Kooperatives Doktoratsprogramm der FHV

Die FHV – Vorarlberg University of Applied Sciences – bietet gemeinsam mit kooperierenden Partneruniversitäten, dazu zählen unter anderem die Universität Innsbruck und die Universität Agder in Norwegen, ein Doktoratsprogramm an.

Mit dem Kooperativen Doktoratsprogramm der FHV profitieren Sie von einer hochschulübergreifenden und internationalen Zusammenarbeit von Forschungs- und Wissenschaftsteams.

Die Kernkompetenz der Absolvent:innen besteht darin,

  • wissenschaftliche Arbeiten zu verfassen, die den internationalen Standards begutachteter Publikationen entsprechen,
  • fachrelevante Forschungsmethoden und Theorien anzuwenden
  • sowie Erkenntnisse aus den entsprechenden Spezialgebieten zu diskutieren und diese vor akademischem Publikum vorzutragen sowie auch interessierten Laien zu vermitteln.

Generell befähigt das Doktoratsstudium zum Beruf als Wissenschaftler:in in wissenschaftlichen und forschungsbezogenen Arbeitsbereichen an Hochschulen und an Forschungseinrichtungen bzw. in entsprechenden Aufgabengebieten in Organisationen und Unternehmen.

Die Zusammenarbeit zwischen der Universität Agder und der FHV hat sehr gut geklappt. Ich war immer wieder für Blockwochen in Norwegen an der Universität. Die Forschungsarbeiten zu meiner Arbeit habe ich aber hier an der FHV gemacht."

Bernhard Fässler, erster PhD-Student im Rahmen der Kooperation mit der Universität Agder in Norwegen (August 2018).

Die wichtigsten Facts

Doktor:in (Dr.) bzw. Doctor of Philosophy (PhD), Verleihung erfolgt durch die jeweilige Partneruniversität
Berufsbegleitend, 6 Semester (Regelstudiendauer)
Lehrveranstaltungssprache: Englisch und/oder Deutsch
Auslandsaufenthalte optional (je nach Partneruniversität)     
Co-Betreuung und Lehrangebot an der FHV
Freier Zugang zu den Laboren (Campus)
Zulassungsfrist: bis 15. März (Sommersemester) oder bis 15. Oktober (Wintersemester)
Internationale Betriebswirtschaft — Teamarbeit

Wer kann am Kooperativen Doktoratsprogramm teilnehmen?

Das Kooperative Doktoratsprogramm an der FHV wurde originär für Projektmitarbeitende bzw. wissenschaftliche Mitarbeitende der Forschungseinrichtungen der FHV eingeführt. Es steht weiters kostenpflichtig auch für Absolvent:innen von Master sowie Diplomstudiengängen offen und ist gleichfalls für alle Mitarbeiter:innen der FHV (nicht nur im akademischen Bereich) zugänglich, die im Zuge ihrer Weiterbildung ein Doktoratsstudium absolvieren.

Seit dem Jahr 2020 ist das Kooperative Doktoratsprogramm der FHV auch für Doktoratsstudierende außerhalb unserer Fachhochschule zugänglich, die eine Vor-Ort-Unterstützung in Vorarlberg nutzen wollen – vorausgesetzt, dass deren Themen inhaltlich durch die FHV abgedeckt werden können. Dies bringt vor allem berufstätig Studierenden einen Vorteil, die im Umfeld der FHV ihren Wohn- bzw. Arbeitsort haben.

Derzeit liegt der inhaltliche Fokus für eine mögliche Unterstützung durch unsere Fachhochschule vor allem im Bereich technischer Studien.

 

Was sind die Möglichkeiten im Rahmen des Kooperativen Doktoratsprogammes an der FHV?

Co-Betreuung und Infrastruktur
Sie können das Wissen unseres wissenschaftlichen Personals in den Forschungseinrichtungen der FHV für Ihre Co-Betreuung nutzen, verbunden mit einem freien Zugang zu unserer gesamten Infrastruktur der FHV (Labore, Software, Bibliothek, etc.). An der FHV forscht und lehrt wissenschaftliches Personal, das bereits von verschiedenen Universitäten für eine Co-Betreuung von Dissertationen zugelassen wurde und wird. Die meisten davon sind im Umfeld eines unserer Forschungszentren tätig. Eine Co-Betreuung ist dann möglich, wenn Ihr Dissertationsthema in den Kompetenzbereich einer/eines unserer Mitarbeiter:innen fällt.

