Internationale Studierende
Bachelor und Master an der FHV
Die FHV heißt internationale Studierende aus Drittstaaten, den EU-/EWR-Ländern und der Schweiz willkommen, die ein Bachelor- oder Masterstudium absolvieren möchten. An der FHV studierst du in einem internationalen Umfeld gemeinsam mit Studierenden aus vielen verschiedenen Ländern. Gleichzeitig profitierst du von einer praxisnahen Ausbildung, persönlicher Betreuung und einem modernen Studienumfeld.
Warum an der FHV studieren?
- Studiengänge in Technik, Wirtschaft, Design, Gesundheit und Sozialer Arbeit
- International anerkannte Abschlüsse und hohe Qualitätsstandards
- Persönliche Beratung und Unterstützung während deines Studiums
- Unterstützung bei Fragen zu Stipendien und Finanzierungsmöglichkeiten
- Praxisnahe Vorbereitung auf deinen Berufseinstieg und gute Karrierechancen
Alles, was du vor deiner Bewerbung wissen musst
Bewerbungsschluss für Studieninteressierte aus Drittstaaten: 1. März
Checkliste für deine Bewerbung
Bitte bereite die folgenden Unterlagen vor, bevor du deine Bewerbung einreichst:
▢ Motivationsschreiben
▢ Tabellarischer Lebenslauf
▢ Deine Zeugnisse (übersetzt und legalisiert, wenn notwendig)
Für ein Bachelorstudium:
- Universitätsreifezeugnis (Matura bzw. gleichwertiger Abschluss) oder
- Jahres- bzw. Semesterzeugnis mit Noten oder
- Berufsschulzeugnis inkl. Zusatzprüfungen
Für ein Masterstudium:
- Universitätsreifezeugnis (Matura bzw. gleichwertiger Abschluss) und
- Nachweis eines Bachelorabschlusses und
- Leistungsübersicht - Transcript of Record
- Diploma Supplement (falls vorhanden)
▢ Reisepass oder Personalausweis
▢ Aktuelles Portraitfoto
▢ Nachweis der Sprachkompetenzen auf B2 Niveau in Deutsch und Englisch (muss vor dem Studienbeginn eingereicht werden)
Nachweis der Sprachkompetenzen
Für die meisten Studiengänge sind Deutsch- und Englischkentnisse auf B2-Niveau (CEFR) erforderlich.
Ausnahme: Für den Masterstudiengang International Management and Leadership müssen nur Englischkentnisse auf B2-Niveau (CEFR) nachgewiesen werden.
▷ Alle Informationen zu den Sprachvoraussetzungen
Beglaubigungs- und Übersetzungsrichtlinien für internationale Dokumente
Wenn deine Dokumente außerhalb Österreichs ausgestellt wurden, können zusätzliche Beglaubigungs-, Legalisation- oder Übersetzungsanforderungen gelten. Die genauen Anforderungen hängen vom Ausstellungsland deiner Dokumente ab.
Bitte reiche alle Dokumente in der Originalsprache ein. Falls sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, muss zusätzlich eine offizielle Übersetzung beigefügt werden.
Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen von einer beeidigten oder offiziell zertifizierten Übersetzerin bzw. einem Übersetzer übersetzt werden.
Alle Stempel, Siegel, Beglaubigungen und Legalisierungsvermerke müssen ebenfalls übersetzt werden.
Liste der in Österreich beeidigten und zertifizierten Übersetzer.
Dokumente, die in den folgenden Ländern ausgestellt wurden, können ohne zusätzliche Legalisation eingereicht werden:
Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Liechtenstein, Nordmazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien und Schweden.
Dokumente aus Staaten, die dem Haager Übereinkommen angehören, müssen mit einer Apostille versehen werden. Die Apostille ist eine Beglaubigungsform, die von der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes ausgestellt wird und die Echtheit öffentlicher Urkunden bestätigt.
Vollständige Liste der Staaten:
Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Australien, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belarus, Belize, Bolivien, Botswana, Brasilien, Brunei, Kanada, Chile, China (einschließlich der Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau, ausgenommen Taiwan), Kap Verde, Kolumbien, Costa Rica, Zypern, Dänemark, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Eswatini, Fidschi, Georgien, Griechenland, Grenada, Guatemala, Guyana, Honduras, Island, Indien, Indonesien, Irland, Israel, Jamaika, Japan, Kasachstan, Republik Korea (Südkorea), Lettland, Lesotho, Liberia, Litauen, Luxemburg, Malawi, Malta, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Moldau, Monaco, Marokko, Namibia, Neuseeland, Nicaragua, Oman, Palau, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Portugal, Russische Föderation, Ruanda, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Samoa, San Marino, São Tomé und Príncipe, Saudi-Arabien, Seychellen, Singapur, Südafrika, Spanien, Suriname, Schweiz, Tonga, Trinidad und Tobago, Türkei, Ukraine, Vanuatu, Venezuela, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika und Uruguay.
Wenn für dein Land weder ein Befreiungsabkommen noch das Haager Übereinkommen gilt, ist eine vollständige diplomatische Legalisation erforderlich.
Diese umfasst:
- Beglaubigung durch die zuständige Behörde bzw. das zuständige Ministerium in deinem Land
- Beglaubigung durch das Außenministerium deines Landes
- Legalisation durch die österreichische Botschaft oder das österreichische Konsulat
Für Dokumente aus bestimmten Ländern können die österreichischen Behörden derzeit das reguläre Legalisationsverfahren nicht durchführen.
Wenn deine Dokumente in einem der unten angeführten Länder ausgestellt wurden, kontaktiere bitte vor deiner Bewerbung unser Admissions Office.
Derzeit betrifft dies folgende Länder:
Afghanistan, Burundi, Tschad, Komoren, Republik Kongo (Brazzaville), Demokratische Republik Kongo (Kinshasa), Irak, Nordkorea, Myanmar, Somalia, Südsudan und Sudan.
Für Bewerber mit Bildungsnachweisen aus China gelten zusätzliche Verifizierungsanforderungen.
Vor Studienbeginn oder während des ersten Semesters:
Bitte reiche eine Verifizierung deiner Gaokao-Ergebnisse sowie deines Zulassungsbescheids durch das China Academic Degrees & Graduation Education Development Center (CDGDC) ein.
CDGDC: https://www.cdgdc.edu.cn
Nach einem Semester an einer „211“-Universität oder nach drei Semestern an einer anderen staatlich anerkannten Universität:
Bitte reiche eine Verifizierung von Academic Evaluation Beijing (APS China) ein.
APS China: https://www.aps.org.cn
Bitte beachte, dass CDGDC-Verifizierungen nicht akzeptiert werden, wenn eine APS-Verifizierung erforderlich ist.
Für Bewerber aus Ländern außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz kann eine zusätzliche Verifizierung der Bewerbungsunterlagen erforderlich sein.
Bestehen Zweifel an der Echtheit deiner Dokumente oder sind weitere Prüfungen notwendig, kann eine rückerstattbare Kaution in Höhe von 250 EUR verlangt werden.
Die Kaution wird zurückerstattet, wenn deine Dokumente als echt bestätigt werden und du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst. Eventuell anfallende Bankgebühren sind von dir zu tragen.
In manchen Fällen können wir auch Originaldokumente oder beglaubigte Kopien anfordern. Wir empfehlen eine frühzeitige Bewerbung.
Gerne beantworten wir deine Fragen – melde dich einfach bei uns!
Bei allgemeinen Fragen kannst du dich jederzeit an die Studienberatung wenden.