Bilanzierung nach UGB
Studiengang | Internationale Betriebswirtschaft |
Fachbereich | Wirtschaft |
Studiengangsart | Bachelor Berufsbegleitend Sommersemester 2023 |
Titel der Lehrveranstaltung / des Moduls | Bilanzierung nach UGB |
Kennzahl der Lehrveranstaltung / des Moduls | 025008021102 |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Art der Lehrveranstaltung (Pflichtfach, Wahlfach) | Pflichtfach |
Semesterwochenstunden | 2 |
Studienjahr | 2023 |
Niveau der Lehrveranstaltung / des Moduls laut Lehrplan | |
Anzahl der zugewiesenen ECTS-Credits | 3 |
Name des/der Vortragenden | Jonas ROSSMANITH, Ulrike WESTPHAL |
Erfolgreiches Bestehen der LV Buchhaltung
Sicherheit in den Grundbegriffen Einzahlung/Ertrag, Auszahlung/Aufwand und den Bestandteilen des Jahresabschlusses
- Rechnungslegungspflicht nach UGB
- Unternehmensrechtliche Vorschriften über die Rechnungslegung im Dritten Buch UGB
- Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung
- Gliederungsvorschriften der Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung
- Ansatz eines Bilanzpostens dem Grunde und der Höhe nach Bewertungsregeln, Arten, Buchungen und Sonderfälle der einzelnen Bilanzpositionen (Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten, Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, latente Steuern)
- Verfahren der Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang und Lagebericht
Das externe Rechnungswesen bildet die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens für externe Adressaten und das Management, aber auch für Mitarbeiter ab. Der unternehmensrechtliche Jahresabschluss determiniert die Ausschüttungsfähigkeit und bildet die Ausgangslage für die Besteuerung des Unternehmens. Kenntnisse im externen Rechnungswesen sind für Absolvent:innen der Betriebswirtschaft unverzichtbar.
Die Studierenden wissen um die Bedeutung der Buchhaltung und Bilanzierung als Bestandteil des gesamten betrieblichen Rechnungswesens, sie kennen die einzelnen Bestandteile eines Jahresabschlusses und sind in der Lage, die Grundsätze ordnungmäßiger Bilanzierung zu nennen, zu beschreiben, deren Bedeutung zu erklären sowie Bilanzmaßnahmen daraus zu schlussfolgern.
Die Studierenden kennen die grundlegenden Rechtsvorschriften im dritten Buch des UGB, die Mindestgliederung einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für Kapitalgesellschaften gem. UGB und sind fähig, den Ansatz eines Bilanzpostens dem Grunde und der Höhe nach (Wertansätze, Wertbegriffe - auch größen- und rechtsformabhängig) im Unternehmens- und im Steuerrecht zu definieren und zu beschreiben.
Die Studierenden sind in der Lage, die Bewertungsregeln der verschiedenen Bilanzpositionen zu diskutieren und die Bewertung einzelner Bilanzpositionen vorzunehmen und zu begründen.
Die Studierenden kennen die Unterschiede und Besonderheiten der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren, sie können die Bestandteile des Anhangs benennen und die Vorschriften erläutern. Ebenso kennen sie die Bestandteile, die Aussagekraft und die Vorgehensweise bei der Erstellung eines Anlagenspiegels und sie kennen die möglichen Inhalte eines Lageberichtes.
Die Studierenden können anhand eines Fallbeispiels die Veränderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden untersuchen und sind in der Lage, die Auswirkungen der Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte auf den Gewinn / Verlust zu untersuchen und zu bewerten und können auf dieser Basis erste Handlungsempfehlungen zur Gestaltung des Jahresergebnisses geben.
Interaktive Lehrveranstaltung mit Fachvortrag, Fallbeispielen, Übungsaufgaben in Einzel- und Gruppenarbeiten
Klausur
Keiner
Egger; Bertl (2018): Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch, Band 1, Der Einzelabschluss. 17 Auflage. Wien: Linde Verlag
Wagenhofer, Alfred (2019): Bilanzierung und Bilanzanalyse. 14. Auflage. Wien: Linde Verlag.
Peter Bitzyk; Rudolf Steckel (2019): Der Jahresabschluss - Einzelabschluss nach dem UGB. 10. Auflage. Wien. Verlag: LexisNexis ARD ORAC
Präsenzveranstaltung mit Anwesenheitspflicht in einzelnen Lehreinheiten (Planspiel, Seminare) ergänzt um asynchrone Lehreinheiten für die Darstellung elementarer Grundlagen, die als Wissen vorausgesetzt werden