Internationalisation Strategy and European Policy Statement
Internationalisation is a top priority at FHV-Vorarlberg University of Applied Sciences
The mission statement of FHV defines the generation and transfer of knowledge and competencies at an academic level as its central task. In this way, it makes an important contribution to the economic and social development of Vorarlberg and ensures the prosperity of the region over the long term.
Systematically, the internationalisation strategy also intends to foster a critical contribution in this direction through the systematic promotion of international alliances in learning and research.
In the area of learning, in particular, the goal is to provide international standards and content in courses conceived in conformity with the Bologna requirements. Another goal is to give students the key qualifications that are important in a labour market defined by globalisation and internationalisation. This includes: intercultural competencies, knowledge of European and international connections, an understanding for other cultures and ways of working, expertise in and knowledge of foreign languages and the expansion of one's own horizons. Ultimately, employers and thus the region of Vorarlberg will benefit from the competencies of their staff.
For FHV, the alliances with international partner universities also facilitate contacts to qualified professional lecturers, the mutual expansion of individual study programmes, opportunities for the University's own lecturers and the administrative staff to enter postgraduate programmes, as well as the chance to participate in international projects.
Erasmus Policy Statement 2021 - 2027 (only available in German)
Die FH Vorarlberg verpflichtet sich für den Fall der Verleihung einer Erasmus Hochschulcharta
- die im Programm verankerten Grundsätze der Nichtdiskriminierung, Transparenz und Integration uneingeschränkt einzuhalten,
- den derzeitigen und künftigen Teilnehmenden unabhängig von ihrem persönlichen Hintergrund uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zu gewähren, wobei ein besonderes Augenmerk auf benachteiligte Teilnehmende zu legen ist,
- alle erworbenen Leistungspunkte („Credits“) (auf der Grundlage des Europäischen Systems zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen – ECTS) für erzielte Lernergebnisse, die während eines Studien-/Bildungsaufenthalts im Ausland einschließlich einer gemischten Mobilität auf zufriedenstellende Weise erzielt wurden, uneingeschränkt und automatisch anzuerkennen,
- im Fall einer Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten („credit mobility“) keine Gebühren für das Studium, die Einschreibung, die Prüfungen oder den Zugang zu Laboren und Bibliotheken für ins Land kommende Austauschstudierende zu erheben,
- die Qualität der Mobilitätsaktivitäten und der Kooperationsprojekte in der Antrags- und Umsetzungsphase zu gewährleisten,
- die Schwerpunkte des Programms umzusetzen durch
- Einleitung der erforderlichen Schritte zur Umsetzung des digitalen Mobilitätsmanagements gemäß den technischen Standards der Initiative „Europäischer Studentenausweis“,
- Förderung umweltfreundlicher Methoden bei allen Programmaktivitäten,
- Schaffung von Anreizen für die Teilnahme von benachteiligten Menschen,
- Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und Unterstützung für Studierende und Personal für ein aktives bürgerschaftliches Engagement vor, während und nach ihrer Teilnahme an einer Mobilitätsmaßnahme oder einem Projekt.
Bei Teilnahme an Mobilitätsmaßnahmen
vor den Mobilitätsmaßnahmen
- zu gewährleisten, dass die Auswahlverfahren für Mobilitätsmaßnahmen fair, transparent und einheitlich sind und dokumentiert werden,
- das Vorlesungsverzeichnis auf der Website der Einrichtung rechtzeitig im Vorfeld der Mobilitätsphasen zu veröffentlichen und regelmäßig zu aktualisieren, damit es für alle Beteiligten transparent ist und mobilen Studierenden die Möglichkeit gibt, sich gut über die Studiengänge, die sie absolvieren wollen, zu informieren und eine fundierte Entscheidung zu treffen,
- Informationen über das Benotungssystem und die Tabellen zur Noteneinstufung für alle Studiengänge zu veröffentlichen und regelmäßig zu aktualisieren, zu gewährleisten, dass die Studierenden klare und transparente Informationen über die Verfahren zur Anerkennung und Umrechnung ihrer Noten erhalten,
- Mobilitätsmaßnahmen nur im Rahmen zuvor geschlossener Abkommen zwischen den Einrichtungen zu Studien- und Lehrzwecken durchzuführen. In diesen Abkommen werden die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Parteien sowie ihre Verpflichtung verankert, bei der Auswahl, Vorbereitung, Aufnahme, Unterstützung und Integration von mobilen Teilnehmenden gemeinsame Qualitätskriterien anzuwenden,
- zu gewährleisten, dass mobile Teilnehmer, die ins Ausland gehen, einschließlich einer gemischten Mobilität, mithilfe von Maßnahmen zum Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse und zur Entwicklung ihrer interkulturellen Kompetenz entsprechend auf ihre Aktivitäten im Ausland vorbereitet sind,
- zu gewährleisten, dass die Mobilität von Studierenden und Personal auf einer Lernvereinbarung (Studierende) bzw. einer Mobilitätsvereinbarung (Personal) beruht, die im Vorfeld zwischen den entsendenden und den aufnehmenden Einrichtungen bzw. Unternehmen und den Teilnehmenden am Mobilitätsprogramm abgeschlossen werden,
- mobilen, ins Land kommenden Teilnehmende aktiv bei der Wohnungssuche behilflich zu sein,
- bei Bedarf Unterstützung bei der Beschaffung von Visa für mobile Teilnehmende anzubieten, die ins Land kommen bzw. ins Ausland gehen,
- bei Bedarf Unterstützung beim Abschluss von Versicherungen für mobile Teilnehmer anzubieten, die ins Land kommen bzw. ins Ausland gehen,
- zu gewährleisten, dass Studierende ihre Rechte und Pflichten gemäß der Erasmus-Studentencharta kennen.
während der Mobilitätsmaßnahmen
- Studierenden, die ins Land kommen, eine akademische Gleichbehandlung angedeihen zu lassen und ihnen Leistungen in der gleichen Qualität anzubieten,
- Maßnahmen zu fördern, die die Sicherheit von mobilen Teilnehmenden, die ins Ausland gehen bzw. ins Land kommen, gewährleisten,
- ins Land kommende, mobile Teilnehmende in die Studierendengemeinschaft im weiteren Sinne und in den Alltag der Einrichtung zu integrieren, sie dazu anzuhalten, als Botschafter des Programms zu wirken und ihre Mobilitätserfahrung zu teilen,
- mobilen Teilnehmenden, einschließlich Teilnehmenden an einer gemischten Mobilitätsmaßnahme, ein geeignetes Beratungs- und Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen,
- ins Land kommenden, mobilen Teilnehmenden eine angemessene sprachliche Unterstützung anzubieten.
nach den Mobilitätsmaßnahmen
- aus dem Ausland kommenden, mobilen Studierenden und ihren entsendenden Einrichtungen Leistungsnachweise („transcripts of records“) mit einer vollständigen, genauen und zeitnahen Übersicht über ihre Leistungen am Ende der Mobilitätsphase auszustellen,
- zu gewährleisten, dass alle erworbenen Leistungspunkte für erzielte Lernergebnisse, die während eines Studien-/Bildungsaufenthalts im Ausland einschließlich einer gemischten Mobilität auf zufriedenstellende Weise erzielt wurden, uneingeschränkt und automatisch anerkannt werden, wie es in der Lernvereinbarung festgeschrieben ist und durch den Leistungsnachweis/die Bescheinigung über die Ableistung des Praktikums bestätigt wird. Sie sind unverzüglich in die Akte des Studierenden aufzunehmen, ohne weitere Arbeit oder Beurteilung des Studierenden auf seinen Studiengang anzurechnen und müssen im Leistungsnachweis und in einem Zusatz zum Hochschulabschluss („Diploma Supplement“) des Studierenden nachvollziehbar sein,
- die Aufnahme erfolgreich abgeschlossener Mobilitätsaktivitäten (Studium und/oder Praktika) in den endgültigen Leistungsnachweis der Studierenden (Diplomzusatz) sicherzustellen,
- mobile Teilnehmende nach ihrer Rückkehr dazu anzuhalten und dabei zu unterstützen, als BotschafterInnen des Programms zu wirken, Werbung für die Vorteile von Mobilität zu machen und aktiv am Aufbau von Alumni-Gemeinschaften mitzuwirken,
- zu gewährleisten, dass dem Personal die Lehr- und Fortbildungsaktivitäten, die während der Mobilitätsmaßnahme erbracht wurden, auf der Grundlage der Mobilitätsvereinbarung und in Einklang mit der institutionellen Strategie anerkannt werden.
