Hochschulorganisation

 

Die FHV wurde im November 1997 gegründet. Alleingesellschafter der gemeinnützigen GmbH ist das Land Vorarlberg.

Organe der Gesellschaft sind der Geschäftsführer und der Aufsichtsrat. Als eine der ersten Fachhochschulen Österreichs hat sie seit 1. Oktober 1999 den Fachhochschulstatus. Die Tagesgeschäfte sind von unternehmerischen Prinzipien geprägt.

Die Geschäftsleitung besteht aus dem Geschäftsführer und der Rektorin (FH). Den Vorsitz führt der Geschäftsführer.

Hochschulleitung

Geschäftsführung

 

Aufgaben des Geschäftsführers

  • Leitung der FHV und damit Gesamtverantwortung für die  Fachhochschule Vorarlberg GmbH und ihrer Tochtergesellschaft
  • Entscheidung in allen gesellschaftlichen Angelegenheiten, die nicht der Zustimmung des Aufsichtsrats oder der Generalversammlung bedürfen
  • Ausarbeitung und Festlegung allgemeiner Grundsätze der Geschäftspolitik, von Leitlinien und Rahmenbedingungen für die Hochschule
  • Erarbeitung strategischer Zielsetzungen zur Weiterentwicklung der Hochschule in enger Zusammenarbeit mit der Leitung des Kollegiums, den Fachbereichen und anderen Entscheidungsträger:innen
  • Budget- und Finanzplanung
  • Personalplanung, -führung und -verantwortung
  • Unterstützung von Forschungsvorhaben sowie Kooperation mit regionalen und internationalen Forschungspartner:innen
  • Pflege von regionalen, nationalen und internationalen Partnerschaften und Kooperationen mit Stakeholdern, Bildungsinstitutionen, Forschungseinrichtungen, Gesellschaft und Wirtschaft
  • Weiterentwicklung und Positionierung der Hochschule als wichtiger Akteur in der regionalen und internationalen Bildungs- und Forschungslandschaft (z.B. Europäische Universität RUN-EU)                      

 

Der Geschäftsführer wird unterstützt von einem Assistenz- und Projektteam, das u. a. für folgende Themenfelder zuständig ist:

  • Anlassbezogene Projektleitungen
  • Gesellschaftsrechtliche Aufgaben
  • Hochschulübergreifende Schnittstelle
  • Krisen- und Risikomanagement
  • Nachhaltige Hochschule
  • Strategisches Controlling
  • Projektmanagement

Rektorat

Das Rektorat ist zuständig für inhaltliche und organisatorische Fragen im Bereich Lehre. In dieser Funktion ist die FH-Rektorin Mitglied der Geschäftsleitung. Zur Entscheidungsunterstützung wird das Rektorat durch Gremien und Arbeitsgruppen unterstützt.

Darüber hinaus leitet die FH-Rektorin das Fachhochschulkollegium, dessen Aufgaben im Fachhochschul-Studiengesetz geregelt sind.

Kollegium der FHV

 

Die Aufgaben des Kollegiums und der Leitung des Kollegiums sind im Fachhochschulgesetz einzusehen.
Zusätzlich finden Sie hier die Satzung und die Geschäftsordnung der FHV.

Für die Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebes ist das Kollegium eingerichtet. Dieses setzt sich neben der Leitung sowie deren Stellvertretung aus sechs Vertreter:innen der Studiengangsleitungen, sechs Vertreter:innen des Lehr- und Forschungspersonals sowie aus vier Vertreter:innen der Studierenden der FH-Studiengänge zusammen. Diese Vertretungen im Kollegium werden von den jeweiligen Personengruppen gewählt. Die FH-Rektorin fungiert als Leiterin des Kollegiums.

Das Kollegium tagt mindestens siebenmal jährlich in ordentlichen Sitzungen.