Check it Out
Infos zum Events
Donnerstag, 5. Oktober 2023 |
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10:00 bis 17:00 Uhr | |
Teilnahme kostenlos | |
FHV - Vorarlberg University of Applied Sciences, Campus V, Hochschulstraße 1, 6850 Dornbirn |
Orientierung für deine Ausbildung & Karriere
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Wir haben die Antworten... und das alles auf einen Blick und ohne großen Aufwand:
Check it Out - der Vorarlberger Bildungstag am 5. Oktober 2023 an der FHV. Sei dabei!
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1. Veranstalter und Veranstaltungsort
Check it Out - der Vorarlberger Bildungstag wird von der Fachhochschule Vorarlberg GmbH, Campus V, Hochschulstraße 1, 6850 Dornbirn veranstaltet.
2. Anmeldung & Kosten
Bitte melden Sie sich als Aussteller:in für die Buchung Ihrer Standfläche direkt hier an: Anmeldung
Mit der Anmeldung verpflichtet sich die Aussteller:in die vom Veranstalter veranschlagte Standgebühr in Höhe von EUR 700,00 zu entrichten und stimmt den Teilnahmebedingungen der FHV – Vorarlberg University of Applied Sciences zu. Die Rechnung wird nach erfolgter Anmeldung an die angeführte Adresse versendet.
Anmeldeschluss ist am Freitag, den 15. Juli 2022
Mit der digitalen Übermittlung der Anmeldung erkennt die Aussteller:in die Geschäfts- und Teilnahmebedingungen sowie die darin enthaltenen Regelungen als verbindlich an. Sie hat dafür zu sorgen, dass die von ihr auf dem Event beschäftigten Personen über die Teilnahmebedingungen informiert sind.
3. Messestand und Mobiliar
Ausstattung
Ein Stand wird ausgestattet mit einem Tisch, 4 Sessel, 1 Stehtisch, 2 Pinnwände, Stromanschluss 230V, WLAN und einer einheitlichen Standbeschriftung. Dies muss direkt bei der Anmeldung mit bestellt werden. Nachbestellungen können am Tag des Events nicht berücksichtigt werden. Die FHV stellt das bestellte Mobiliar für die Ausstellungsfläche am Messetag zur Verfügung.
Verwendet die Aussteller:in den eigenen Messestand bzw. eigenes Mobiliar, so ist dies ausschließlich innerhalb der zugewiesenen Standfläche möglich und bereits in der Anmeldung inklusive Standskizze und Bemaßung bekanntzugeben.
Standfläche
Die Anordnung der Standfläche obliegt der FHV. Individuelle Platzierungswünsche können nicht berücksichtig werden. Die FHV behält sich das Recht vor, Messestände bei Gefahr in Verzug umzupositionieren. Fluchtwege und -türen sowie Brandschutzvorrichtungen wie Feuerlöscher, Feuermelder usw dürfen nicht verstellt oder verbaut werden. Eigenständige Umpositionierungen des Messestandes während des Events ohne die Zustimmung der Event-Verantwortlichen der FHV oder einer von ihr beauftragten Person nicht gestattet.
4. Öffnungszeiten
Für Besucher:innen
Donnerstag, 05. Oktober 2023, 10:00 bis 17:00 Uhr
Für Aussteller:innen
Donnerstag, 05. Oktober 2023, 07:30 bis 18:00 Uhr
Aufbau am Vortag: 15:00 bis max. 18:00 Uhr
Abbau am Tag der Veranstaltung: ab 17:00 Uhr bis max. 19:00 Uhr
5. Ordnungsbestimmungen
Die Ausstellenden sind für die Bewachung, Reinigung sowie Müllentsorgung des Messesstandes für die gesamte Dauer des Events selbst verantwortlich. Es gilt die Hausordnung des Veranstalters Die Standfläche muss nach dem Abbau wie vorgefunden komplett aufgeräumt verlassen werden. Abfälle sind in die vorgesehenen Abfallsysteme zu entsorgen. Geschirr, Gläser usw. beim Catering zu retournieren bzw. an den Sammelstellen abzugeben.