Bei der Teilnahme an europäischen und internationalen Kooperationsprojekten
- zu gewährleisten, dass die Kooperationsaktivitäten zur Umsetzung der institutionellen Strategie beitragen,
- für die Möglichkeiten, die Kooperationsprojekte bieten, zu werben und Hochschulpersonal und Studierende, die an solchen Aktivitäten teilnehmen, in der Antrags- und Umsetzungsphase sinnvoll zu unterstützen,
- zu gewährleisten, dass die Kooperationsmaßnahmen zu nachhaltigen Ergebnissen führen und alle Partner von ihren Auswirkungen profitieren können,
- „Peer-Learning“-Aktivitäten zu fördern und die Ergebnisse der Projekte so zu nutzen, dass sie möglichst große Wirkung für einzelne Lernende, andere teilnehmende Einrichtungen und die akademische Gemeinschaft im weiteren Sinne haben.
Zum Zweck der Umsetzung und Überwachung
- zu gewährleisten, dass die langfristige institutionelle Strategie und ihre Relevanz für die Ziele und Schwerpunkte des Programms in der Erasmus-Erklärung zur Hochschulpolitik beschrieben werden,
- sicherzustellen, dass die Grundsätze der Charta klar vermittelt und vom Personal auf allen Ebenen der Einrichtung angewendet werden,
- die „ECHE-Leitlinien“ und die „ECHE-Selbstbeurteilung“ für eine uneingeschränkte Umsetzung der Grundsätze dieser Charta zu nutzen,
- regelmäßig für die Aktivitäten, die durch das Programm unterstützt werden, sowie deren Ergebnisse zu werben,
- diese Charta und die dazugehörige Erasmus-Erklärung zur Hochschulpolitik gut sichtbar auf der Website der Einrichtung und auf allen wichtigen Kommunikationskanälen zu präsentieren.
Die FHV erkennt an, dass die Umsetzung der Charta von den nationalen Erasmus+ Agenturen überwacht wird und Verstöße gegen die vorstehend dargelegten Grundsätze und Verpflichtungen die Aberkennung der Charta durch die Europäische Kommission zur Folge haben können und verpflichtet sich, die Erasmus-Erklärung zur Hochschulpolitik auf der Website der Einrichtung zu veröffentlichen.
1.1. Erasmus Aktivitäten, die Teil der Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik der FH Vorarlberg sind
Erasmus Leitaktion 1 (KA1) – Lernmobilität:
- Mobilität für Studierende und Hochschulpersonal
Erasmus Leitaktion 2 (KA2) - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Hochschuleinrichtungen:
- Partnerschaften für Spitzenleistungen – Europäische Hochschulen
1.2. Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik: Strategie der FH Vorarlberg
Darstellung der FH Vorarlberg, wie sich die Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik mit der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen von Erasmus, nach der Verleihung der Erasmus-Hochschulcharta befasst, was mit der Beteiligung am Programm Erasmus+ erreicht werden soll bzw. wie relevant die Teilnahme am Erasmus Programm im Rahmen der institutionellen Modernisierungs- und Internationalisierungsstrategie ist.
Vorarlberg, das westlichste und zweitkleinste Bundesland Österreichs, zählt europaweit zu den wirtschafts- und exportstärksten Regionen Europas.
Als wichtigste Hochschuleinrichtung des Landes Vorarlberg ist es eine wesentliche Aufgabe der FH Vorarlberg, einen Mehrwert für die Region zu schaffen und mit einem klaren Nutzen für die Stärkung der Region beizutragen. Die FH Vorarlberg agiert diesbezüglich als zentraler Scientific Hub für Forschungstransfer und Innovation in einem starken industriellen Umfeld, vernetzt mit unterschiedlichen Unternehmenspartnern. In ihrer Funktion als Impulsgeberin und Trendsetterin konzipiert die Hochschule gemeinsam mit den lokalen Akteuren Strategien für die Region zu übergreifenden Themen wie z.B. Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Health Science, Sozial- und Generationswechsel in Vorarlberg etc. Um dies sicherzustellen, ist die FH Vorarlberg international stark vernetzt und partizipiert am internationalen State of the Art in Forschung, Entwicklung und Innovation. Die Hochschule versteht sich als Innovationstreiberin und Wissenstransfereinrichtung für den Wirtschaftsstandort zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Kontext.
Im Bereich der Lehre hat die FH Vorarlberg als zentrale Zielsetzung definiert, durch die Generierung und Vermittlung von Wissen und Kompetenzen auf hohem akademischem Niveau einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung Vorarlbergs und zur langfristigen Prosperität der Region beizutragen.
Um vorab genannte Aufgaben wahrnehmen zu können, sind konsequenterweise auch in der Internationalisierungsstrategie der FH Vorarlberg entsprechend relevante Zielsetzungen definiert. Diese tragen unter anderem ebenfalls dazu bei, die Prioritäten der Europäischen Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung, sowie die Ziele des Europäischen Bildungsraums durch die Beteiligung am Erasmus+ Programm zu erreichen.
Im Hinblick auf die vier Prioritäten der Europäischen Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung stellt sich die Situation an der FH Vorarlberg wie folgt dar:
- Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Missverhältnisse zwischen Kompetenznachfrage und -angebot und Förderung herausragender Leistungen bei der Kompetenzentwicklung:
Mit der Etablierung von Fachhochschulen in Österreich, wurde eine Lücke im österreichischen Hochschulwesen geschlossen, um eine wissenschaftlich fundierte Berufsausbildung auf Hochschulniveau anbieten zu können. Fachhochschulen bieten primär Studienangebote an, die nachweislich auch tatsächlich vom Arbeitsmarkt nachgefragt werden, die Curricula dieser Studienangebote sind somit explizit auf die Kompetenznachfrage des Berufsfeld der AbsolventInnen ausgerichtet. Auf Grund der Tatsache, dass die Curricula regelmäßig überarbeitet werden und sehr praxisorientiert sind, wird gewährleistet, dass die Studieninhalte auf dem aktuellsten Stand sind und die angewandten Lern- und Lehrmethoden tragen zur effektiven Kompetenzentwicklung bei. Zudem wird der Vermittlung von Querschnitts- und Schlüsselkompetenzen ein entsprechend hoher Stellenwert eingeräumt. Dadurch leisten Fachhochschulen auch einen wichtigen Beitrag zu vorab erwähnter Priorität der Europäischen Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung. Die Studienangebote der FH Vorarlberg sind folglich auch darauf ausgerichtet, dem Mangel an Fachkräften für Berufe mit hohen Anforderungen entgegenzutreten. Zudem wird der kontinuierlichen pädagogischen, didaktischen und fachlichen Entwicklung der Dozierenden durch entsprechende systematische Weiterbildungsangebote Rechnung getragen.