Lehrveranstaltungen
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, im Rahmen Ihres Doktoratsstudiums und in Abstimmung mit Ihrer Universität einen Anteil der vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen am Standort der FHV zu absolvieren. Das Lehrveranstaltungsangebot im Kooperativen Doktoratsprogramm der FHV berücksichtigt sowohl überfachliche Schlüsselkompetenzen und wissenschaftliche Grundlagen als auch Fach- und Kernkompetenzen im Dissertationsthema. Die tatsächliche anrechenbare Auswahl an Lehrveranstaltungen wird im jeweiligen Dissertationsfall mit der Partneruniversität abgestimmt.

Was sind die Zugangsvoraussetzungen?

Sie haben bereits erfolgreich ein Diplom- bzw. Masterstudium abgelegt, das Sie zu einem weiterführenden Doktoratsstudium berechtigt, und sind an einer anerkannten Universität für ein Doktoratsstudium eingeschrieben? Dann ist eine Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Kooperativen Doktoratsprogramm an der FHV grundsätzlich möglich.

Die Aufnahmezusage für das Kooperativen Doktoratsprogramm an der FHV wird von der wissenschaftlichen Leitung anhand folgender Kriterien erteilt:

  • zumindest eine Betreuungsperson an der Universität kann durch die/den Bewerber:in nachgewiesen werden,
  • ein durch die Betreuenden an der Partneruniversität akzeptiertes Exposé liegt vor,
  • die mit der Partneruniversität getroffene Vereinbarung über an der FHV zu absolvierenden Lehrveranstaltungen liegt vor,
  • für den Fall einer Co-Betreuung seitens der FHV liegt die Zustimmung des/der Co-Betreuenden vor,
  • ev. Geheimhaltungs- und Nutzungsrechte sind zwischen den beteiligten Personen, Hochschulen und Unternehmen geklärt,
  • der Ausbildungsvertrag mit der FHV wurde unterschrieben,
  • die Durchführung der vereinbarten Leistungen ist seitens der FHV nach aktuellem Wissensstand organisierbar (z.B. Abklärung bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl).

Im Einzelfall können die angeführten Kriterien durch Zusatzauflagen bzw. -vereinbarungen mit der Partneruniversität begründet erweitert und angepasst werden. Die erforderlichen Dokumente, Merkblätter sowie Formulare sind ggfs. auf der Internetseite der jeweiligen Partneruniversität abrufbar. Die Zulassungsfristen der jeweiligen Partneruniversität sind zu beachten.

Wie hoch sind die Gebühren für das Kooperative Doktoratsprogramm an der FHV?

Die für eine Teilnahme am Kooperativen Doktoratsprogramm gem. FHG §9 anfallenden Gebühren orientieren sich am Umfang der jeweils in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Um eine Vorstellung von den möglichen Größenordnungen zu bekommen, sei hier ein Fallbeispiel erwähnt:

  • Wenn Sie zum Beispiel für ihr Doktoratsstudium ausschließlich anrechenbare Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 ECTS an der FHV absolvieren, betragen die zu entrichtenden Gebühren derzeit 6.980,- EUR.
  • Sollten Sie ausschließlich eine Co-Betreuung für die Dauer von drei Jahren (6 Semester) in Anspruch nehmen, belaufen sich die dafür verrechneten Gebühren auf 9.980,- EUR.
  • Für das Gesamtpaket (anrechenbare Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 ECTS und eine dreijährige Co-Betreuung) würden Ihnen insgesamt 15.980,- EUR verrechnet.

Änderungen vorbehalten – genauere Auskünfte für Ihre individuellen Anforderungen geben wir Ihnen gerne unter der nachfolgenden Kontaktadresse.

Bei Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Kooperativen Doktoratsprogramm werden Sie – parallel zur Inskription an Ihrer Universität – auch an der FHV gem. FHG als „Außerordentliche/r Studierende/r“ eingeschrieben. Dies ist auch eine Voraussetzung für den ordnungsgemäßen Zugang zu unserer Infrastruktur (Labore, IT-Infrastruktur, Bibliothek, etc.).

Kontaktieren Sie uns!

Prof. (FH) Dr. Oskar Müller
Hochschullehrer, Lehrgangsorganisation

+43 5572 792 3008
oskar.mueller@fhv.at

V4 03

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