6. Ladetätigkeit und Parken
Aufgrund der Bautätigkeiten am Campus der FHV stehen nur eingeschränkte Parkflächen zur Verfügung. Ladetätigkeiten im Zuge des Auf- und Abbaus sind kurzzeitig erlaubt. Bitte folgen Sie den Anweisungen der Parkeinweiser:innen. Kostenpflichtige öffentliche Parkplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe. (Campusplan). Die entsprechenden Parkgebühren sind nicht in der Standgebühr inkludiert und sind vom Ausstellenden selbst zu entrichten.
7. Zahlungsbedingungen
Die Standgebühren sind binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt in voller Höhe ohne Abzüge und für die FHV spesenfrei zu begleichen. Alle Einzahlungen sind auf das Konto der Fachhochschule Vorarlberg GmbH
Bank: Hypo Vorarlberg Bank AG
IBAN: AT44 5800 0141 5406 0112
BIC: HYPVAT2B
unter Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen. Die Rechnungslegung erfolgt nach Erhalt der Anmeldung, spätestens unverzüglich nach Anmeldeschluss. Sollte eine Abweichung der Rechnungsadresse zu der Anmeldeadresse vorliegen, bitten wir dies in der Anmeldung im Feld sonstige Hinweise anzuführen.
8. Stornierung oder Nichtteilnahme des Ausstellenden
Stornierungen bedürfen ausschließlich und ausnahmslos der Schriftform per E-Mail. Telefonische Stornierungen können wir nicht berücksichtigen und werden nicht akzeptiert.
Bei Stornierungen bis einschließlich 30 Tage vor Beginn des Events fallen keine Kosten an. Ab 30 Tagen vor Beginn werden 80%, 1 Woche vorher 100% der vereinbarten Standmiete jeweils zuzüglich Steuern, Abgaben und Nebenkosten an Stornokosten verrechnet.
Sofern es aufgrund von COVID-19 oder anderer unvorhersehbarer Umstände nicht möglich ist, die Messe in Präsenzform durchzuführen, wird die Messe wieder Online durchgeführt. In diesem Fall werden anstelle der Standkosten Lizenzgebühren in derselben Höhe verrechnet.
Die Standmiete ist bei einem Fernbleiben / nicht erscheinen am Tag des Events in voller Höhe zu bezahlen. Der Ausstellende nimmt zur Kenntnis, dass die Stornogebühren auch zu bezahlen sind, sollte es dem Veranstalter gelingen, den Messestand an einen Dritten zu vermieten bzw. zu verkaufen. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes, welcher über die vereinbarten Stornogebühren hinausgeht, bleibt davon unberührt.
9. Filmen und Fotografieren
Der Ausstellende stimmt ausdrücklich zu, dass die FHV Fotos, Zeichnungen und Filmaufnahmen vom Messegeschehen und von den Standflächen für Werbezwecke, Social Media oder Presseveröffentlichungen erstellen und verwenden darf.
10. Werbung
Die Verwendung von Geräten und Einrichtungen, durch die auf optische oder akustische Weise eine gesteigerte Wirkung erzielt werden soll, bedürfen der Zustimmung der FHV. Die FHV ist nach Abmahnung zur Entfernung nicht genehmigter Werbung oder Aufbauten befugt, die Kosten für die Entfernung sind vom Ausstellenden zu tragen.