- Schaffung inklusiver und vernetzter Hochschulsysteme
Als kleine Hochschule, mit lediglich 1.500 Studierenden, sowie einem hervorragenden Betreuungsschlüssel von 1 : 11 (HochschullehrerInnen : Studierende) kann die FH Vorarlberg allen Studierenden, während des gesamten Studiums, eine individuelle und persönliche Betreuung garantieren. Wissen wird in kleinen Gruppen effizient und praxisnah vermittelt, der modern ausgestattete Campus bietet optimale Studienbedingungen an und erfüllt alle Ansprüche einer modernen Hochschule. Die Etablierung zusätzlicher Betreuungsstellen für benachteiligte, beeinträchtigte und Personen mit Migrationshintergrund bzw. Betreuungspflichten stellt sicher, dass es auch für diese Menschen hilfreiche und gezielte Unterstützung und Mentoring gibt. Die FH Vorarlberg setzt zudem strategische Maßnahmen, um die Hochschule für die unterschiedlichsten Gruppen, insbesondere auch aus bildungsfernen Schichten zu öffnen und Barrieren zwischen der akademischen Welt und der Gesellschaft bewusst und systematisch abzubauen. Dazu tragen insbesondere die Kinder- und Jugenduniversität, Workshops für Schulen und MaturantInnen, sowie gezielte Aktionen wie beispielsweise „Frauen in die Technik“ bei. Die FH Vorarlberg leistet damit bereits jetzt einen wesentlichen Beitrag zur Inklusion und steht allen talentierten Menschen, unabhängig von ihrem Hintergrund offen.
- Beitrag der Hochschule zur Innovation
Die FHV versteht sich als Innovationstreiberin für den Wirtschaftsstandort Vorarlberg und der Bodenseeregion zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Kontext. Im Jahr 2019 arbeiteten die Forschungszentren der FH Vorarlberg in über 100 Forschungsprojekten mit regionalen und internationalen Unternehmen zusammen. 56 % der Forschungsprojekte wurde mit Vorarlberger Unternehmen bzw. Organisationen durchgeführt. Die Hochschule arbeitete 2019 mit 231 Kooperationspartnern zusammen (89 Wirtschaftsunternehmen, 80 öffentliche Auftragsgeber, 62 Wissenschaftspartner). Von den 231 Unternehmen bzw. Organisationen waren 43 aus Vorarlberg, 70 aus dem restlichen Österreich, 44 aus der Euregio Bodensee und 74 aus dem internationalen Ausland. Die FH Vorarlberg ist laufend bemüht, neue Formen der Zusammenarbeit mit regionalen Industrieunternehmen zu bilden. So verbindet bspw. die Kooperation „Starke Partner“ 10 regionale Industrieunternehmen mit der Hochschule, um gemeinsam das Interesse an Technik und technischen Studienmöglichkeiten in der Region zu fördern.
Die erzielten Forschungsergebnisse fließen zudem kontinuierlich in die Studienangebote ein, es gibt für Studierende die Möglichkeit, neben dem Studium als wissenschaftliche Mitarbeitende in den jeweiligen Forschungszentren mitzuarbeiten und es wird außerdem - in Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen - DoktorandInnenausbildung angeboten.
- Effektives und effizientes Hochschulsystem
Das österreichische Fachhochschulsystem unterscheidet sich - insbesondere in den Bereichen Steuerung, Finanzierung, Studienangebot und Qualitätssicherung - gravierend von jenem der staatlichen Universitäten. So wird auch die FH Vorarlberg, die die Rechtsform einer GmbH hat - auf Basis einer definierten Strategie - gemanagt und nicht verwaltet, die Finanzierung erfolgt durch eine Mischform (Bundes-, Erhalter- und Drittmittel). Studienangebote werden nur dann akkreditiert, wenn diese nachweislich auf das Berufsfeld ausgerichtet sind. Die Studienprogramme, sowie die Hochschule unterziehen sich regelmäßigen Akkreditierungsprozessen, um die Qualitätssicherung zu gewährleisten. Dies erfolgt sowohl auf Basis der Studienprogramme (Studiengangs-Akkreditierung und -Evaluierung als auch der Hochschule als Ganzes (institutionelle Evaluierung und Akkreditierung) Die institutionelle Führung verantwortet das effektive Ressourcenmanagement und steuert die weitere Entwicklung der Hochschule durch Zielvorgaben und Leistungskontrolle, ein kontinuierlicher Qualitätsregelkreis ist etabliert.
Im Hinblick auf die Zielsetzungen der Schaffung eines europäischen Bildungsraums plant die FH Vorarlberg im Rahmen des Erasmus Programms wie folgt beizutragen:
Wie vorab erwähnt, ist es eine der wesentlichsten strategischen Zielsetzungen der FH Vorarlberg, einen maßgeblichen Mehrwert und Nutzen für die Region zu schaffen, welcher zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung derselben beiträgt. In der stark exportorientierte Region Vorarlberg sind neben ausgezeichneten Fachkenntnissen all jene Schlüsselqualifikationen nachgefragt, welche in einem von Globalisierung und Internationalisierung geprägten Arbeitsmarkt unabdingbar sind. Dazu zählen interkulturelle Kompetenzen, Kenntnisse über europäische und internationale Zusammenhänge, Verständnis für andere Kulturen und Arbeitsweisen, ausgezeichnete Fremdsprachenkenntnisse sowie die Erweiterung des eigenen Horizonts.
Die Teilnahme der FH Vorarlberg an der Erasmus Leitaktion 1 - Lernmobilität von Einzelpersonen, trägt maßgeblich dazu bei, dass es sowohl Studierenden, als auch Mitarbeitenden ermöglicht werden kann, all diese zusätzlichen Schlüsselkompetenzen zu erwerben. Vom zusätzlichen, aus den Mobilitätsaktivitäten resultierenden Kompetenzerwerb der Mobilitätsbeteiligten profitieren in weiterer Folge sowohl die Arbeitgeber, die Gesellschaft und auch die Region Vorarlberg, zumal dadurch auch erreicht wird, dass das Missverhältnis zwischen Kompetenznachfrage und -angebot verringert wird. Die Teilnahme an dieser Leitaktion bringt zugleich auch die Chance mit sich, herausragende Gaststudierende als zukünftige ArbeitnehmerInnen für die Region gewinnen zu können.
Um Mobilitätsaktivitäten professionell und in hoher Qualität realisieren zu können, wird das Partnernetzwerk der FH Vorarlberg systematisch - auf Basis der in der institutionellen Internationalisierungsstrategie definierten Kriterien –vertieft und ausgebaut. Die Hochschule bekennt sich zudem klar dazu, allen interessierten Personen (insbesondere auch unterrepräsentierten Gruppen) individuell zu unterstützen und zu fördern und hat diverse Maßnahmen umgesetzt, um Diskriminierung nicht zuzulassen und allen TeilnehmerInnen an Mobilitätsprogrammen - unabhängig von ihrem persönlichen Hintergrund - gleichberechtigten Zugang und Chancengleichheit zu gewähren. Erklärtes Ziel ist es zudem, die erzielten Lernergebnisse aller Mobilitätsbeteiligten uneingeschränkt anzuerkennen und deren Außenwirkung zu verstärken. Um die Anrechnung akademischer Studienleistungen transparent vornehmen zu können, hat die FH Vorarlberg das ECTS-System lückenlos implementiert, die im Rahmen von Mobilitätsaktivitäten erworbenen Studienleistungen werden sowohl im Transcript of Records als auch im Diploma Supplement transparent dargestellt.
Es gibt zudem eine klare Strategie zur Entwicklung gemeinsamer Lehraktivitäten mit anderen Partnerhochschulen, so ist zum Beispiel geplant, im Rahmen der in der Erasmus Leitaktion 2 eingereichten Partnerschaft für Spitzenleistungen - Europäische Hochschulen (Projekt RUN-EU) gezielt integrierte und länderübergreifende Lernaktivitäten zu entwickeln. So sollen u.a. zum Beispiel sowohl gemeinsame Lehrveranstaltungen, als auch gemeinsame Studien angeboten werden.
