Hochschulorganisation

 

Die FHV wurde im November 1997 gegründet. Alleingesellschafter der gemeinnützigen GmbH ist das Land Vorarlberg.

Organe der Gesellschaft sind der Geschäftsführer und der Aufsichtsrat. Als eine der ersten Fachhochschulen Österreichs hat sie seit 1. Oktober 1999 den Fachhochschulstatus. Die Tagesgeschäfte sind von unternehmerischen Prinzipien geprägt.
 

Das Organigramm der FHV

Hochschulleitung

Die Hochschulleitung der FHV bildet das oberste Führungsgremium und prägt sowohl die strategische als auch die operative Ausrichtung der Hochschule maßgeblich. Ihr gehören der Geschäftsführer, die Rektorin sowie zwei Prokurist:innen an.

Geschäftsführung der FHV | © Nina Broell
v.l.n.r. Regine Kadgien, Markus Preißinger, Stefan Fitz-Rankl, Birgit E. Schmid

Geschäftsführung und Management Board

Die Geschäftsführung übernimmt die Gesamtverantwortung für die FHV und deren Tochtergesellschaft. Unterstützt wird sie durch zwei Prokurist:innen. Gemeinsam bilden sie das Management Board der FHV.

 

Aufgaben der Geschäftsführung:

  • Gesamtleitung der FHV
  • Strategische Zielentwicklung und Geschäftspolitik
  • Budget- und Personalverantwortung
  • Förderung von Forschung und Entwicklung
  • Pflege regionaler und internationaler Kooperationen
  • Repräsentation der Hochschule nach innen und außen

 

Aufgaben des Management Boards:

  • Beratung der Geschäftsführung insbesondere in Fragen der strategischen und operativen Weiterentwicklung
  • Leitung definierter Bereiche

Assistenz Geschäftsführung / Stabstelle Nachhaltige Hochschule

Stabstelle Projektmanagement

Rektorat

Das Rektorat ist zuständig für inhaltliche und organisatorische Fragen im Bereich Lehre. Zur Entscheidungsunterstützung wird das Rektorat durch Gremien und Arbeitsgruppen unterstützt. Außerdem sind dem Rektorat die Stabsstellen TELL-Center und Interdisziplinäres Studienangebot zugeordnet, die zur Weiterentwicklung der Lehre beitragen.

Assistenz Rektorat

Kollegium der FHV

Die Aufgaben des Kollegiums und der Leitung des Kollegiums sind im Fachhochschulgesetz einzusehen. Zusätzlich finden Sie hier die Satzung und die Geschäftsordnung der FHV.

Für die Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebes ist das Kollegium eingerichtet. Dieses setzt sich neben der Leitung sowie deren Stellvertretung aus sechs Vertreter:innen der Studiengangsleitungen, sechs Vertreter:innen des Lehr- und Forschungspersonals sowie aus vier Vertreter:innen der Studierenden der FHV-Studiengänge zusammen. Diese Vertretungen im Kollegium werden von den jeweiligen Personengruppen gewählt. Die FHV-Rektorin fungiert als Leiterin des Kollegiums.

Das Kollegium tagt mindestens siebenmal jährlich in ordentlichen Sitzungen.