Besondere Zulassungsbedingungen zum Studiengang

Das Masterstudium Wirtschaftsinformatik – Digital Transformation setzt folgende Qualifikationen bzw. Befähigungen voraus:

1.) Abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelor- oder Diplomstudium der Wirtschaftsinformatik, Betriebswirtschaft oder Informatik bzw.

2.) Abschluss eines gleichwertigen Studiums

3.) Abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium plus Facheinschlägige Berufserfahrung

an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (bei der die Zulassung die allgemeine Universitätsreife voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist) im Ausmaß von mindestens 180 ECTS, wobei 150 ECTS an einer tertiären Einrichtung absolviert worden sein müssen.


ad 2.) Die vollständige Gleichwertigkeit eines Vorstudiums gilt als erfüllt, wenn folgende Leistungen im Umfang von mindestens 30 ECTS nachgewiesen oder diese als Zusatzleistungen erbracht wurden: 

KernfachbereichECTS (Mindestanzahl)
Wirtschaftsinformatik, insbesondere Informationssysteme, Geschäftsprozessmanagement und Projektmanagement6
Betriebswirtschaft, insbesondere Grundlagen der Wirtschaft und finanzielle Unternehmensführung6
Informatik, insbesondere Informationstechnologien, Datenmanagement und Programmierung/Softwareentwicklung6
Mathematik, Wirtschaftsmathematik, Statistik6

ad 3.) Die vollständige Gleichwertigkeit eines Vorstudiums plus Berufserfahrung gilt als erfüllt, wenn die facheinschlägige Berufserfahrung im Ausmaß von mindestens 4500 Stunden nicht länger als 3 Jahre zurückliegt.

Definition einer facheinschlägigen Berufserfahrung:
Als facheinschlägig wird eine Berufserfahrung dann anerkannt, wenn diese in Tätigkeitsfeldern nachgewiesen wird, die zwei der vier Kernbereiche des Studiengangs zuzuordnen sind:

  • Digital Business Management and Development
  • Leadership and Organisational Development
  • Data and Knowledge Engineering
  • Information Systems Management and Engineering


- Die Entscheidung über die Facheinschlägigkeit bzw. Gleichwertigkeit und damit über die Zulassung zur Aufnahme liegt bei der Studiengangsleitung.
- Nachweis der deutschen und englischen Sprache auf Niveau B2 des CEFR (Gemeinsamer Europäischer Sprachrahmen).
- Der Studiengangsleitung bleibt es vorbehalten, ergänzende Prüfungen vorzuschreiben, die während des Masterstudiums zu absolvieren sind.

 

Bewerbungsschluss für den Start im jeweiligen Wintersemester (September) ist der 15. Mai!

Bewerbungen für das Studium an der FHV sind über die Online-Bewerbung möglich. 

Sollten dir noch Zeugnisse oder Prüfungsergebnisse bis zum Bewerbungsschluss am 15. Mai fehlen, kannst du sie natürlich bis zum Studienstart nachreichen.

Mit einer Bewerbung bis zum 1. März startest du früher mit dem Aufnahmeverfahren. Eine frühe Zusage ist je nach Ergebnis im Aufnahmeverfahren möglich.


Detaillierte Informationen über die Zugangsvoraussetzungen (sowie Anforderungen an Sprachkenntnisse) erhalten Sie unter Jetzt bewerben

Anerkennung bisheriger Studienleistungen

Studienleistungen, die an anderen Hochschulen und Universitäten auf Masterniveau erbracht wurden, können nach individuellem Nachweis für einzelne Lehrveranstaltungen angerechnet werden. Die Entscheidung über die Anerkennung liegt bei der Studiengangsleitung.

Internationale Dokumente

Regelungen für Bewerberinnen und Bewerber mit internationalen Zeugnissen/Dokumenten

Grundsätzlich benötigen ausländische Urkunden im Hochschulwesen eine Beglaubigung. Alle Beglaubigungs- und Übersetzungsrichtlinien für Bewerberinnen und Bewerber finden Sie unter International studieren.

Für Drittstaaten (Nicht-EU, Nicht-EWR, Ausnahme Schweiz) gilt:

Sofern Sie Bewerbungsunterlagen an die FH Vorarlberg übermitteln, an deren Echtheit oder inhaltlicher Richtigkeit Zweifel bestehen oder die für eine Entscheidung, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, nicht ausreichen, behält die FH Vorarlberg sich vor, eine Kaution in der Höhe von EUR 250,00 einzuheben.

Wenn die Überprüfung die Echtheit und Richtigkeit der Unterlagen ergeben hat und Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, wird Ihnen die Kaution rückerstattet. Bankgebühren und -spesen gehen dabei zu Ihren Lasten. Bitte geben Sie uns die Bankverbindung (Bank, Kontoeigentümer*in, BIC, IBAN) bekannt, auf welche die Rücküberweisung erfolgen soll, ansonsten kann die Überweisung zurück auf das Konto, von welchem der Betrag überwiesen wurde, erfolgen.

Darüber hinaus kann es erforderlich sein, dass Sie Originalunterlagen (oder beglaubigte Kopien von diesen) der FH Vorarlberg bereits vor der Einladung zum Aufnahmeverfahren zukommen lassen müssen. Eine frühzeitige Bewerbung ist deshalb in Ihrem Sinne. 

Bewerbungsschluss für Bewerberinnen bzw. Bewerber aus Drittstaaten: 1. März
Hintergrund dafür ist, dass es mitunter länger dauert, bis internationale Dokumente geprüft werden können bzw. Vorlaufzeiten für die Beantragung eines Visums bzw. einer Aufenthaltsgenehmigung notwendig sind.

*Arbeitstitel; vorbehaltlich der Akkreditierung durch die AQ Austria; geplanter Studienstart im Wintersemester 2022

Kontaktpersonen Wirtschaftsinformatik - Digital Transformation

Patrizia Rupprechter, BA MA
Studiengangsadministratorin – Beratung und Aufnahme Masterstudiengänge im Fachbereich Technik

+43 5572 792 3040
technik-master@fhv.at

V1 03

Details

Jasmin Winder-Fink
Studiengangsadministratorin – Bachelorstudiengang Informatik – Digital Innovation und Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik – Digitale Transformation

+43 5572 792 3530
jasmin.winder-fink@fhv.at

V3 04

Details

Dr. Irene Häntschel-Erhart
Studiengangsleiterin Bachelorstudiengang Informatik – Digital Innovation & Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik – Digital Transformation

+43 5572 792 3531
irene.haentschel-erhart@fhv.at

V3 03

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