Darlegung der FHV, an welchen Erasmus Aktionen die Institution teilnehmen möchten und Erklärung, wie diese in der Praxis an der Hochschule umgesetzt werden. Erläuterung, inwiefern die Beteiligung der FHV an diesen Aktionen zur Erreichung der Ziele der institutionellen Strategie beiträgt.
Die FH Vorarlberg möchte an der
- Erasmus Leitaktion KA1 – Lernmobilität: Mobilität für Studierende und Hochschulpersonal
sowie an der
- Erasmus Leitaktion KA2 - Partnerschaften für Spitzenleistungen - Europäische Hochschulen teilnehmen.
Die Umsetzung dieser Aktionen in der Praxis soll wie folgt erfolgen:
Erasmus Leitaktion KA1 - Mobilität für Studierende und Hochschulpersonal:
Die FH Vorarlberg nimmt seit Jahrzehnten an dieser Erasmus Leitaktion teil und verfügt daher über umfassende Expertise in diesem Bereich. Dies wird eindrücklich dadurch bewiesen, dass die Hochschule für die herausragende Qualität der Maßnahmen, sowie für das außergewöhnliche Engagement bei deren Umsetzung, in der derzeit noch laufenden Erasmus+ Programmgeneration sowohl 2016, als auch 2017 mit dem Erasmus+ Award als beste österreichische Hochschule ausgezeichnet wurde. Auch in vorherigen Programmgenerationen erfolgten diverse diesbezügliche Auszeichnungen.
Für die Umsetzung der Mobilität von Studierenden und Hochschulpersonal (Studienaufenthalte und Praktika für Studierende, sowie Lehrtätigkeit und Fortbildung von Mitarbeitenden) ist ein etablierter Prozess definiert, welcher kontinuierlich evaluiert und optimiert wird. Dafür werden auch die erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt. Mit der Etablierung eines International Offices, welches als Serviceabteilung alle Studienprogramme unterstützt, ist auch gewährleistet, dass sämtliche Rahmenbedingungen und Richtlinien des Erasmus Programms einheitlich eingehalten werden und sämtliche Mobilitätsaktivitäten professionell umgesetzt werden.
Die FH Vorarlberg plant außerdem, im Rahmen des neuen Erasmus Programms, die internationale Komponente zu integrieren, Kurzzeitmobilität in Form von Blended Intensive Programmes anzubieten und zudem die Kurzzeitmobilität von PhD Studierenden zu ermöglichen. Die FH Vorarlberg verfügt in all diesen Aktivitäten bereits über langjährige Erfahrung. Die Möglichkeit, dies im neuen Erasmus Programm umzusetzen, bietet auf Grund der zusätzlichen Förderungsmöglichkeit die Chance, dass auch finanziell benachteiligte Studierende vermehrt an diesen Aktivitäten teilnehmen können.
Erasmus Leitaktion KA2 – Partnerschaften für Spitzenleistungen – Europäische Hochschulen:
Die FH Vorarlberg hat sich im Jahr 2019 einem aus acht Hochschulen bestehenden Konsortium angeschlossen, welches im Februar 2020 einen Förderungsantrag im Rahmen der Leitaktion KA2 – Partnerschaften für Spitzenleistungen -Europäische Hochschulen eingereicht hat. Die Entscheidung über den Antrag mit dem Arbeitstitel Regional UNiversity of EUrope (RUN-EU) ist noch ausständig und wird für Mitte 2020 erwartet.
Die beteiligten Partnerinstitutionen haben jedoch bereits im Voraus beschlossen, unabhängig vom Ergebnis, die Kooperation im Konsortium entsprechend zu intensivieren und auch im Falle einer allfälligen Ablehnung des Förderantrags, auf Basis der vorhandenen Ressourcen, diverse gemeinsame Aktivitäten umzusetzen. Sofern der Antrag genehmigt wird, sind die vollumfängliche Realisierung nachfolgender Work Packages geplant:
- European Innovation Hubs
- Future and Advanced Skills Academies
- European Mobility Innovation
- Discovery Programmes
- Short Advanced Programmes
- Collaborative European Degrees.
Die FHV wird innerhalb des Konsortiums federführend für den Bereich gemeinsame europäische Abschlüsse verantwortlich sein.
Die Beteiligung der FHV an vorab genannten Aktionen trägt wie folgt zur Erreichung der Ziele der institutionellen Strategie bei:
Die FHV definiert in ihrem Mission Statement als zentrale Aufgabe die Schaffung und Vermittlung von Wissen und Kompetenzen auf akademischem Niveau. Dadurch leistet sie einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung Vorarlbergs und sichert so langfristig den regionalen Lebensraum.
Konsequenterweise sieht auch die institutionelle Internationalisierungsstrategie vor, durch die gezielte Förderung internationaler Kooperationen in Lehre und Forschung, einen entscheidenden Beitrag in diese Richtung zu generieren. Im Bereich der Lehre wird insbesondere darauf abgezielt, in den bolognakonform konzipierten Studienangeboten internationale Standards und Inhalte zu vermitteln und Studierenden jene Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, die in einem von Globalisierung und Internationalisierung geprägten Arbeitsmarkt wichtig sind.
Für die FH Vorarlberg ermöglichen die Kooperationen mit internationalen Partnerhochschulen zudem Kontakte zu qualifizierten Lehrenden, die gegenseitige Erweiterung eigener Studienprogramme, Weiterbildungsmöglichkeiten für die eigenen Dozentinnen und Dozenten und des administrativen Personals, sowie die Chance zur Beteiligung an internationalen Projekten.
Die Beteiligung der FH Vorarlberg am Erasmus Programm trägt maßgeblich zur Erreichung der institutionellen Internationalisierungsziele bei, zumal auf Grund der Förderungsmöglichkeiten auch die entsprechenden Mittel für die Realisierung von Mobilitätsvorhaben zur Verfügung stehen.
Geplante Auswirkungen auf die FH Vorarlberg durch die Teilnahme am Erasmus Programm
Wie bereits erwähnt, hat Internationalisierung und insbesondere die Mobilität von Einzelpersonen einen sehr hohen Stellenwert für die FH Vorarlberg. Aus diesem Grund wurde auch eine - in die institutionelle Strategie der Hochschule integrierte - Internationalisierungsstrategie definiert, die konsequent verfolgt wird.
Die wichtigsten Zielsetzungen und quantitativen und qualitativen Indikatoren zur Überwachung sind:
Ziele Studierendenmobilität
- 50% aller Bachelor-Vollzeitstudierenden absolvieren ein Auslandssemester.
- Die im Auslandstudium erworbenen Leistungspunkte und Lernergebnisse werden auf Basis der erfolgten Vorausanerkennung vollumfänglich anerkannt.
- Jeder Vollzeit-Bachelorstudiengang verfügt über ein im Curriculum verankertes Exchange Window, dieses bietet 30 ECTS in englischer Sprache an.
- Die Abwicklung der Auslandsstudienaufenthalte ist standardisiert und einheitlich für alle Studiengänge.
- Die Positionierung aller Studienrichtungen hinsichtlich Mobilitätsaktivitäten ist erfolgt.
- Für Incomings gibt es entsprechende außercurriculare Angebote (z.B. Orientierungsprogramme, Social Events, Teamtraining vor Semesterbeginn für Incomings und reguläre Studierende etc.)
- Incomings und reguläre Studierende arbeiten in gemeinsamen Lehrveranstaltungen in Englischer Sprache zusammen.
