Teilnahmebedingungen FHV/connexia Good Practice PAL Award
1. Veranstalterinnen sind die FHV – Vorarlberg University of Applied Sciences (https://www.fhv.at/impressum) und die connexia - Gesellschaft für Gesundheit und Pflege gGmbH (www.connexia.at/impressum).
2. Teilnahmeberechtigt sind Institutionen/Organisationen des Gesundheits- und Sozialbereichs innerhalb des deutschsprachigen Raums.
3. Mit der Teilnahme am FHV/connexia Good Practice PAL Award erklären sich die Teilnehmer:innen mit den gegenständlichen Teilnahmebedingungen uneingeschränkt einverstanden.
4. Zeitplan:
1. Anmeldung zum FHV/connexia Good Practice PAL Award inklusive Bewerbungsunterlagen bis zum 14. Juni 2024.
2. Validierung der Projekte durch eine unabhängige Jury bis 30. Juni 2024
3. Präsentation und Prämierung der Siegerprojekte am 2. Oktober 2024
Ablauf Präsentation:
1. Einreichung der Projektbeschreibung in max. 2000 Worten
2. Präsentation der drei prämierten Projekte bei der KoPAL’24
3. Das höchstprämierte Projekt wird nach Möglichkeit in der Fachzeitschrift „Praxisanleitung“ in Kooperation mit der FHV einem breiten Publikum vorgestellt.
4. Ausgewählte Projekte werden im Internet präsentiert.
5. Eine Jury aus externen und internen Expert:innen sichtet die eingereichten Projekte. Die drei von der Jury am besten erachteten Projekte werden prämiert. Für die Prämierung des Hauptpreises stehen 1000.- Euro, für die zwei Sonderpreise je 500.- Euro zur Verfügung. Gegen die Entscheidung der Jury können von den Teilnehmer:innen keine Ansprüche geltend gemacht werden. Die Prämierten werden per E-Mail benachrichtigt.
6. Der Rechtsweg für den FHV/connexia Good Practice PAL Award ist ausgeschlossen.
7. Die Teilnehmer:innen der prämierten Projekte sind verpflichtet, die Projekte bei der KoPAL‘24 zu präsentieren.
Die Teilnahme am FHV/connexia Good Practice PAL Award ist unter der Bedingung zulässig, dass die Teilnehmer:innen damit einverstanden sind, dass Fotos und Filmaufnahmen, die anlässlich der Preisverleihung erstellt werden, für Marketingzwecke und zur Berichterstattung im Internet(z.B. auf der Webseite der Veranstalterinnen, Social Media) veröffentlicht werden.
8. Mit der Teilnahme am Wettbewerb und dem Einreichen der Unterlagen räumen die Teilnehmer:innen den Veranstalterinnen ein zeitlich und räumlich uneingeschränktes, nicht ausschließliches, unentgeltliches Nutzungsrecht an den eingereichten Projektunterlagen ein (inklusive Fotos, Texte, Videos, Computerprogramme, Apps…). Dies umfasst auch die Möglichkeit der Veröffentlichung, der Vervielfältigung, Abbildung und Verbreitung zum Zweck der Eigenwerbung und Selbstdarstellung der Veranstalterinnen und der dort angebotenen Studienprogramme. Dafür allenfalls erforderliche (Bild-)bearbeitungen sind zulässig. Diese Erlaubnis beinhaltet die Nutzung der eingereichten Unterlagen (inkl. Fotos, Texte, Videos, Computerprogramme, Apps…) für
a. die Präsentation in Ausstellungen,
b. die Veröffentlichung im Internet/Website und in sozialen Netzwerken (die Nutzungsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Portale gelangen zur Anwendung),
c. die Aufnahme in andere Publikationen, auch Veröffentlichungen durch Dritte in Presseberichterstattungen (online und papierbasiert)
d. die Darstellung der Leistungen der Veranstalterinnen,
e. die Verwendung in Broschüren, Präsentationen und auf Plakaten.
Für eine darüber hinausgehende kommerzielle Nutzung bedarf es der gesonderten Zustimmung durch die Teilnehmer:innen.
9. Mit der Teilnahme bestätigen die Teilnehmer:innen, dass sie die Urheber:innen der eingereichten Projektunterlagen sind und damit uneingeschränkt über die Nutzungsrechte der zum Projekt gehörenden Unterlagen (inkl. Fotos, Texte, Videos, Computerprogramme, Apps…) verfügen.
10. Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, keine Beiträge (Fotos, Videos Musik, Texte) einzureichen, die gegen das geltende Recht verstoßen oder Rechte Dritter (insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte) verletzen oder einen Gewalt verherrlichenden, beleidigenden oder pornografischen Inhalt haben. Die geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO, DSG…) sind einzuhalten. Für den Fall der Übermittlung von Fotos und Videos versichern die Teilnehmer:innen, dass ihnen Einverständniserklärung der darauf abgebildeten Personen vorliegen und sie über die erforderlichen Einverständniserklärungen verfügen. Es dürfen nur Beiträge der Urheber:innen selbst eingereicht werden oder solche, für die eine Genehmigung des Rechteinhabers vorliegt.
11. Die Veranstalterinnen werden gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter freigestellt. Sofern durch Dritte wegen Verletzung ihrer Persönlichkeits-, Urheber- oder sonstiger Ausschließlichkeitsrechte Ansprüche wie Werknutzungsentgelt oder sonstige Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden, werden die Teilnehmerin:innen die Veranstalterinnen diesbezüglich schad- und klaglos halten, das heißt, dass dieser sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten zu ersetzen sind.
12. In Verbindung mit allfälligen Veröffentlichungen werden die Namen der Urheber:innen genannt.
13. Für die Veröffentlichungen und die Nutzungsrechte-Einräumungen werden weder Honorare noch Vergütungen bezahlt.
14. Eine Teilnahme in fremdem oder unter falschem Namen ist unzulässig.
15. Der FHV/connexia Good Practice PAL Award unterliegt grundsätzlich österreichischem Recht, Gerichtsstand ist am für Dornbirn zuständigen Gericht. Unter Umständen können Teilnehmer:innen mit einem ausländischen Aufenthalt sich auf den Schutz zwingender Bestimmungen des Aufenthaltsortes berufen.