausländische Zeugnisse werden im Einzelfall geprüft. Ist (laut § 4 Abs 6 FHG) die Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse im Hinblick auf die Inhalte und die Anforderungen einer österreichischen Reifeprüfung nicht gegeben, so hat die Studiengangsleitung die Ergänzungsprüfungen vorzuschreiben, die für die Herstellung der Gleichwertigkeit mit einer inländischen Reifeprüfung erforderlich und vor der Zulassung abzulegen sind.
Alle Dokumente und Zeugnisse, die außerhalb Österreichs ausgestellt wurden, sind auf Deutsch oder Englisch übersetzt und falls erforderlich beglaubigt zu übermitteln.
Fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Masterstudium an der FHV:
- Abgeschlossener einschlägiger Fachhochschul-Bachelorstudiengang oder
- Abschluss eines gleichwertigen Studiums
im Ausmaß von mindestens sechs Semestern und 180 ECTS an einer staatlich anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife voraussetzt.
Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist die Studiengangsleitung berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des jeweiligen Masterstudiums abgelegt werden können.
Baut das wissenschaftliche und didaktische Konzept eines Fachhochschul-Studienganges auf Berufserfahrung auf, darf der Zugang zu diesem Fachhochschul-Studiengang auf eine entsprechende Zielgruppe beschränkt werden.
Welche Bildungsabschlüsse für einen bestimmten Masterstudiengang an der FHV als facheinschlägige Zugangsvoraussetzung gelten, findest du unter der Rubrik "Zugangsvoraussetzung" des jeweiligen Studiengangs bzw. kontaktiere bitte die zuständige Studiengangsadministration. Dort erfährst du auch, ob ein Mindest-ECTS-Ausmaß in gewissen Bereichen gefordert wird.
Bewerber:innen mit internationaler Vorbildung:
Alle Dokumente und Zeugnisse, die außerhalb Österreichs ausgestellt wurden, sind auf Deutsch oder Englisch übersetzt und falls erforderlich beglaubigt zu übermitteln.
Sprachliche Zulassungsvoraussetzungen
In allen FHV-Studiengängen (ausgenommen Masterstudium International Marketing and Leadership) ist eine Bestätigung der Sprachkompetenz Deutsch auf dem Niveau B2 auf Basis CEFR betreffend den vier Bereichen Sprechen, Lesen, Hören und Schreiben erforderlich.
Die FHV akzeptiert die im folgenden genannten Sprachnachweise und Zertifikate auf Basis CEFR als Bestätigung der Erfüllung der geforderten Sprachkompetenzen. Sprachnachweise sind unbeschränkt gültig. Zertifikate dürfen zum Zeitpunkt des Bewerbungseingangs nicht älter als fünf Jahre sein und müssen eine Bestätigung der Kompetenzniveaus B2 insgesamt und in jedem der vier Bereiche Sprechen, Lesen, Hören, Schreiben umfassen. Jedes der nachfolgend genannten Zertifikate auf einem höheren Niveau als B2, kann ebenfalls als Bestätigung der Sprachkenntnisse auf Niveau B2 anerkannt werden.
Die Definition der unten genannten Sprachnachweise und Zertifikate ist abschließend, andere als die hier genannten Sprachnachweise und Zertifikate werden von der FHV abgelehnt.
Anerkannte Sprachnachweise Deutsch B2 (unbeschränkt gültig)
- (Berufs-)Reifeprüfungszeugnis einer deutschsprachigen Schule (mit Unterrichts- und Prüfungssprache Deutsch) inklusive Deutsche Fachhochschulreife und Schweizer Berufsmaturität
- Reifeprüfungszeugnis einer österreichischen oder deutschen Auslandsschule
- Studienabschlussurkunde und Noten-Transkript/Diploma Supplement, das alle der folgenden Bedingungen erfüllt:
- Hochschul-Studium mit mindestens zwei Jahren Studiendauer (mind. 120 absolvierte ECTS) und
- Deutsch als eine der Unterrichtssprachen im Diploma Supplement genannt und
- absolviert an einer anerkannten Hochschule eines EU-/EWR-Landes, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der USA, Australiens, Neuseelands oder Kanadas.
- Studienberechtigungsprüfung bzw. Ergänzungsprüfung im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs an österreichischen Universitäten
- Erfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung bzw. Zusatzprüfung Deutsch an einer österreichischen Fachhochschule
Anerkannte Zertifikate Deutsch B2 (nicht älter als 5 Jahre)
- Österreichisches Sprachdiplom – ÖSD Zertifikat B2
- Goethe Institut – Goethe Zertifikat B2
- telc Deutsch B2
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienwerber:innen DSH2
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD II
- Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF), mindestens Niveau TDN 3
- Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) – ÖIF-Test (B2)
In allen FHV-Studiengängen ist eine Bestätigung der Sprachkompetenz Englisch auf dem Niveau B2 auf Basis CEFR betreffend den vier Bereichen Sprechen, Lesen, Hören und Schreiben erforderlich. Die FHV akzeptiert die im folgenden genannten Sprachnachweise und Zertifikate auf Basis CEFR als Bestätigung der Erfüllung der geforderten Sprachkompetenzen.