- Alle Outgoing Studierenden werden angemessen auf Auslandsaufenthalte vorbereitet und nach dem Auslandsaufenthalt wird reflektiert.
- Ein funktionierendes Buddy- / MentorInnen-System von Studierenden für Studierende ist in allen Vollzeit-Bachelorstudiengängen implementiert.
- Verbesserung der Integration von Incoming Studierenden - mittelfristige verstärkte Vernetzung der Incoming Studierenden mit der Region (Studierende, Bevölkerung, Unternehmen).
- Für berufstätige Studierenden gibt es ausreichende und qualitativ hochwertige Angebote für Kurzzeitmobilität (Blended Learning).
- Für Praktikumsaufenthalte wurden keine quantitativen Ziele definiert, zumal auf Grund der spezifischen geographischen Lage der FH Vorarlberg die Nachfrage durch die Studierenden gering ist. Praktika in der angrenzenden Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein sind nämlich im Hinblick auf daraus resultierende Jobangebote wesentlich attraktiver als ein Praktikumsaufenthalt in einem anderen europäischen Land.
- Studierende mit Beeinträchtigung und mit besonderen Bedürfnissen werden individuell unterstützt und gefördert
Ziele Hochschulpersonal
- 20% der internen DozentInnen der FH Vorarlberg erbringen pro Jahr Lehre an Partnerhochschulen.
- Bis zu 5 % der administrativen MitarbeiterInnen sind pro Jahr im Rahmen einer Trainingsmobilität mobil.
- Lehrendenmobilität ist ein fixer Bestandteil des jährlich stattfindenden Mitarbeitendengesprächs und ein wichtiges Kriterium für die Vergabe von Professuren.
- In allen Studiengängen werden Lehrveranstaltungen durch HochschullehrerInnen von Partnerhochschulen in englischer Sprache durchgeführt. Gastdozierende sollen sinnvoll in das bestehende LV-Angebot eingebunden werden.
- Dozierendenmobilität muss der eigenen Entwicklung der HochschullehrerInnen und/oder der Vertiefung der Kooperationen dienen.
Um für die mobilitätsbeteiligten Studierenden und Mitarbeitenden attraktive und vielfältige Mobilitätsoptionen anbieten zu können, wurde von der FH Vorarlberg ein weltweites Partnernetzwerk von insgesamt 135 Partnerhochschulen (95 davon im Rahmen des Erasmus Programm in Europa) aufgebaut. Auch in diesem Bereich hat hohe Qualität für die Hochschule oberste Priorität. So wird zum Beispiel jeweils vor Kooperationsabschluss die akademische und organisatorische Kompatibilität potenzieller Kooperationspartner überprüft, Vereinbarungen über die Zusammenarbeit werden lediglich dann unterzeichnet, wenn die dafür definierten Kriterien erfüllt sind. Durch diese Vorgangsweise wird gewährleistet, dass die Studienangebote der Partnerinstitutionen adäquat sind, sowie die Realisierbarkeit von Mobilitätsvorhaben tatsächlich gegeben ist, sodass in weiterer Folge auch sichergestellt ist, dass die von den Studierenden erzielten Lernergebnisse auch tatsächlich anerkannt werden können. Die Qualität der Kooperationen wird auch vor Vertragsverlängerung individuell evaluiert, in diese Überprüfungen fließen die unterschiedlichsten Aspekte (zum Beispiel die Erfahrungsberichte der mobilen Studierenden, die Performance der Gaststudierenden, die Kompatibilität des Lehrveranstaltungsangebots sowie auch die Qualität der Zusammenarbeit ein). Der FH Vorarlberg ist es zudem ein Anliegen, Win-Win-Situationen zu schaffen, wodurch auch sichergestellt werden kann, dass Partnerschaften nachhaltig und langfristig etabliert werden können.
Die vorab erwähnten - im nationalen wie internationalen Vergleich ambitionierten - Zielsetzungen für die Mobilität von Einzelpersonen, werden von der FH Vorarlberg seit Jahren erreicht. Das Halten der bereits jetzt sehr hohen Mobilitätsquoten ist folglich die primäre quantitative Zielsetzung für die Gesamtprojektdauer. Ebenfalls seit vielen Jahren, wird die Qualität der Durchführung regelmäßig evaluiert, es ist ein funktionierender Qualitätskreislauf sichergestellt und alle MobilitätsteilnehmerInnen werden intensiv betreut und bei der Realisierung der Mobilitätsaktivitäten individuell unterstützt, sodass auch in diesen Bereichen das Halten des erreichten hohen Niveaus während der gesamten Projektlaufzeit oberste Priorität hat.
Die institutionelle Internationalisierungsstrategie beinhaltet, abgesehen von den vorab aufgezählten Zielsetzungen noch eine Vielzahl weiterer Ziele. Detaillierte Maßnahmenpläne (zum Beispiel für Internationalization@Home) wurden bereits definiert und sind in der Umsetzung. Um die Vielzahl der definierten Maßnahmen, sowie die Qualität der Zielerreichung professionell messen zu können, ist die FH Vorarlberg derzeit damit beschäftigt, ein professionelles Internationalisierungscontrolling mit entsprechenden qualitativen und quantitativen Indikatoren aufzubauen. Mit der Fertigstellung des Controllingsystems für Internationalisierung wird bis Mitte 2021 gerechnet.
Nachdem Nachhaltigkeit und langfristige Auswirkungen von Projekten einen hohen Stellenwert für die FH Vorarlberg haben, wurde im Jahre 2019 von der Geschäftsleitung beschlossen, auf die verstärkte Beteiligung an Kooperationsprojekten unter der Leitaktion 2 zu setzen. Deshalb wurde auch im Februar 2020, gemeinsam mit sieben weiteren Hochschulen, ein Antrag für eine Partnerschaft für Spitzenleistungen - Europäische Hochschulen eingereicht. Sofern dieser Antrag bewilligt wird, ist geplant, gemeinsam mit den beteiligten Partnerinstitutionen, die Entwicklungen kooperativer interuniversitärer und interregionaler Ansätze in den Bereichen Didaktik, Forschung, Innovation und regionalem Engagement, sowie innovativer Mobilitätsaktivitäten umzusetzen. Die dafür definierten Zielsetzungen, Indikatoren, Zeitpläne etc. sind entsprechend formuliert und werden im Falle der Projektgenehmigung umgesetzt werden.
Zeitplan für die Erreichung der mit den Erasmus Aktionen verbundenen Ziele:
Wie vorab bereits erwähnt, existiert für die Zielerreichung im Bereich der Mobilität von Einzelpersonen ein etablierter, professioneller Qualitätskreislauf. Dadurch wird auch sichergestellt, dass die Grundsätze der Erasmus-Hochschulcharta vor, während und nach der Mobilität umgesetzt werden.
Der diesbezügliche Zeitplan für die Erreichung der wichtigsten Ziele sieht wie folgt aus:
Personalmobilität
- Die Planung und die Budgetierung von Personalmobilität erfolgen jeweils ein Jahr vor der tatsächlich stattfindenden Mobilität.
- Die Ausstellung der erforderlichen Dokumente und die Mobility Tool Eingaben erfolgen jeweils individuell und vor der Mobilität, entsprechend den Vorgaben.
- Die Abrechnungen der Personalmobilitäten erfolgen jeweils individuell und zeitnah.
- Es ist zudem gewährleistet, dass dem Personal die Lehr- und Fortbildungsaktivitäten, die während der Mobilitätsmaßnahme erbracht wurden, auf der Grundlage der Mobilitätsvereinbarung und in Einklang mit der institutionellen Strategie anerkannt werden.
Outgoing Studierendenmobilität
- Studierende werden im Hinblick auf Erwerb von Sprachkenntnissen und interkultureller Kompetenz im Rahmen der regulären Lehrveranstaltungen entsprechend auf Auslandsaufenthalte vorbereitet.
- Studierende werden jeweils 1 Jahr vor der geplanten Mobilität über das Erasmus Programm, angebotene Studienplatzkontingente sowie den Auswahlprozess informiert.
- Der Auswahlprozess und die Studienplatzzusage erfolgt 10 Monate vor Mobilitätsstart.
- Die Unterstützung bei der individuellen Bewerbung der Studierenden an Partnerhochschulen und der Abschluss von Learning Agreements wird rechtzeitig gem. den Bewerbungsdeadlines der Partnerhochschulen durchgeführt, dabei werden den Outgoing Studierenden auch detaillierte Informationen bezüglich Visaantragsstellungen und Versicherungen zur Verfügung gestellt und es wird gewährleistet, dass die Studierenden die Rechte und Pflichten gemäß der Erasmus-Studierendencharta kennen.
- Nach Eingang des Transcripts of Records werden im Ausland positiv erbrachte und gem. Learning Agreement im Voraus anerkannte Leistungen der Studierenden (Studium und/oder Praktika) der Outgoing Studierenden zeitnah und automatisiert anerkannt und im Transcript of Records bzw. Diploma Supplement nachvollziehbar dokumentiert.
Incoming Studierendenmobilität
- Relevante Informationen (lückenlose Vorlesungsverzeichnisse, aktualisierte Semesterzeiten, Informationen über das Benotungssystem und die Noteneinstufung sowie organisatorische Details werden jeweils 6 Monate vor Beginn des relevanten Semesters auf der Website aktualisiert bzw. mittels Fact Sheet zur Verfügung gestellt.
- Die Bearbeitung der Bewerbungen der Incoming Bewerbungen / Learning Agreements erfolgt jeweils unmittelbar nach Bewerbungseingang.
- Für Incoming Studierende erfolgt die entsprechende organisatorische Unterstützung (Unterkunftsbeschaffung, Unterstützung bei aufenthaltsrechtlichen Problemstellungen, Versicherung, Studieneinführung und individuelle Beratung) rechtzeitig vor Antritt des Gastsemesters.
- Während der Mobilitätsmaßnahmen wird kontinuierlich dafür Sorge getragen, dass Incoming Studierende akademische Gleichbehandlung erfahren und diesen alle Leistungen in der gleichen Qualität angeboten werden, wie dies für die regulären Studierenden der Fall ist. Für Gaststudierende gibt es auch entsprechende Zusatzangebote (zum Beispiel Exkursionen und Sprachkurse) sowie das Angebot im Studierendenverein ÖH mitzuwirken, die Integration der Incoming Studierenden in die Studierendengemeinschaft wird kontinuierlich unterstützt, diese werden auch regelmäßig und individuell unterstützt.
- Nach den Mobilitätsmaßnahmen erhalten die Incoming Studierenden sowie deren Heimathochschulen spätestens innerhalb von fünf Wochen ein - den Richtlinien entsprechendes - Transcript of Records.
Im Bereich Studierendenmobilität (Incoming und Outgoing Studierende) wird generell auch folgendes kontinuierlich sichergestellt:
- Sowohl Incoming als auch Outgoing Mobilitätsbeteiligte werden regelmäßig bei entsprechenden Veranstaltungen (zum Beispiel Erasmus Tag) als ProgrammbotschafterInnen integriert.
- Die Förderung von Mobilität sowohl für Incoming, als auch Outgoing TeilnehmerInnen ist voll gewährleistet und wird durch umfangreiche Maßnahmen und individuelle Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen kontinuierlich sichergesellt.
- Sämtliche Mobilitätsaktivitäten werden regelmäßig und unmittelbar nach der Mobilität evaluiert, um entsprechende Optimierungsmaßnahmen zur Qualitätssteigerung sicherstellen zu können.
- Die im Programm verankerten Grundsätze der Nichtdiskriminierung, Transparenz und Integration haben oberste Priorität.
- Allen Personen wird die Teilnahme an Mobilitätsaktivitäten unabhängig von ihrem persönlichen Hintergrund uneingeschränkt und gleichberechtigt gewährt, benachteiligte TeilnehmerInnen werden individuell unterstützt.
Für die Umsetzung der Schwerpunkte der neuen Erasmus Programmgeneration wurde der Zeitplan wie folgt definiert:
2020:
- Schaffung der entsprechenden technischen Voraussetzungen für die Digitalisierung der Abwicklungsgrundlagen durch Adaptierung der Mobilitätsdatenbank Mobility Online.
- Abschluss der institutionellen Vereinbarungen über EWP
2021:
- Schaffung der technischen Voraussetzungen und Prozessdefinition zur Auszahlung der Erasmus Förderungen an Studierende
- Verwaltung der Learning Agreements über EWP
2022:
- Nominierungen von Studierendenmobilitäten über EWP
- Konzepterstellung zur Förderung umweltfreundlicher Methoden für die Programmaktivitäten
- Konzepterstellung zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und Unterstützung für Studierende und Personal für ein aktives bürgerschaftliches Engagement
- Konzepterstellung zur Schaffung von Anreizen für die Teilnahme von benachteiligten Menschen (Inklusion - Chancengleichheit - Teilhabe)
- Einführung der European Student Card
2023:
- Austausch der Transcript of Records über EWP
2022 – 2027:
- Umsetzung der Konzepte Förderung umweltfreundlicher Methoden, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, Schaffung von Anreizen für die Teilnahme von benachteiligten Menschen (Inklusion – Chancengleichheit – Teilhabe)
2.1. Umsetzung der neuen Grundsätze
Erläuterung der Maßnahmen, welche die FH Vorarlberg ergreift, um die verankerten Grundsätze der Nichtdiskriminierung, Transparenz und Inklusion von Studierenden und Personal einzuhalten. Beschreibung, wie die FH Vorarlberg den Teilnehmerinnen und Teilnehmern unabhängig von ihrem persönlichen Hintergrund uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang gewährleisten wird.
Die Sicherstellung der Nichtdiskriminierung sowie Transparenz und Inklusion von Studierenden und Personal ist im Leitbild der FH Vorarlberg verankert. Insbesondere die Achtung und Förderung von Vielfalt, unabhängig vom persönlichen Hintergrund und Benachteiligung, sowie der uneingeschränkte und gleichberechtigte Zugang zu allen Aktivitäten, ist eine zentrale Handlungsorientierung der Hochschule.
Um dies zu gewährleisten, sind diese Aspekte sowohl in der institutionellen, aber auch in der Internationalisierungsstrategie berücksichtigt. Daraus resultierend wurden auch diverse Beratungsstellen (für Diversität und Gleichbehandlung, für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung, für Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund sowie für Antidiskriminierung und Diversitätsmanagement) etabliert und es wird auch Unterstützung bei psychosozialen Herausforderungen angeboten. Einen besonders hohen Stellenwert wird auch der Thematik Betreuungspflichten von Studierenden und Personal eingeräumt. Um zu gewährleisten, dass die Schaffung von familienfreundlichen Strukturen kontinuierlich optimiert wird, werden eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt. Die bereits mehrfache Verleihung der zwei Gütezeichen „Familienfreundliche Hochschule" des Bundesministeriums für Familie und Jugend, sowie die Auszeichnung „Familienfreundlicher Betrieb" des Landes Vorarlberg beweisen eindrücklich, dass die FH Vorarlberg die in der Strategie definierten Zielsetzungen seit vielen Jahren konsequent umsetzt.
Auf Grund der strategischen Verankerung dieser Grundsätze ist gewährleistet, dass auch in Zukunft die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden, um allen Menschen Zugang zu allen Aktivitäten zu ermöglichen, dies beinhaltet selbstverständlich auch Mobilitätsaktivitäten.
