FAQ


Ist es möglich, die Zusatzprüfungen dieses Jahr zu absolvieren und nächstes Jahr mit dem Studium zu beginnen?
Wir brauchen auf jeden Fall eine Bewerbung für den Studiengang, denn Zusatzprüfungen dürfen nur jene Personen ablegen, die über einen aufrechten Bewerbungsstatus verfügen. Wenn das erfüllt ist, dann ist es auch möglich, die ZPR abzulegen. Die Zusatzprüfungen verlieren ihre Gültigkeit nicht und können zu einem späteren Zeitpunkt angerechnet werden. Es muss aber erneut eine Bewerbung für den gewünschten Studiengang eingereicht werden.
 

Muss ich die Prüfungsgebühren bezahlen, auch wenn ich noch nicht weiß, ob ich einen Studienplatz erhalte?
Ja! Ohne Begleichung der Prüfungsgebühren ist eine Teilnahme an den Zusatzprüfungen nicht möglich.
 

Was passiert, wenn ich einen Studienplatz erhalte, aber die Zusatzprüfungen nicht bestehe?
Alle Bewerber:innen, die bei Erhalt der Zusage noch nicht über die Zugangsvoraussetzungen verfügen, sind lt. Ausbildungsvertrag dazu verpflichtet, der Administration bis 1. September des angestrebten Studienjahres darzulegen, wie die Zugangsvoraussetzungen bis spätestens 31. Oktober erbracht werden (inkl. Prüfungstermin und -institution). Andernfalls kann das Studium nicht angetreten werden.
 

Wie kann ich mich vorbereiten?
Einen Überblick findest du im Bereich Prüfungsvorbereitung.
 

Was ist der Unterschied zwischen der Studienberechtigungsprüfung und den Zusatzprüfungen?
Die Studienberechtigungsprüfung berechtigt für das Studium einer bestimmten Studiengruppe – zum Beispiel kann die Studienberechtigungsprüfung für sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studien abgelegt werden.

Die Zusatzprüfungen berechtigen „nur“ zum Studium eines bestimmten Studiengangs an der FHV.

Beispiel: Du würdest gerne Soziale Arbeit studieren. Mit einer bestandenen Studienberechtigungsprüfung kannst du dich an mehreren Fachhochschulen bewerben, die diesen Zugang akzeptieren und das Studium der Sozialen Arbeit anbieten. Mit der Absolvierung von Zusatzprüfungen an der FHV kannst du dich lediglich an der FHV für das Studium der Sozialen Arbeit bewerben. Darüber hinaus musst du im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung Prüfungen in fünf Fächern ablegen.
 

Gibt es finanzielle Unterstützung für Studierende bzw. Personen, die die Zusatzprüfung machen?
Es gibt die Möglichkeit, auch für die Vorbereitungszeit der Zusatzprüfungen, Studienbeihilfe anzusuchen. Bitte wende dich in diesem Fall an die Stipendienstelle Innsbruck. In weiterer Folge ist es auch während des Studiums möglich, Studienbeihilfe zu beantragen. Es gibt auf unserer Website auch eine Übersicht über mögliche Unterstützungsangebote. Zusätzlich können Zusatzprüfungskandidat:innen, insofern sie aus Vorarlberg kommen, auch den Vorarlberger Bildungszuschuss beantragen.
 

Ich habe einen Prüfungstermin für eine nicht bestandene Prüfung gefunden, aber dieser wäre nicht an der FHV? Wird mir das angerechnet?
Wichtig ist, dass du im Vorfeld deine alternative Lösung mit dem Studiengang absprichst und die Anrechnung von der Studiengangsleitung genehmigen lässt.

Bei der Zusatzprüfung Deutsch ist darauf zu achten, dass es sich hierbei nicht um eine Sprachniveauprüfung handelt, sondern die Textproduktion und das Textverständnis im Vordergrund stehen. Solche Prüfungen werden im Normalfall nicht von herkömmlichen Sprachinstituten angeboten.

Es kann sein, dass du sowohl die Zusatzprüfung in Deutsch machen, als auch ein Deutsch B2 Niveau nachweisen musst. Das wären dann zwei unterschiedliche Prüfungen.

Welche Sprachzertifikate in Deutsch und Englisch anerkannt werden, findest du bei uns unter den spezifischen Zulassungsvoraussetzungen.

Für Prüfungen in Mathe oder Physik ist es sogar noch schwieriger,  Alternativen zu finden. Hier bietet sich eigentlich nur die Externistenprüfung an.
 

Bis wann muss ich mich von den Prüfungen abmelden? Was passiert, wenn ich kurzfristig krank werde?
Du erhältst zwei Wochen vor der ersten Prüfung im Prüfungszyklus eine Anmeldebestätigung, in der auch die Abmeldefrist bekannt gegeben wird. Wenn du dich kurzfristig abmeldest, wird im Falle einer Erkrankung (mit ärztlichem Attest) der Prüfungsantritt nicht gezählt.
 

Bis wann stehen die Prüfungsergebnisse fest?   
Du erhältst innerhalb von circa zwei Wochen per Mail eine Rückmeldung, ob du die Prüfung bestanden hast oder nicht. Ebenfalls wird es dann die Möglichkeit einer Prüfungseinsicht geben. Diese wird zeitgerecht kommuniziert.
 

Werde ich automatisch für den zweiten Termin angemeldet, wenn ich eine Prüfung beim Erstantritt nicht bestehe?
Ja, du wirst automatisch für den Wiederholungstermin vorgemerkt. Du wirst auch dann wieder zwei Wochen vor dem ersten Prüfungstermin eine Anmeldebestätigung erhalten, in der eine Abmeldefrist kommuniziert wird. Bitte bedenke, dass du erst im kommenden Jahr wieder die Möglichkeit haben wirst, zu den Zusatzprüfungen anzutreten, wenn du dich abmeldest. Das bedeutet auch, dass du dich im kommenden Jahr noch einmal neu für einen Studienplatz bewerben musst.