Nostrifizierung
Nostrifizierung ausländischer Bachelor-Studienabschlüsse in der Gesundheits- und Krankenpflege
Was ist eine Nostrifizierung?
Unter Nostrifizierung versteht man im Hochschulsektor die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines österreichischen Bachelor- oder Masterstudiums durch das für Studienangelegenheiten zuständige Kollegium. Die Nostrifizierung bedeutet somit die völlige Gleichstellung mit dem österreichischen Studienabschluss, das Recht auf Führung des entsprechenden österreichischen akademischen Grades und die Berechtigung zur Ausübung eines Berufes, der in Österreich mit diesem Studienabschluss verbunden ist. Nostrifizierungsanfragen für die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses können bei jeder österreichischen Fachhochschule eingereicht werden, welche einen gleichwertigen Studiengang eingerichtet hat.
Hinweis:
Die Fachhochschule Vorarlberg kann nur Nostrifizierungsanfragen für die Anerkennung eines ausländischen Bachelor-Studienabschlusses für die Gesundheits- und Krankenpflege entgegennehmen. Nostrifizierungsanfragen für die Anerkennung der Abschlüsse Pflegefachassistenz oder Pflegeassistenz werden weiterhin vom Amt der Vorarlberger Landesregierung übernommen.
Als Antragsteller:in hast du deinen Bachelor-Studienabschluss im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege im Ausland (Drittstaaten) an einer anerkannten Hochschule bzw. Universität absolviert. Gemäß § 6 Abs 7 FHG setzt die Antragstellung den Nachweis voraus, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder für die Fortsetzung der Ausbildung der Antragstellerin oder des Antragstellers in Österreich erforderlich ist. Die FHV behält sich eine individuelle Prüfung dieser Voraussetzung im Einzelfall vor. Eine Nostrifizierung für die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses kann bei jeder österreichischen Fachhochschule, welche die betreffende Studienrichtung anbietet, beantragt werden.
Innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz ist der Zugang zu den Berufen in der Gesundheits- und Krankenpflege durch eigene Richtlinien geregelt, die den Angehörigen dieser Staaten einen unmittelbaren Berufszugang ermöglichen. In diesen Fällen ist eine Nostrifizierung nicht notwendig und daher auch nicht möglich. Hier kann um eine Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in der Gesundheits- und Krankenpflege beim Bundesministerium angesucht werden. Allgemeine Informationen zur Nostrifizierung und Berufsanerkennung in Österreich findest du unter: www.sozialministerium.at
Mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular sind folgende erforderlichen Unterlagen im jeweilig vorgeschriebenen Format vollständig einzureichen. Bitte beachte, dass Dokumente, die nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, von einer bzw. einem gerichtlich beeideten Übersetzer:in aus Österreich, Deutschland oder der Schweiz übersetzt sein müssen.
Hier findest du eine Übersicht über die notwendigen Unterlagen zur Nostrifizierung.
Hier findest du die geltenden Beglaubigungs- und Übersetzungsrichtlinien.
Bitte beachte, dass jeweils die Unterschrift jener Person beglaubigt werden muss, welche das Dokument unterzeichnet hat (z.B. Direktor:in, Rektor:in etc.).
Bei Antragsstellung
Für die Bearbeitung wird eine Nostrifizierungsgebühr von EUR 150,- verrechnet, die vor Antragseinreichung mittels unten angeführter Bankverbindung an die Fachhochschule Vorarlberg GmbH einzuzahlen ist.
Bei Ausstellung des Bescheids
Es fallen variable Gebühren nach dem Gebührengesetz in der Höhe von ca. EUR 200,- bis ca. EUR 350,- an, welche mit dem Bescheid vorgeschrieben werden.
Name der Bank |
Hypo Vorarlberg Bank AG |
Zahlungsempfänger |
Fachhochschule Vorarlberg GmbH |
IBAN |
AT44 5800 0141 5406 0112 |
BIC |
HYPVAT2B |
Verwendungszweck |
Nostrifizierungsgebühr, Vor- und Familienname Antragsteller:in |
Hinweis:
Wir können deinen Antrag auf Nostrifizierung erst bearbeiten, wenn du die Nostrifizierungsgebühr eingezahlt und sämtliche erforderlichen Unterlagen, entsprechend der vorgegebenen Richtlinien für die Beglaubigung und Übersetzung, beglaubigt und übersetzt an uns übermittelt hast. Wir weisen dich darauf hin, dass die Nostrifizierungsgebühr auch dann einbehalten wird, wenn dein Antrag auf Nostrifizierung zurückgewiesen bzw. abgewiesen wird.