Beschreibung, welche Schritte die FH Vorarlberg einleiten wird, um die Einführung des europäischen Studierendenausweises zu unterstützen, und die Nutzung der Erasmus+ Mobilen App für Studierende zu fördern.
Die FH Vorarlberg plant, die Einführung des europäischen Studierendenausweis gemäß dem von der EU-Kommission definierten Zeitplan und Richtlinien vollumfänglich umzusetzen. Mit der Umsetzung dieser Initiative wird gestartet werden, sobald die dafür erforderlichen Details den Hochschulen bekannt gegeben worden sind. Gemäß derzeit bekanntem Zeitplan soll damit ab 2021 gestartet werden, die FH Vorarlberg wird jedenfalls sicherstellen, dass bis spätestens 2022 alle Studierenden in den vollen Genuss der Vorteile der Initiative des europäischen Studierendenausweises gelangen und zudem die Nutzung der Erasmus+ Mobile App durch die Studierenden entsprechend unterstützen und fördern. Um die Akzeptanz durch die Studierenden sicherzustellen, ist die zielgerichtete Information und Bewerbung, auch unter Einbindung des Studierendenvereins ÖH geplant.
Erläuterung, wie die FH Vorarlberg zur Umsetzung und Förderung umweltfreundlicher Methoden in allen Erasmus+ Programmeaktivitäten beitragen wird.
Die FH Vorarlberg plant, ein entsprechendes Konzept zur Umsetzung und Förderung umweltfreundlicher Methoden für alle relevanten Erasmus Programmaktivitäten zu entwickeln.
In weiterer Folge sollen alle Mobilitätsbeteiligten konsequent dazu zu motiviert werden, die noch im Detail auszuarbeitenden Maßnahmen umzusetzen. Insbesondere die Veränderung des Mobilitätsverhaltens durch die Nutzung CO₂ freundlicher Transportmittel (zum Beispiel Zug statt Flug) - falls möglich durch die Schaffung von Anreizen (zum Beispiel höhere Zuschüsse zu Reisekosten) - sowie die Entwicklung eines ECO-Toolkits mit österreichspezifischen Informationen zu Umweltthemen, Mülltrennung etc.) soll umgesetzt werden.
Es ist zudem angedacht - im Rahmen des noch zu erstellenden Konzepts – noch zusätzliche Möglichkeiten zur Förderung umweltfreundlicher Methoden zu erarbeiten.
Schon jetzt ist die FH Vorarlberg in vielen Punkten Vorreiter in der Umsetzung umweltfreundlicher Methoden, etwa als Mitglied des Klimaneutralitätsbündnisses, als ÖKO Profit Partner und als Netzwerkpartner ausgewählter österreichischer Fachhochschulen zur Unterstützung der GDGs. Dieser Fokus wird durch die Erasmus Aktivitäten noch gestärkt und international vernetzt.
Erläuterung, wie die FH Vorarlberg zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und zur aktiven Bürgerschaft für ins Ausland gehende und aus dem Ausland kommende Studierende vor, während und nach der Teilnahme in einer Mobilitätsmaßnahme beitragen wird.
Studierende dazu zu motivieren, sich neben ihrem zeitintensiven Studium freiwillig zu engagieren, ist erfahrungsgemäß eine große Herausforderung. Daher plant die FH Vorarlberg, ein entsprechendes Konzept zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und zur aktiven Bürgerschaft auszuarbeiten, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen und in weiterer Folge auch die lokalen Vereine, Sozialorganisationen und den Studierendenverein ÖH für die Umsetzung des Vorhabens zu gewinnen.
Dadurch soll eine Vielzahl von Angeboten geschaffen werden, welche das Ziel haben, den interkulturellen Austausch und die Integration von mobilen Gaststudieren an der Hochschule und in der Gesellschaft zu fördern. Auch das bereits etablierte Buddysystem und das geplant MentorInnensystem soll mit diesen Aktivitäten gekoppelt werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass auch Studierende der FH Vorarlberg bereits vor und nach ihrem eigenen Auslandssemester diesbezüglich aktiv werden.
Eine weitere Zielsetzung ist es, Studierende der FH Vorarlberg nach ihrer Rückkehr aus dem Auslandssemester dafür zu begeistern als ProgrammbotschafterInnen aktiv zu werden und auch Alumni dabei zu unterstützen, sich diesbezüglich zu engagieren. Derzeit angedacht ist zudem, ein Instrument einer „Freiwilligen-Zentrale“ zu entwickeln und sukzessive diverse Angebote zur umfassenden Förderung bürgerschaftlichen Engagements aufzubauen. In diesem Zusammenhang wird auch berücksichtigt werden, dass dafür die Einrichtung einer zentralen Koordinationsstelle, die Entwicklung und die Pflege einer Kultur der Anerkennung sowie Qualitätssicherung erforderlich ist.
2.2. Bei der Teilnahme an Mobilitätsmaßnahmen - Nach den Mobilitätsmaßnahmen
Auf der Grundlage der Empfehlung des Rates zur automatischen gegenseitigen Anerkennung, wird die FH Vorarlberg wie folgt gewährleisten, dass alle erworbenen Leistungspunkte für erzielte Lernergebnisse, die während der Mobilitätsphase, einschließlich einer gemischten Mobilität („blended mobility“) erbracht wurden, uneingeschränkt und automatisch anerkannt werden.
Wie bereits vorab erwähnt, ermöglicht es die FH Vorarlberg ihren Studierenden bereits seit Jahrzehnten, an Mobilitätsaktivitäten teilzunehmen. Oberstes Ziel war es seit je her, sämtliche von den Studierenden während der Mobilitätsphase erworbenen Leistungspunkte für die erzielten Lernergebnisse uneingeschränkt und automatisch anzuerkennen.
Die wichtigste Grundlage für die Anerkennung dieser Studienleistungen sind professionelle und vollständige Vorlesungsverzeichnisse, welche an der FH Vorarlberg jeweils zweimal pro Jahr aktualisiert werden. Sämtliche - in den ECTS-Richtlinien definierten Informationen - werden rechtzeitig und lückenlos zur Verfügung gestellt. Diese Vorlesungsverzeichnisse sind sowohl für die Anerkennung der Studienleistungen der eigenen Studierenden, als auch für jene der Partnerhochschulen, die Basis um Anerkennungen professionell vornehmen zu können.
Um zu gewährleisten, dass alle Leistungspunkte und Lernergebnisse der Mobilitätsphasen von Studierenden professionell anerkannt werden können, wurde ein Prozess definiert, welcher entsprechend umgesetzt wird. Die dafür verwendete Mobilitätsdatenbank (Mobility Online), welche eine Schnittstelle zur institutionellen Studierendendatenbank hat, ermöglicht die automatisierte Abwicklung.
Dafür werden die Learning Agreements der Studierenden bereits vor dem Auslandsstudienaufenthalt auf Basis der von den Partnerhochschulen zur Verfügung gestellten Lehrveranstaltungsangeboten erstellt, von der verantwortlichen akademischen Person überprüft und unterzeichnet und in weiterer Folge gemäß vorgeschriebenen Prozess auch von den Studierenden und den Partnerhochschulen bestätigt. Die FH Vorarlberg stellt in weiterer Folge jeweils einen Voranerkennungsbescheid aus, welcher gewährleistet, dass nach positivem Abschluss der vereinbarten Lehrveranstaltungen und Vorliegen der entsprechenden Transcripts of Records unverzüglich die Anerkennung erfolgt.
Im Transcript of Records werden die an Partnerhochschulen absolvierten Lehrveranstaltungen, sowie die erworbenen Leistungspunkte entsprechend transparent ausgewiesen und den an der Heimathochschule anerkannten Lehrveranstaltungen gegenübergestellt. Der Auslandsstudienaufenthalt ist auch im Diploma Supplement entsprechend den Vorgaben dokumentiert.
