Gesundheits- und Krankenpflege Upgrade
Bachelorstudium, Vollzeit
Du bist als Diplomierte:r Gesundheits- und Krankenpfleger:in im gehobenen Dienst tätig und möchtest dich für deine Zukunft aktiv beruflich weiterentwickeln? Du möchtest dein Fachwissen und dein pflegerisches Handeln mit einem Hochschulstudium wissenschaftlich fundieren? Aufbauend auf deinem bisherigen Ausbildungsabschluss in der Allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege eröffnet dir der Bachelor of Science in Health Studies neue berufliche und akademische Perspektiven.
Für deinen Abschluss im gehobenen Dienst der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege werden dir mind. 120 ECTS (siehe GuKG § 28 Abs. 6) anerkannt.
Hinweis: Wenn du über eine spezielle Grundausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpflege bzw. in der Psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege verfügst, ist der Zugang zum Upgrade zu den oben genannten Voraussetzungen leider nicht gegeben. Alternativ kann ein reguläres Bachelorstudium absolviert werden. Nähere Informationen erhältst du bei den zuständigen Studiengangsadministratorinnen.
Hinweis: Umfang und Titel der Lehrveranstaltungen für das Studienjahr 2026/27 werden derzeit im Zuge der Weiterentwicklung des Studiengangs überarbeitet. Bei inhaltlichen Fragen kannst du dich gerne an die Studiengangsadministration oder Studiengangsleitung wenden.
Die zu absolvierenden 42 ECTS teilen sich über drei Semester auf (Semster 4 bis 6):
| Lehrveranstaltung | ECTS | SWS |
| Grundlagen Digital Health | 1 | 1 |
| Pflegeassessment 1 | 1 | 1 |
| Pflegeassessment 2 | 2 | 2 |
| Einführung in das Wissenschaftliche Arbeiten | 2 | 1 |
| Evidence-based Healthcare 1 | 2 | 1 |
| Evidence-based Healthcare 2 | 2 | 1 |
| Perinatale Pflege | 2 | 2 |
| Gesamt | 12 | 9 |
| Lehrveranstaltung | ECTS | SWS |
| Community Nurse | 2 | 2 |
| Pflege bei psychischer Gesundheitsbeeinträchtigung | 3 | 3 |
| Pflege im nationalen und internationalen Kontext | 2 | 2 |
| Pflegeassessment 3 | 2 | 2 |
| Pflegeassessment 4 | 2 | 2 |
| Evidence-based Healthcare 3 | 1 | 1 |
| Evidence-based Healthcare 4 | 1 | 1 |
| Evidence-based Healthcare 5 – Exposé | 2 | 1 |
| Wahlpflichtfach 1 aus 5 | 2 | 2 |
| Gesamt | 17 | 16 |
| Lehrveranstaltung | ECTS | SWS |
| Diversität in der Pflege | 1 | 1 |
| Transdisziplinäre Fallarbeit | 1 | 1 |
| Pflegeassessment 5 | 1 | 1 |
| Evidence-based Healthcare 6 - Bachelorarbeit | 8 | 0 |
| Bachelorabschlussprüfung | 2 | 0 |
| Gesamt | 13 | 3 |
Wahlpflichtfach | hier wählst du im 5. Semester 1 Wahlpflichtfach (à 2 ECTS / 2 SWS).
ECTS: Leistungspunkte nach dem „European Credit Transfer System“. Den internationalen Standards entsprechend sind 180 ECTS zu erbringen.
LE: 1 Lehreinheit entspricht 45min
Lerninhalte im Detail
Die Lehrveranstaltungen und Prüfungstermine finden statt:
- grundsätzlich montags (Ausnahmen vorbehalten)
- Studentische Tätigkeiten neben dem Studium sind nach Maßgabe des Stundenplans möglich
-
Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung:
- alle Lehrveranstaltungen des Curriculums positiv abgeschlossen (Prüfungsordnung und dem Notensystem) und
- die Bachelorarbeit positiv bewertet
- Verliehener Abschluss: Bachelor of Science in Health Studies, BSc
- Niveau des Abschlusses gemäß des nationalen und europäischen Qualifikationsrahmens: Bachelor (1. Studienzyklus)
- Studienrichtung laut ISCED-F Code: 0913 - Nursing and midwifery
Karrierechancen nach dem Studium
-
Pflegeexpert:in
-
Praxisanleiter:in
-
spezielle Tätigkeitsbereiche, z.B. Intensivpflege, Anästhesie, OP
-
Beratung von Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörigen
-
Kinder- und Jugendlichenpflege bzw. Psychiatrische Pflege
-
angehende Stationsleitung oder Pflegedienstleitung
-
Lehrende:r für Gesundheits- und Krankenpflege (mit entsprechender Weiterbildung)
-
Qualitätsmanager:in
-
Projektmitarbeiter:in (z.B. Internationale Entwicklungszusammenarbeit)
-
Sachverständige:r
Zugang und Bewerbung
Besondere Zulassungsbedingungen zum Studiengang
Das Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege Upgrade an der FHV setzt eine der folgenden Qualifikationen bzw. Befähigungen voraus:
Allgemeine Universitätsreife:
Österreichisches Reifeprüfungszeugnis oder Berufsreifeprüfungszeugnis oder
- Entsprechendes Studienberechtigungszeugnis oder
- Gleichwertiges ausländisches Zeugnis (z.B. Abitur) oder
- Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder
Facheinschlägige berufliche Qualifikation:
- Abgeschlossene österreichische Lehre mit einer Dauer von mind. 3 Jahren oder Abschluss einer dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule sowie deren internationale Entsprechungen oder
- Abgeschlossene Ausbildung der Pflege- bzw. Pflegefachassistenz mit Zusatzprüfungen an der FHV für Gesundheits- und Krankenpflege oder
- Deutsche Fachhochschulreife sowie Schweizer Berufsmaturität
Die Entscheidung über die Einschlägigkeit der beruflichen Qualifikation für den Bachelorstudiengang Gesundheits- und Krankenpflege obliegt im Einzelfall der Studiengangsleitung.
Bewerber:innen mit facheinschlägiger Berufsausbildung haben die Zusatzprüfungen an der FHV positiv zu absolvieren.
Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache auf Niveau B2 (Maturaniveau) des CEFR (Gemeinsamer Europäischer Sprachrahmen) sind Grundvoraussetzung für die Aufnahme in den Studiengang.
Für diesen Studiengang gelten abweichende Termine für die Bewerbungsfrist und den Studienbeginn.
Bewerbungsfrist - 30 November:
- Alle Bewerbungen nehmen garantiert am Aufnahmeverfahren teil.
- Gibt es mehr Anmeldungen als Studienplätze, erfolgt eine Reihung auf Basis der Bewerbungsunterlagen und des Interviews.
Studienstart - Anfang März 2026
Zwei Stufen zu deinem Wunschstudium an der FHV:
Stufe 1:
Bewertung von Motivationsschreiben und Lebenslauf.
Stufe 2:
In einem persönlichen Aufnahmegespräch erfahren wir mehr über dich, deine Ziele und deine Motivation für das Studium.
Frühere Studienleistungen können in einzelnen Lehrveranstaltungen während des Studiums individuell angerechnet werden. Dies gilt auch für Studienleistungen, die du bereits an einer anerkannten Hochschule oder Universität erbracht hast. Die Gleichwertigkeit der erworbenen Kenntnisse mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich Inhalt und Umfang der zu erlassenden Lehrveranstaltungen wird auf deinen Antrag hin geprüft. Bei Feststellung der Gleichwertigkeit werden positiv absolvierte Prüfungen anerkannt. Eine Wissensüberprüfung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen. Details dazu erhältst du in einem Gespräch mit der Studiengangsleitung.
Du hast noch Fragen zum Studiengang?
Du wünschst eine persönliche Beratung? Wir freuen uns über deine Fragen!
| Montag bis Donnerstag | 08:30 - 11:30 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 - 11:30 Uhr | 13:00 - 14:30 Uhr |
oder individuelle Terminvereinbarung
Über das Jahr verteilt finden Informationsveranstaltungen an der FHV statt. Du kannst gerne vorbei kommen und dich beraten lassen. Hier ein Überblick über aufkommende Events: