Forschungsethik-Kommission

 

 

Herzlich Willkommen auf der Seite der Forschungsethik-Kommission der FHV!

 

 

Unsere Aufgabe und unsere Arbeitsgrundlagen

Aufgabe der Forschungsethik-Kommission der FHV ist es, auf Antrag wissenschaftliche Untersuchungen an und mit Menschen sowie Forschungsvorhaben mit zu erwartenden Folgen für den Menschen, ethisch zu beurteilen und dazu Stellungnahmen in Form eines Votums abzugeben. Das Votum basiert dabei auf unserer Satzung, auf unserer Verfahrensordnung und einem erstellten Kriterienkatalog.

 

Antrag für ein Votum stellen

Antragsberechtigt sind Angehörige der FHV. Auch Studierende, die ihr Forschungsvorhaben im Rahmen ihrer Masterarbeit oder im Kontextstudium begutachten lassen wollen, können mit Unterschrift der Betreuungsperson einen Antrag einreichen. Bei Forschungskooperationen mit anderen Partnerorganisationen an denen die Fachhochschule Vorarlberg maßgeblich beteiligt ist, kann die Antragsberechtigung auf Kooperationspartner erweitert werden. Den Ethikantrag Antragsformular bitte persönlich unterschrieben und eingescannt oder mit zertifizierter digitaler Unterschrift per E-Mail einreichen (katrin.paldan@fhv.at).  

Um eine Bearbeitung ihres Antrags vor Beginn des Forschungsvorhabens sicherzustellen, bitten wir darum den Antrag spätestens sechs Wochen vor der Durchführung der beschriebenen Studie/ der beschriebenen Studien einzureichen. 

Bitte achten Sie darüber hinaus auch auf die Vollständigkeit der Unterlagen:

  • Informierte Einwilligungserklärung 
  • ggf. schriftlich formuliertes Debriefing 
  • ggf. Befragungsinstrumente  
  • ggf. Erklärung über bisherige Ethik-Voten gemäß § 3 Abs 6 der Verfahrensordnung 

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