Gemischte Mobilitätsaktivitäten (Blended Mobility) sind als eigenständige Lehrveranstaltungen im Curriculum integriert und werden folglich nach positivem Abschluss automatisch im Transcript of Records aufgenommen.
Beschreibung, wie die FH Vorarlberg die Mobilität von Hochschulpersonal unterstützt, fördert und anerkennt:
Die Förderung der Mobilitätsaktivitäten des Hochschulpersonals ist strategisch verankert, die FH Vorarlberg stellt dafür auch die erforderlichen Rahmenbedingungen bereit. So werden zum Beispiel erhebliche zusätzliche Budgetmittel zur Verfügung gestellt, sodass gewährleistet ist, dass den Mitarbeitenden sämtliche Reisekosten vergütet werden können. Mobilitätsaktivitäten werden folglich bereits in der Budgetplanung von den verantwortlichen Vorgesetzten im Voraus berücksichtigt und gemeinsam mit den Mitarbeitenden geplant.
Die Mitarbeitenden werden regelmäßig über die generelle Möglichkeit zur Teilnahme an Erasmusmobiltäten und über diverse Angebote von Partnerhochschulen informiert, bei spezifischen Interessen werden diese auch dabei unterstützt, geeignete Institutionen zu finden, um Mobilitätsvorhaben realisieren zu können.
Neben der finanziellen Unterstützung werden auch die erforderlichen Zeitressourcen für die Mobilitätsaktivitäten von der Hochschule zur Verfügung gestellt.
Das International Office stellt zentral die relevanten Erasmus+ Teaching bzw. Training Agreements und sonstigen Dokumente gemäß den vorgegebenen Richtlinien aus, wodurch der administrative Aufwand für die Mobilitätsbeteiligten auf das minimalste reduziert wird.
Die Mobilitäten der Mitarbeitenden werden zudem auch dadurch gefördert, dass diesen - in den jährlich stattfindenden Mitarbeitendengesprächen - ein entsprechend hoher Stellenwert eingeräumt wird. Dass Personalmobilität einen hohen Stellenwert hat und vollumfänglich anerkannt wird, wird auch durch die Tatsache bewiesen, dass Aktivitäten dieser Art für das akademische Personal eine wesentliche Voraussetzung für die Verleihung von ProfessorInnentitel sind.
2.3. Zum Zweck der Außenwirkung
Erläuterung, wie die FH Vorarlberg regelmäßig für die vom Erasmus Programm unterstützen Programm werben wird, und Veröffentlichung des Erasmus Policy Statements.
Die Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik wird auf der Website der FH Vorarlberg unter nachfolgendem Link veröffentlicht:
Die von der FH Vorarlberg angebotenen Mobilitätsmöglichkeiten für Studierende sind für die Hochschule ein wichtiges Marketinginstrument, diese werden folglich sowohl auf der Website sowie in diversen Broschüren ansprechend und zielgruppenorientiert kommuniziert. Auf sämtlichen Informationsveranstaltungen werden Studieninteressierte explizit über die mit Erasmus Mobilität verbundenen Chancen informiert, am „Tag der offenen Tür“ ist das International Office jeweils mit einem eigenen Informationsstand präsent. Jährlich findet zudem ein „Erasmus Day“ statt, im Rahmen dieser Veranstaltung wird das Erasmus Programm sowohl externen als auch internen TeilnehmerInnen vorgestellt.
Unmittelbar nach Studienbeginn erhalten die Studierenden im Rahmen der studiengangspezifischen Tutorien generelle Informationen über Auslandsstudienmöglichkeiten, detaillierte Informationen über das Erasmus Programm, Partnerportfolios sowie eine umfangreiche Erfahrungsberichtssammlung von Studierenden stehen im Intranet der Hochschule zur Verfügung.
Ein Jahr vor dem dafür vorgesehenen Mobility Window werden alle Vollzeit Bachelorstudierenden in einer - im Stundenplan dafür vorgesehenen - Informationsveranstaltung umfangreich über die angebotenen Möglichkeiten sowie den detaillierten Prozess informiert. Das International Office steht zudem allen Studierenden für individuelle Beratungen zur Verfügung.
Für die Zielgruppe der berufstätigen Studierenden werden spezifische - im Curriculum integrierte - Kurzzeitmobilitäten sowohl innerhalb, als auch außerhalb von Europa, in Form von Blended Learning Modulen angeboten. Diese sollen zukünftig vermehrt im Rahmen des Erasmus Programms organisiert werden.
Für das Hochschulpersonal erfolgt die Bewerbung regelmäßig durch die zur Verfügungstellung relevanter Angebote von Partnerhochschulen (zum Beispiel Staff Weeks), durch die im Intranet zur Verfügung gestellten Informationen und im Rahmen der jährlich stattfindenden Mitarbeitendengesprächen (in diesen werden Erasmus Mobilitäten auch als wichtiges Weiterbildungsangebot angeboten). Für das akademische Personal ist - wie bereits erwähnt - die Realisierung von Lehrmobilität eine der Voraussetzungen für die Verleihung einer Professur, darüber wird die relevante Zielgruppe naturgemäß ebenfalls sowohl schriftlich, als auch in individuellen Gesprächen informiert.
Ein weiteres wichtiges, und definitiv nicht zu unterschätzendes Instrument zur Bewerbung der Mobilitätsaktivitäten, sind mobilitätserfahrene Studierende und Mitarbeitende, welche durch Mundpropaganda dazu beitragen, mit ihren Erfahrungen andere Menschen zu begeistern.
Auch durch entsprechende Medienaussendungen wird regelmäßig über die Mobilitätsaktivitäten der Studierenden berichtet und dadurch das Erasmus Programm einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht.
Beschreibung wie die FH Vorarlberg gewährleistet, dass die Grundsätze der Charta klar vermittelt und vom Hochschulpersonal auf allen Ebenen der Einrichtung angewendet werden
Oberste Verantwortung für die Einhaltung der Grundsätze der Charta hat die Geschäftsleitung der FH Vorarlberg. Diese sorgt dafür, dass die Charta Grundsätze in der institutionellen Strategie der Hochschule Berücksichtigung finden und dadurch auf allen Ebenen der Einrichtung angewendet werden. Die Geschäftsführung stellt auch die erforderlichen personellen, finanziellen Ressourcen, sowie die erforderliche technische Infrastruktur zur Verfügung.
Als Stabsstelle der Geschäftsführung ist zudem das International Office der FH Vorarlberg damit betraut, dafür zu sorgen, dass sämtliche relevanten Einrichtungen der Hochschule über die erforderlichen Informationen verfügen und die Richtlinien bzw. strategischen Ziele auch umgesetzt werden. Das International Office steuert somit im Auftrag der Geschäftsführung zentral die Internationalisierungsaktivitäten im Bereich der Lehre und überprüft auch regelmäßig die Zielerreichung, ein entsprechender Zielerreichungsbericht wird jährlich der Geschäftsführung zur Verfügung gestellt. Im Auftrag der Geschäftsleitung werden zudem regelmäßig Evaluierungen sämtlicher Mobilitätsaktivitäten durchgeführt, auf Basis der Ergebnisse werden die etablierten Prozesse kontinuierlich verbessert.
Auf Grund der Tatsache, dass in der neuen Charta viele neue und zusätzliche Zielsetzungen und entsprechende Maßnahmen an der Hochschule umzusetzen sind, hat die Geschäftsführung aktuell beschlossen, dem International Office zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um zu gewährleisten, dass die Charta Grundsätze auch mit der entsprechenden Qualität an der FH Vorarlberg angewendet und umgesetzt werden.