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Fakten

Master of Arts in Arts and Design (MA)

Berufsbegleitendes Studium, 4 Semester

Unterrichtssprachen: Deutsch, teils Englisch

Aktuell keine Studiengebühren

Bewerbungsfrist I:
bis 01.03.2025

Zugangsvoraussetzungen

 

Besondere Zulassungsbedingungen zum Studiengang

Der Masterstudiengang Design und Creative Leadership versteht sich sowohl als Weiterführung und Ergänzung zu den im Bachelor-Studiengang erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten, als auch als eine eigenständige wissenschaftliche Auseinandersetzung mit bislang offenen Gestaltungsfragen von wirtschaftlicher, sozialer und gesellschaftlicher Relevanz.

Der Zugang steht dir deshalb nicht nur mit einem Bachelorabschluss im Gestaltungsbereich offen, sondern auch dann, wenn du dich aus anderen Perspektiven in deinem Bachelorstudium mit gestalterischen Fragestellungen auf wissenschaftlicher Ebene auseinandergesetzt hast und ein entsprechendes Vorwissen nachweisen kannst.

Das Masterstudium Design und Creative Leadership setzt folgende Qualifikationen bzw. Befähigungen voraus:

  • Abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium

im Ausmaß von mindestens sechs Semestern und 180 ECTS an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist. 90 ECTS müssen davon an einer tertiären Einrichtung absolviert worden sein.

Nach Vorgabe der Studiengangsleitung können je nach Bachelorabschluss zusätzliche Leistungen zu erbringen sein. Fehlende Kenntnisse können z.B. durch den Besuch entsprechender Lehrveranstaltung des Bachelorstudiengangs nachgeholt werden.

Nachweis der deutschen und englischen Sprache auf Niveau B2 des CEFR (Gemeinsamer Europäischer Sprachrahmen). 

Persönliche Voraussetzungen

  • Interesse an gestalterischen Fragestellungen
  • Bereitschaft zu ganzheitlichem Denken, in Teams zu arbeiten und Bestehendes zu hinterfragen
  • Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten

Diese persönlichen Voraussetzungen werden im Rahmen des Aufnahmeverfahrens überprüft.

Anerkennung bisheriger Studienleistungen
Besondere Regelungen: Frühere Studienleistungen können dir in einzelnen Lehrveranstaltungen während des Studiums individuell angerechnet werden. Details dazu erhältst du in einem Gespräch mit der Studiengangsleitung.