Berufsbegleitend & dual studieren an der FHV
Vorteile eines berufsbegleitenden Studiums
Für Berufstätige bietet ein berufsbegleitendes Studium die ideale Möglichkeit, sich gezielt weiterzuentwickeln, ohne den Job aufzugeben. Du kannst neues Wissen sofort in deinem Arbeitsumfeld anwenden und deine Karriere aktiv vorantreiben.
Gleichzeitig profitieren Studierende, die erst ins Berufsleben starten, von wertvoller Praxiserfahrung und können sich früh ein professionelles Netzwerk aufbauen. Fachhochschulen überzeugen mit praxisnahen Studieninhalten, persönlicher Betreuung und starken Kooperationen mit Unternehmen aus Wirtschaft und Industrie.
So unterstützt die FHV dein berufsbegleitendes Studium
Ein berufsbegleitendes Studium eröffnet dir viele Chancen und erfordert gleichzeitig Engagement und gute Selbstorganisation. Mit diesen organisatorischen Maßnahmen unterstützen wir dich dabei bestmöglich:
-
Optimierte Stundenpläne mit wenigen Leerzeiten und einem vielfältigen Lehrangebot
-
Frühzeitige Vorschau auf Präsenzzeiten und Prüfungstermine – meist mehrere Monate im Voraus
-
Prüfungen direkt nach der Lehrveranstaltung, um Belastung am Semesterende zu reduzieren
-
Umfangreiche digitale Lernressourcen wie Skripte, eBooks und Fachaufsätze, die laufend erweitert werden
Berufsbegleitende Studiengänge der FHV
Häufige Fragen zum berufsbegleitenden und dualen Studium (FAQ)
Präsenzzeiten an der Hochschule, e-learning-Einheiten, selbstorganisiertes Lernen zu Hause sowie Gruppen- und Projektarbeiten wechseln sich ab. Präsenzzeiten finden geblockt an vorab definierten Wochentagen statt.
Das ist je nach Studiengang (und Umfang an Präsenzzeiten) unterschiedlich. Je nach Arbeitsumfeld, Familiensituation und persönlicher Belastbarkeit ist eine Reduktion des Arbeitspensums empfehlenswert. 50 bis 70 Prozent Beschäftigungsausmaß sind ideal.
Bei einem berufsbegleitendem Studium finden die Lehrveranstaltungen meist Freitagnachmittag und samstags in Präsenz und/oder teils in Blöcken statt - je nach Studiengang. Eine Reduktion des Arbeitspensums auf 50-70% ist ideal, hängt aber vom Arbeitsumfeld, der Familiensituation und persönlicher Belastbarkeit ab.
Beim dualen Studium wechseln sich Studien- und Betriebspraxisphasen blockweise ab. Durch die geblockten Phasen entsteht keine Doppelbelastung, da du kannst dich voll und ganz auf die aktuelle Phase konzentrieren.Für die Studienphasen an der FHV wirst du von deinem:r Arbeitgeber:in freigestellt. Ein wesentlicher Vorteil dieses Studienmodells ist außerdem die enge Verzahnung von theoretischem Wissen und praktischer Anwendung: Der Praxisanteil ist fest in das Studium integriert. Du arbeitest also nicht neben dem Studium, sondern die praktische Arbeit ist ein zentraler Bestandteil deines Studiums.
Es empfiehlt sich, vor Beginn des Studiums individuelle Möglichkeiten mit dem Unternehmen abzuklären: z. B. eine vorübergehende Reduktion des Arbeitspensums, Urlaubszusagen für Blockwochen, Zeitausgleich bei Prüfungsterminen etc.
Die Unterstützung des:der Partner:in ist eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen eines berufsbegleitenden Studiums. Oftmals müssen Tagesabläufe neu organisiert werden. Hier sollte man schon vor Studienbeginn überlegen, was auf die Familie zukommt und ob die nötige Unterstützung vorhanden ist.
Bei Projektarbeiten und bei wissenschaftlichen Arbeiten können Themen aus dem eigenen beruflichen Umfeld bearbeitet werden. Im Beruf wiederum kann man Erlerntes anwenden und vertiefen. Studierende profitieren auch untereinander von den Erfahrungen der Kommiliton:innen, es entstehen wertvolle Netzwerke.
Es ist möglich, über Zusatzprüfungen Zugang zum Studium zu erlangen. Voraussetzung ist, dass der bisherige berufliche Weg in Verbindung mit dem angestrebten Studium stehen muss.
Ein berufsbegleitendes Studium verlangt hohe Disziplin, konsequentes Zeitmanagement und Lernfreude.
Berufstätige und lohnsteuerpflichtige Studierende können Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrem Studium (Fachliteratur, Skripten, Computer, spezielle Zusatzkurse, Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Studiengebühr) steuerlich als Werbungskosten geltend machen.