11. AKM Anmeldung
Für die öffentliche Darbietung urheberrechtlich geschützter Musik mittels CDs und sonstiger Tonträger bedarf es der Genehmigung der AKM. Anmeldungen sind vom Ausstellenden selbst vorzunehmen und längstens sieben Werktage (Montag bis Freitag) vor dem Event der FHV vorzulegen:
Geschäftsstelle Innsbruck & Bregenz
Grabenweg 72
6020 Innsbruck
gest.innsbruck@akm.at
+43 50717-17588
https://www.akm.at
12. Sachmängel, Gewährleistung, Haftung
- Die Ausstellenden haften für Sach- und Personenschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden (Vermögensschäden), die während der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung des Events durch sie, ihre Beauftragten oder Besuchenden verursacht werden. Sie verpflichten sich, die FHV hinsichtlich aller Schadenersatzansprüche, die von Dritten im Zusammenhang mit dem Event gegen diese geltend gemacht werden, schad- und klaglos zu halten.
- Für Ansprüche des Ausstellenden gilt, dass für sämtliche sich ergebenden Schäden, unabhängig davon, ob diese aus Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten oder aus unerlaubter Handlung resultieren, folgende Regelungen gelten:
- Im Falle von Vorsatz, krass grober Fahrlässigkeit oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Produkthaftungsfällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Bei schlicht grober Fahrlässigkeit wird die Haftung auf den Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens beschränkt. Der Ersatz für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, sonstige Folgekosten ist ausgeschlossen. Die Beweislast für das Vorliegen von schlicht grober Fahrlässigkeit trifft die die Ausstellenden.
- Für Versagen irgendwelcher Einrichtungen, für Betriebsstörungen oder sonstige, die Nutzung des Messestandes beeinträchtigende Ereignisse haftet die FHV ebenfalls nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die FHV haftet gegenüber den Ausstellenden auch nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung.
- Die Ausstellenden haben allfällige, während der Mietdauer durch sich oder Besuchende verursachte, oder auf sonstige Weise entstandene Schäden an den Räumlichkeiten oder der Einrichtung der FHV zu melden.
13. Eingebrachte Gegenstände
- Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen welcher Art auch immer – sei es von Gegenständen der Ausstellenden oder der Besuchenden der Veranstaltung – übernimmt die FHV keine Haftung. Insbesondere übernimmt die FHV auch keine Haftung für sämtliche mitgebrachten technischen Geräte, oder AV-Geräte, die durch eine Fremdfirma organisiert werden. Eine spezielle Versicherung ist von den Ausstellenden selbst abzuschließen.
- Darüber hinaus übernimmt die FHV keine Haftung für an der Garderobe deponierte Kleidungsstücke und Gegenstände.
- Für eingebrachte Wertgegenstände oder auf den öffentlichen Parkplätzen geparkte Kraftfahrzeuge (zB für Beschädigung, Diebstahl usw.) wird eine Haftung der FHV ausdrücklich ausgeschlossen.
14. Hausordnung, Brandschutzordnung, Sicherheit, Hygienemaßnahmen
Die Ausstellenden sind verpflichtet, die Bestimmungen der Brandschutzordnung und der Hausordnung der FHV einzuhalten und das Sicherheitskonzept zu beachten. Sie haften für alle durch deren Verletzung entstandenen Schäden. Die entsprechenden Dokumente finden sie hier.
15. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen - wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz der FHV vereinbart.
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der nationalen und europäischen Kollisionsnormen.
16. Ablehnung von Anmeldungen
Die FHV behält sich ausdrücklich das Recht vor, Anmeldungen von Ausstellenden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
18. Datenschutz
Mit Ihrer Online-Anmeldung zu diesem Event haben Sie die die Datenschutzbestimmungen der FHV zur Kenntnis genommen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Stand 17. Mai 2023
Umweltschonend anreisen
Wir empfehlen die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, da keine Gratis-Parkplätze zur Verfügung stehen.
Hier finden Sie den Campusplan und die Anfahrtsbeschreibung.
Informationen aus Datenschutzgründen
SMILE! Bitte beachten Sie, dass bei dem Event Foto- und Videoaufnahmen für Marketingzwecke gemacht werden und in Online- oder Printmedien veröffentlicht werden.