Sprachnachweise sind unbeschränkt gültig. Zertifikate dürfen zum Zeitpunkt des Bewerbungseingangs nicht älter als fünf Jahre sein und müssen eine Bestätigung der Kompetenzniveaus B2 insgesamt und in jedem der vier Bereiche Sprechen, Lesen, Hören, Schreiben umfassen. Jedes der nachfolgend genannten Zertifikate auf einem höheren Niveau als B2, kann ebenfalls als Bestätigung der Sprachkenntnisse auf Niveau B2 anerkannt werden.
Die Definition der unten genannten Sprachnachweise und Zertifikate ist abschließend, andere als die hier genannten Sprachnachweise und Zertifikate werden von der FHV abgelehnt.
Anerkannte Sprachnachweise Englisch B2 (unbeschränkt gültig)
- (Berufs-)Reifeprüfungszeugnis mit erfolgreich abgelegter Reifeprüfung im Schulfach Englisch oder mit überwiegender Unterrichtssprache Englisch. Dafür gelten folgende Bedingungen:
- Die Reifeprüfung wurde an einer Schule eines EU-/EWR-Mitgliedstaats, der Schweiz, des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland, der USA, Australiens, Neuseelands oder Kanadas absolviert.
- Wenn das Englisch-Niveau nicht im Zeugnis ersichtlich ist, kann eine Bestätigung der Schulleitung eingefordert werden.
- "IB Diploma" nach den Bestimmungen der "International Baccalaureate Organization", mit Schulfach Englisch.
- Studienberechtigungsprüfung bzw. Ergänzungsprüfung in Englisch B2 im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs an österreichischen Universitäten
- Erfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung bzw. Zusatzprüfung Englisch B2 an einer österreichischen Fachhochschule
- Studienabschlussurkunde und Noten-Transkript/Diploma Supplement, das alle der folgenden Bedingungen erfüllt:
- Hochschul-Studium mit mindestens zwei Jahren Studiendauer (mind. 120 absolvierte ECTS) und
- Englisch als eine der Unterrichtssprachen im Diploma Supplement genannt und
- absolviert an einer anerkannten Hochschule eines EU-/EWR-Landes, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der USA, Australiens, Neuseelands oder Kanadas.
Anerkannte Zertifikate Englisch B2 (nicht älter als 5 Jahre)
- TOEFL: IBT (internet-based): mindestens 72 Punkte
- IELTS Academic: Overall Band Score: mindestens 6,5 Punkte
- Cambridge English First Certificate (FCE): Ergebnis Level B2
- Cambridge Certificate in Advanced English (CAE): Ergebnis Level B2
- Sprachkompetenznachweis eines universitären Sprachenzentrums auf Niveau B2. Das Sprachenzentrum muss sich an einer Universität eines EU-/EWR-Mitgliedstaats, der Schweiz, des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland, der USA, Australiens, Neuseelands oder Kanadas befinden.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Beginn des Studiums in einem Studiengang der FHV ist der Abschluss eines privatwirtschaftlichen Ausbildungsvertrags zwischen den Studierenden und der FHV.
In diesem Vertrag sind unter anderem die wesentlichen Rechte und Pflichten der Studierenden geregelt, u.a.
- Anwesenheiten, Studierleistungen, Nutzung der Lernplattform
- Fristgerechte Zahlung des ÖH-Beitrags
- Beendigungsgründe des Studiums
- Nutzungs- und Verwertungsrechte
- Beendigung des Ausbildungsvertrages
- Bestimmungen des Studienplans, der Studien- und Prüfungsordnung, der Hausordnung, Brandschutzordnung, IT-Policy, Campus Card-Benutzungsordnung und Benutzungsordnung der FHV-Bibliothek, Laborordnungen
Die FHV verpflichtet sich demgegenüber dazu, einen ordnungsgemäßen Studienbetrieb zu gewährleisten und die Voraussetzungen zu bieten, damit das Studium im Rahmen der Regelstudienzeit erfolgreich absolviert werden kann.
Nähere Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter Datenschutz und Information für die Verwaltung der Daten von Studierenden.
Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen?
Bei allgemeinen Fragen kannst du dich gerne bei der Studienberatung melden.
Bei studiengangsspezifischen Fragen bitten wir dich, dich bei der jeweiligen Studiengangsadministration zu melden. Kontaktinformationen bitte der jeweiligen Studiengangsseite entnehmen.