Sende das Antragsformular sowie sämtliche oben angeführte Unterlagen bitte postalisch und eingeschrieben an:
Externe Nostrifizierungsstelle der Fachhochschule Vorarlberg GmbH
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Gesundheit und Sport (IVb)
Römerstraße 15
6901 Bregenz
AUSTRIA
Hinweis:
Sollten Unterlagen fehlen, werden wir dir die Unterlagen mit der Bitte diese zu vervollständigen wieder retoursenden.
Die Nostrifizierung ist generell als „persönliches Recht der Antragstellerin bzw. des Antragstellers“ konzipiert. Die FHV behält sich daher in jeder Lage des Verfahrens ausdrücklich vor, dein persönliches Erscheinen zu verlangen, um dich zu deinem Antrag, deinen Qualifikationen, den Ergebnissen des Beweisverfahrens oder sonstigen verfahrensrelevanten Angelegenheiten zu hören. Bitte beachte, dass es unzulässig ist, denselben Nostrifizierungsantrag gleichzeitig oder nach der Zurückziehung bei Kollegien an anderen österreichischen Fachhochschulen einzubringen. Ein Abgleich zur Antragsstellung erfolgt hierfür anlassbezogen zwischen den Fachhochschulen in Österreich.
Eine inhaltliche Prüfung des Antrags auf Nostrifizierung beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem sämtliche erforderlichen Unterlagen vollständig eingelangt sind und auf formale Vollständigkeit geprüft wurden. Die FHV entscheidet binnen 6 Monaten über deinen Antrag. Nach der formalen und inhaltlichen Prüfung der vollständigen Unterlagen wird ein Gutachten erstellt. Zum Ergebnis der Begutachtung wirst du als Antragsteller:in gehört. Anschließend erfolgt eine Entscheidung mittels Bescheid der Leitung des Kollegiums der Fachhochschule Vorarlberg, welcher dir als Antragsteller:in zugestellt wird.
Für den Fall, dass in dem Bescheid der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen oder Praktika samt Prüfungen vorgeschrieben wird, besteht für dich die Möglichkeit, diese als außerordentliche Studierende bzw. außerordentlicher Studierender an der FHV nachzuholen. Die Ergänzungsprüfungen sind in deutscher Sprache (Niveau B2) bzw. in einzelnen Fächern in englischer Sprache (Niveau B2) an der FHV abzulegen.
Für den Fall, dass deine Ausbildung dem österreichischen Studium der Gesundheits- und Krankenpflege nicht gleichzusetzen ist (Deckungsgleichheit mit dem österreichischen Studium geringer als 75 %) steht es dir frei, um:
- eine Anerkennung für die Abschlüsse der Pflegefachassistenz oder Pflegeassistenz beim Amt der Vorarlberger Landesregierung anzusuchen.
- eine Zulassung zum jeweiligen, regulären Bachelor-Studiengang der Gesundheits- und Krankenpflege an einer Fachhochschule in Österreich anzusuchen und nach erfolgter Zulassung die Anerkennung von einzelnen Prüfungen aus deinem ausländischen Studium, soweit sie gleichwertig sind, zu beantragen.
- Externe Nostrifizierungsstelle der Fachhochschule Vorarlberg
Auskunft und Beratung zur Nostrifizierung eines ausländischen Bachelor-Studienabschlusses in der Gesundheits- und Krankenpflege.
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Gesundheit und Sport (IVb)
T +43 5574 511 24205
nostrifizierung@fhv.at
- Welcome Center Pflege & Soziales und connexia Implacementstiftung
Melde dich zu einer Beratung an, wenn du eine Anerkennung oder Nostrifikation deines im Ausland absolvierten Pflege- oder Sozialbetreuungsberufs anstrebst.
connexia – Gesellschaft für Gesundheit und Pflege gem. GmbH
Quellenstraße 16, 6900 Bregenz
T +43 5574 48787-0
stiftung@connexia.at
- AST Anerkennungsberatung in Vorarlberg
Die AST Anerkennungsberatung bietet dir mehrsprachige Beratung und organisiert beglaubigte Übersetzungen von Diplomen und Zeugnissen.
AST Vorarlberg
6800 Feldkirch
T +43 660 4369 654
ast.vorarlberg@zemit.at
- Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF)
Du kannst um eine Förderung beim Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) ansuchen. Der ÖIF refundiert Kosten im Rahmen der Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen.